Rechtslage freie Katze i.Strassenverkehr

  • Bei einem Anfahrunfall is der Halterschuld der nicht aufs Tier geachtet hat


    Wie vereinbart sich das denn mit freilaufenden Katzen (auch die die niemand gehören?)


    Bußgeld gibt's aber wohl wenn man dem (schwer)verletzen Tier nicht hilft, da greift das TschGesetz hä?

    Ich nehme an, das freilaufende Katzen, die niemandem gehören wie Wildtiere behandelt werden und du das Geld für Schäden am Auto dann von deiner Kasko-Versicherung bekommst. Katzen, die jemandem gehören, laufen ja frei, weil der Halter sich dazu entschieden hat, sie frei laufen zu lassen. Er hätte sie ja auch in der Wohnung halten können. Ich habe für meinen Hund zum Beispiel auch eine ziemlich üppige Haftpflichtversicherung, weil die bei Jagden frei läuft und dann auch schon mal nicht mehr in meinem Einflussbereich ist. Wenn die nun auf die Straße läuft und dadurch ein Unfall passiert, bin ich als Hundehalter ja auch dafür verantwortlich.


    Das Tierschutzgesetz soll ja unnötige Qualen vermeiden. Das finde ich schon logisch, dass man dem verletzten Tier helfen sollte. Die Schäden am Fahrzeug werden aber trotzdem vom Tierhalter, bzw. dessen Versicherung bezahlt werden müssen. Das schließt sich ja gegenseitig nicht aus.

  • Das meinte ich doch nicht, das ist festgelegt und ok.


    Ich meinte den Passus mit dem Auf sein Tier achten. Generell ist das klar, und richtig. aber eben wie mit Freihängerkatzen funktionieren soll...
    Und andre Sachen die eigentlich logisch sind, wo was greifen müsste werden nicht geandet.


    Ich hab noch was andres gefunden, dass durchaus für Dorfkatzen gebremst werden darf. Wenn eben keine Gefährdung für / furch sbdre bestrgt.Weil im ländlichen Gebiet mit Haustieren zu rechnen ist.
    Wobei dascdicher auch Richter bzw. Polizei abhängig ist.


    Versicherung & Haftung | GELIEBTE KATZE Magazin


    Ah danke @Sus.scrofa das macht Sinn! :gut: Und spannend zu lesen, dass du deinen Hund da nochmal doppelt versichert hast


    LG Newstart


    PS wieso sind die Beiträge eigentlich verdreht...

  • Wenn die nun auf die Straße läuft und dadurch ein Unfall passiert, bin ich als Hundehalter ja auch dafür verantwortlich.


    eben.. ich verstehe nicht so ganz, wieso man sich dann als Katzenbesitzer mit 'ist halt ein Freigänger' rausreden will..


    ich kann meine Hunde auch nicht frei durch die Gegend streifen lassen und dann den Ersatz jeglicher Schäden ablehnen mit 'ja, die ziehen halt so gerne alleine los..'


    entweder man hält sein Tier so, dass niemand zu Schaden (Körper und Eigentum) kommt oder man ersetzt eben den Schaden. :ka:

  • Generell ist das klar, und richtig. aber eben wie mit Freihängerkatzen funktionieren soll...


    Das ist aber eben eine Entscheidung des Tierhalters.
    Wenn der Tierhalter seine Katze nicht auf einen gewissen Raum begrenzt, geht er das Risiko eben ein.

  • Ok Dankeschön @'Helfstyna! :gut:


    Wobei ja im TSchG auch was von artgerechter Haltung steht


    Aber dann ist es vermutlich trotzdem das Risiko des Katzenhalter, wenn sie frei läuft bzw Schäden verursacht.


    Siehe miamaus @rumstreifen.


    Dann werd ich das mal so weitergeben!
    Es hat uns beiden auf Grund der polizeilichen Aussage eben die Rechtslage interessiert.



    Ich danke euch sehr! :bindafür: :bindafür: :dafuer:
    Lg Newstart

  • Vielen Dank Loony!
    Das bestätigt das der Katzenbesi im Normalfall haftet.
    K.A ob diese "Dorf Klausel" einfluss hätte.


    Die Besitzerin will auch nicht auf Teufel komm raus klagen.


    LG Newstart

  • Als Jäger musst du in DE u.a. den Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung der Unteren Jagdbehörde verlegen, um deinen Jagdschein ausgestellt zu bekommen ;)


    ---


    Zum Thema, klar tragen Katzenhalter Verantwortung für ihre Tiere, weshalb auch nicht.

  • Wobei ja im TSchG auch was von artgerechter Haltung steht


    was genau meinst du?


    § 2 TSchG?




    Zitat

    § 2


    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
    1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
    2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
    3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


    von frei herumstreunen steht da nix :ka:

  • Ja, verhaltensgerechte Unterbringung , kann man jetzt auch auslegen...


    Oh spannend!danke @ network!!
    is zwar OT, aber es interessiert mich, was ist denn da der Inhalt bzw anders zu einer normalen VS?
    Sonst gern per PN
    LG Newstart

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