Mein Hund hat erneut einen Menschen gebissen - und ich bin Schuld!

  • So - das soll's jetzt auch von mir gewesen sein. Hatte heute Nachmittag Post vom OA im Briefkasten. Ich werde morgen dort um einen Termin ersuchen um die Sache persönlich zu besprechen.

    Ich drücke Dir ganz feste die Daumen, dass Du die Angelegenheit gewuppt kriegst und Du Deinen Hund behalten darfst.


    Wäre sehr nett, wenn Du weiter berichten würdest, denn andere Hundehalter haben ähnliche Probleme und sind dankbar, wenn das Forum real berichten kann.


    Alles Gute und Daumen sind gedrückt!

  • Bitte informiere uns weiter, wie die Geschichte ausgegangen ist.


    Mein Hund wurde 2012 von einem fremden Hund "gerissen" und ist infolge dessen fast gestorben. Ich habe dann auch verklagt, vor allem, weil ich auch auf den Kosten (gute 2200Euro) sitzen bleiben sollte und vom Halter keine Einsicht kam.
    Ich habe in Absprache mit dem Ordnungsamt dann erfahren, dass der Hund vorher schon zugebissen hat und infolge dessen Leinen- sowie Maulkorbpflicht hatte. Diese Vorgaben wurden mehrfach ignoriert und die Halterin dabei erwischt, da gab es "nur" mehrere Bußgelder. Nach dem Beißvorfall mit meinem Hund (der kam einfach von hinten angerannt und schüttelte) wurde der Frau der Hund entzogen. Das war dann die letzte Information, die ich dazu bekommen habe.
    Tatsächlich ist der aber auch nie auf der Seite des örtlichen Tierheims aufgetaucht, was also danach passiert ist, weiß ich nicht.


    Allerdings wars in unserem Fall auch so, dass die Halterin total uneinsichtig und bisschen seltsam war. Als ihr Hund meinen in der Schnauze hatte und ich irgendwie auf den eingedroschen habe, dass der sie loslässt, kam die Halterin erst an und begann mich zu schlagen und zu zetern, dass ich den gefälligst nicht hauen soll. Ich dachte echt, ich bin im falschen Film :lepra: Die hat den Hund auch vorher schon im Stadtpark ohne Leine oder Maulkorb ausgeführt bzw. der Hund lief quasi allein herum, Frauchen war immer paar 100m weiter hinten und kam so langsam nach.
    Also die Halterin war völlig uneinsichtig.

  • Ich kann Deine Verzweiflung verstehen.


    Wird schnell unterschätzt man was. Denn der erste Wadenbiss war ja wohl nicht so das er bewusst auf einen Menschen los gegangen ist.


    Und somit meint man vielleicht, kommt nicht mehr vor. Da kann man mal sehen, wie unterschiedlich Behörden sind. Hier wurde im Juni nach insgesamt 17 Beissvorfällen, 8 Menschen, 9 Hunde, wovon ein Malteser fast tot gebissen wurde, ein Hund eingezogen. Eine Frau ist für immer entstellt, da der Hund ihr ins Gesicht biss.


    Der Hund heisst Benny, ist ein Deutscher Kurzhaar. Meine Hündin hat vor 4 Jahren noch mit dem gespielt.
    Da wurde ich schon gewarnt.


    Das Ganze zog sich 4 Jahre. Die erste Auffälligkeit war 2013, da riss er vor Zeugen ein Reh.
    Wie hiess es, ab 2014 biss er sich durchs ganze Ort. Sagten die Leute.


    Erst durch eine Sammelklage von 17 Parteien, wurde er beschlagnahmt. Er hatte seit 2015 Maulkorb und Leinenpflicht. Die 80 Jährigen Halter haben keinen Maulkorb draufgemacht. Und halten konnten sie ihn nicht. Meine Bekannte und ich haben einmal miterlebt, wie der sich losgerissen hat. Der war gefährlich, ja.
    Anzeigen über Anzeigen, und die Behörden haben 3 Jahre lang nichts gemacht. Man kann nur vermuten warum. Gerüchte gab es.


    Ich glaube nicht, das Du verantwortungslos bist. Du kennst Deinen Hund, der sicher nicht ein bösartiger Hund ist. Und hast es einfach unterschätzt, da der erste Beissvorfall sicher nicht akzeptabel ist, aber nicht aus purer bösartigkeit geschah.


    Ich denke, Du würdest es in Zukunft anders machen und hoffe für Dich, das Du eine weitere Chance mit Deinem Hund bekommst.


    Ist zwar ein anderes Thema, aber manchmal denke ich, wir als Hundehalter und die Hunde dürfen sich nichts erlauben. Wir sind die bösen. Aber wenn man von Rennradfahrer mit samt Hund umgerissen wird, sich den Ellenbogen bricht oder Kinder den Hund mit Ziegelsteinen bewerfen, das er zeitlebens Angst vor Kinder hat, oder der eigene Hund zu seinem Spielkameraden rennt, mit dem er schon zig mal gespielt hat, vom anderen Hundehalter ein Bein gestellt bekommt und quer über die Strasse fliegt und lahmt, das ist alles kein Thema.Mit der Begründung, heute gibt es kein Spiel.


    Verkehrte Welt.

  • Genau so würde ich das auch machen. Jeder "Angeklagte" darf die Antwort verweigern und erst einmal seinen Rechtsanwalt befragen. Die Chance würde ich nicht vergeben!

    Mal nur so am Rande und etwas OT:
    Bei der Polizei musst du außer deinen Personalien gar nichts angeben - ob als "Angeklagte" oder Zeugin oder was auch immer. Theoretisch kannst du da auch die Geschichte vom Pferd erzählen. Schietegol...
    Wie dieses Verhalten später, zB vor Gericht ausgelegt werden kann steht auf einem anderen Blatt. Aber "müssen" tut man bei der Polizei gar nichts - außer den Personalien. ;)

  • Schriftlich, alles schriftlich machen.


    Ein persönliches Geschräch mit dem OA wäre nicht meine erste Wahl, auch nicht fernmündlich.


    Wer weiß ob du dich nicht doch noch an einen Anwalt wendest, für ihn sind Schriftstücke auch sinnvoller als mündliche Überlieferungen zweier Gesprächspartner.

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