Mein Hund hat erneut einen Menschen gebissen - und ich bin Schuld!

  • Kann ich grundsätzlich gut nachvollziehen @network


    Jedoch kenne ich den Amtsleiter des OA aufgrund der Vorgeschichte meines Hundes bereits persönlich und denke, dass es nicht schaden kann, den ausgefüllten Fragebogen, den ich ihm bei der Gelegenheit übergeben werde, persönlich zu erläutern. Das heißt, er erhält visuell und auditiv Informationen. Und vielleicht hilft es ja was...

  • Schriftlich, alles schriftlich machen.


    Ein persönliches Geschräch mit dem OA wäre nicht meine erste Wahl, auch nicht fernmündlich.


    Wer weiß ob du dich nicht doch noch an einen Anwalt wendest, für ihn sind Schriftstücke auch sinnvoller als mündliche Überlieferungen zweier Gesprächspartner.

    Das sehe ich ganz genauso.
    Es geht hier im schlimmsten Fall um das Leben des Hundes.
    Ich würde nix, aber auch gar nix ohne anwaltliche Beratung machen bzw. sagen.


    Ich bin mal wegen einer "Hundesache" vor Gericht gelandet. Selbst dort hat nur der Anwalt geredet. Ging alles gut aus.


    Ich möchte betonen, dass es mir hier nicht darum geht, dass die TE in jedem Fall heil da raus kommt. Sie hat ihre Lektion gelernt. Es geht hier um den Hund.

  • denke, dass es nicht schaden kann, den ausgefüllten Fragebogen, den ich ihm bei der Gelegenheit übergeben werde, persönlich zu erläutern.

    Das halte ich für keine besonders gute Idee. Aber da Deine Entscheidung ja bereits gefallen ist, würde ich mich ebenfalls freuen, wenn Du eine Rückmeldung geben würdest, wie es weiter geht.

  • Kann ich grundsätzlich gut nachvollziehen @network


    Jedoch kenne ich den Amtsleiter des OA aufgrund der Vorgeschichte meines Hundes bereits persönlich und denke, dass es nicht schaden kann, den ausgefüllten Fragebogen, den ich ihm bei der Gelegenheit übergeben werde, persönlich zu erläutern. Das heißt, er erhält visuell und auditiv Informationen. Und vielleicht hilft es ja was...

    Uff, okay das liegt natürlich ausschließlich in deiner Entscheidung.


    Aber ich gebe zu bedenken, dass innert weniger Monate der zweite Vorfall mit deinem Hund aktenkundig wurde und der OA Leiter nicht nur die erste Einstufung, sondern auch den kommenden Ausgang des Behördenverfahren als Verantwortlicher mitträgt.


    Mit anderen Worten, er wird sich selbst näher sein als dir und deinem Hund ...

  • ich würde auch raten, einen Anwalt hinzu zu ziehen und sämtliche Kommunikation nur noch den Anwalt machen zu lassen.
    Aber gar nicht, weil es darum geht, am Sachverhalt irgendwas zu 'drehen'. Sondern ganz einfach deswegen, weil man sich mit unbewussten Äusserungen juristisch böse 'rein reiten' kann.


    Solltest du @suciliana einen Anwalt kontaktieren, sag ihm auch unbedingt, dass es diesen Thread hier gibt. Der müsste nämlich öffentlich lesbar sein.

  • Unter den genannten Umständen frag ich mich wieso und durch wen es beim ersten Vorfall zur Anzeige kam. Scheinbar sind beide Hunde nicht ganz takko und da es eine Bekannte war scheint diese ja offensichtlich damals schon bezweifelt haben (wie sich ja jetzt rausstellt völlig zurecht), dass es die TE ohne behördliches Eingreifen schafft sowas zukünftig zu verhindern. Finde ich ziemlich vielsagend oder täusche ich mich da?
    Nur mal so als Denkanstoß für die "jeder macht mal einen Fehler"-Fraktion.

  • Kann ich grundsätzlich gut nachvollziehen @network


    Jedoch kenne ich den Amtsleiter des OA aufgrund der Vorgeschichte meines Hundes bereits persönlich und denke, dass es nicht schaden kann, den ausgefüllten Fragebogen, den ich ihm bei der Gelegenheit übergeben werde, persönlich zu erläutern. Das heißt, er erhält visuell und auditiv Informationen. Und vielleicht hilft es ja was...

    Trotzdem - es hängt von dieser Unterredung viel zu viel ab. Du bist auf den Goodwill des Amtsleiters angewiesen, was ist, wenn er schon von anderer Seite Druck kriegt? Das kannst du nicht wissen und läufst vielleicht mit gutem Willen, aber völlig unvorbereitet ins offene Messer.......


    Wie die anderen schon schrieben, kontaktiere bitte unbedingt einen Fachanwalt dafür und lass den reden bzw schriftlich dazu Stellung nehmen. Als Laie kann man in solch heiklen Situationen 'ne Menge falsch machen und sich um Kopf und Kragen reden - auch wenn du es ehrlich meinst und einfach nur deine Sichtweise und die Umstände erläutern möchtest.
    Den Fragebogen solltest du auch nicht so ohne weiteres vorlegen, sondern erst einem Anwalt zeigen!


    Im schlimmsten Falle oder wenn es irgendwie blöd läuft setzt du mit solch blauäugigem Herangehen das Leben deines Hundes aufs Spiel!


    Ich kenne hier auch die beiden OA-Typen persönlich, wir haben schon miteinander gearbeitet........ würde mein Hund aber wegen eines Beissvorfalls auffällig (wozu er durchaus das Potential und manchmal auch den Willen hat :ugly: ), dann würde ich den Teufel tun und mich ohne fachliche Unterstützung mit denen auseinandersetzen. Dazu hängt immer zuviel von der momentanen Verfassung des Gegenübers ab, das kann ich gar nicht so formulieren und einschätzen wie das ein Anwalt könnte!


    Ich drücke dir wirklich von Herzen beide Daumen, daß du mit deinem Hund nochmal mit einem blauen Auge davonkommst! Und daß du dann daraus lernst ;)

  • Nach dem was hier zu lesen ist sind beide an der Leine problematisch, deshalb wurde an dieser Stelle abgeleint und beim für die Auflagen ursächlichen Vorfall hat die Hündin den Angriff auf den fremden Hund gestartet. Hunde die sich so kloppen dass sie Freund und Feind nicht unterscheiden können sind nicht ganz takko im Sinne von unproblematisch. Mein Hund ist übrigens auch nicht ganz takko ;)

  • Meine Hündin ist ein kleiner Schisser. Im Freilauf hatte sie keine Probleme mit dem Richback seinerzeit. In der damaligen Situation an der Leine aber dann schon. Und nicht die Geschädigte hat uns damals angezeigt, wollte sie auch nicht. Ihr Ehemann, der an dem Tag dabei war, bestand darauf...

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