Tollwutimpfung
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hallo,
ich habe ein Problem.
und zwar möchten wir gerne am dienstag nach italien reisen, allerdings ist laut meinem Heimtierausweis die tollwutimpfung erst ab 1.11 gültig.
allerdings habe ich jetzt im internet nach dem impfstoff gesucht und laut dieser seite ist diese impfung 3 jahre gültig, das heißt ja dann das die letzte imfpung von 2017 eigentlich noch gültig sein müsste?!
können wir dadurch am flughafen probleme bekommen? war schonmal jemand in dieser situation oder weiß einen Rat?schonmal danke
Kasi2345 -
- Vor einem Moment
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Wie kann denn die Impfung erst ab dem 01.11. gültig sein? Oder meinst du die 21 Tage? Die gelten, meine ich, nur bei Erstimpfung
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also in meinem ausweis steht:
Nobivac T die erste impfung war am 16.8.17 dann gültig ab 6.9.17 und gültig bis 15.8.17
dann Nobivac T die zweite impfung war am 11.10.18 gültig ab 1.11.18 und gültig bis 11.10.21und als ich dann im internet den impfstoff gesucht hab habe ich gar nichts mehr verstanden da nobivac t laut der seite 3 jahre haltbar sein müsste?!
deshalb versteh ich das nicht was mein tierarzt da eingetragen hat und warum dann bereits nach 1 jahr nochmals geimpft wurde.
es ist auch so das wir den urlaub heute morgen (last minute) gebucht haben und ich dummerweise erst hinterher daran gedacht hab in den ausweis zu sehen
jetzt hab ich angst das wir am flughafen probleme bekommen könnten und eventuell gar nicht reisen können.
ich werde auch am montag auf jeden fall nochmals beim Tierarzt vorbei, aber ich dachte vllt. kennt sich hier jemand aus und kann mir einen tip/rat geben. -
Schreib bitte mal genau die Tollwutimpfungen Deines Hundes auf, mit "gültig ab" und "gültig bis".
LG
Doro
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Gehe ich richtig in der Annahme, daß die Gültigkeit der 2017er Impfung nur mit 1 Jahr im Impfausweis eingetragen wurde?
Dann würde ein fortlaufender Schutz nur angenommen werden, wenn die Wiederholungsimpfung innerhalb der Jahresfrist stattgefunden hätte, eingeschlossen der 3 Wochen.
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ja die erste impfung wurde mit einem jahr gültigkeit eingetragen.
aber müsste diese nicht auch 3 jahre gültig sein? -
ja die erste impfung wurde mit einem jahr gültigkeit eingetragen.
aber müsste diese nicht auch 3 jahre gültig sein?Es zählt das, was der TA eingetragen hat und das ist nur ein Jahr. Ich würde vermuten, dass du am Dienstag nicht mit Hunden fliegen können wirst
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ich werde auch am montag auf jeden fall nochmals beim Tierarzt vorbei,
In den alten Impfpässen konnte der TA das falsch eingetragene Datum problemlos ändern. Hatte meiner auf mein Verlangen hin (ein Schelm, wer Böses dabei denkt, warum das nur ein Jahr eingetragen wurde) auch gemacht und dann die 3jährige Gültigkeit eingetragen.
Müsste in den neuen Pässen in irgendeiner Form ja auch möglich sein.
Es gilt das, was Dein TA eingetragen hat. Wenn dieser versehentlich ein falsches Datum eingetragen hat, ist Ansprechpartner Dein TA. Ich würde auf einer gültigen Korrektur bestehen.
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Das fürchte ich auch. Die einzige Chance, die ich sehe: der Tierarzt der 2017er Impfung ändert die Gültigkeit der Tollwutimpfung und beglaubigt diese Änderung mit Unterschrift und Stempel. Wenn der Impfstoff die dreijährige Zulassung hat, lässt er sich möglicherweise drauf ein...
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Danke für eure schnellen antworten
dann hoffe ich mal das mein Tierarzt so nett ist und das ändert.
Liebe Grüße -
- Vor einem Moment
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