Mein Hund hat erneut einen Menschen gebissen - und ich bin Schuld!

  • Ein Hund, der mal eben zulangt, nur weil jemand hinter ihm auftaucht und er sich deswegen erschreckt, ist nicht wesensfest.


    Ich verstehe von daher die Diskussion nicht. Dieser Hund muß mit Maulkorb geführt werden! Das es zu einem zweiten Vorfall gekommen ist, ist einzig das Verschulden der HH.

  • Sicher, aber dass eine Verletzung vorliegt, darf man aufgrund der Beschreibung nicht setzen- geschah hier aber.

    Inhaltlich wollte ich gerade das antworten, was @Lorbas geschrieben hat, aber war zu langsam.

  • Mal allgemein aus Interesse gefragt: ist es eigentlich zulässig alleine zwei Hunde zu führen, wenn einer davon als gefährlich eingestuft ist?

  • Mal allgemein aus Interesse gefragt: ist es eigentlich zulässig alleine zwei Hunde zu führen, wenn einer davon als gefährlich eingestuft ist?

    Das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bei uns gibt es diese Einschränkung nicht.

  • Ein Hund, der mal eben zulangt, nur weil jemand hinter ihm auftaucht und er sich deswegen erschreckt, ist nicht wesensfest.

    Das war der zweite Vorfall, den du beschreibst.
    Und ich bin mir sicher, die TE zieht daraus ihre Lehre.


    Aber wenn beim ersten Mal im Getümmel zwischen mehreren Hunden eine reingestreckte Hand verletzt wird (und dafür braucht der Hund noch nicht mal zubeißen, damit es einen Ratscher gibt), nimmt man die Auflagen halt vielleicht auch mal nicht so ernst, wie man sollte. V.a. wenn man denkt, man könne die Situation überschauen.


    Kann natürlich auch alles ganz anders gewesen sein.
    Aber das wissen wir halt nicht.


    Ich wäre froh, wenn die TE uns hier weiter auf dem Laufenden halten würde (das interessiert mich nämlich wirklich), kann es aber verstehen, wenn sie sich hier nicht mehr äußern möchte.

  • Und ich frage mich ganz ehrlich, worauf wir hier warten.


    Was muss passieren, damit sich alle einig sind, dass ein Hund, der egal aus welchem Grund Menschen verletzt, IMMER gesichert sein muss und dass jemand, der sich das Recht herausnimmt, selbst zu entscheiden, ob er sich an rechtlich bindende Auflagen hält oder nicht, mit einem Goldfisch besser bedient wäre, im Sinne aller Beteiligter.


    Was muss passieren?
    Waren die Verletzungen nicht schwer genug?
    Waren es zu wenige Verletzte?
    Waren die Verletzten nicht „spannend“ genug?


    Ja, das klingt reißerisch, aber wo ist eben der Punkt, wo man präventive Maßnahmen als gescheitert erklärt.
    Die MK Pflicht und Einstufung als gefährlich gehen nicht gegen den Hund, sondern pro DIESEM Hund, sollen ihm ermöglichen, weiterhin bei seinem Halter bleiben zu können, ohne weitere Schäden zu verursachen.
    Klappt nur nicht, wenn der Halter da offen gegen arbeitet. Da ist die geistige Einsichtsfähigkeit (noch) nicht ausreichend um zu differenzieren, wo der Unterschied zwischen Schikane und Schutz ist.


    Und dann spreche ich persönlich durchaus die Kompetenz ab, so einen Hund zu halten, wenn nicht überhaupt zur Hundehaltung

  • Bisher hab ich nur still mitgelesen aber ich find es etwas befremdlich wie lasch das hier gesehen wird von einigen.
    Wenn eine Einstufung inkl Auflagen vorliegt aufgrund eines Vorfalles(und zumindest hier bei mir reagieren die nicht wegen ner Lappalie..leider z.T.) hat man sich da dran zu halten !
    Da einfach stumpf MK UND Leine abmachen kann noch ganz anders enden . Das dieses Verhalten irgendwo im Verlauf als "machen manche BC/BC-Mixe halt " erklärt wurde - ohne Worte echt.
    Hoffentlich bleibt der Hund jetzt gesichert , wenn sowas nochmal passiert kann es echt unschön werden- berechtigterweise.
    Dann wird aber natürlich wieder aufs OA geschimpft warum es nicht eher gehandelt hat :roll:

  • Nicht explizit auf diesen Fall/Thread bezogen sondern eher allgemein betrachtet.
    Ja, an Auflagen hat man sich zu halten. Einfach zum Schutz des eigenen Hundes, denn der nächste Step wäre womöglich Hund weg. ABER, nicht jede Auflage ist gerechtfertigt. Nicht jeder zugrunde gelegter Vorfall auch fair betrachtet.


    Ich weiß nicht in was für einem Ort ihr lebt, aber in einer Millionenstadt wie Hamburg gibt es so viele Idioten, Hundehasser und Co., die es darauf anlegen Hundehaltern das Leben schwer zu machen.
    Gott sei Dank nicht an den eigenen Hunden erlebt, aber mehr als einmal im nahen Umfeld. Ja, teilweise hat der besagte Hund gebissen, aber z.B. nach massiver Bedrängnis durch solche Personen inkl. Handgreiflichkeiten gegen die Halterin die das unterbinden wollte um ihren Hund zu schützen.
    Ein anderes Beispiel, weil spätabends jemand Fremdes auf einem Wohnmobil Stellplatz die Wohnmobil Tür aufgerissen hat, während Hund und Halter gemütlich in der Dinette hockten, und in bedrohlicher Weise eindringen wollte. Der Hund hat dann verteidigt und in die Hand des Eindringlings gebissen.


    Sorry aber das sind meines Erachtens unfaire Auflagen die dann folgten und die Hunde keinesfalls „gefährlich“.

  • Meiner Meinung nach ist das Problem auch einfach, dass Auflagen eben NICHT immer aus gutem Grund erteilt werden, sondern teilweise auch einfach aufgrund irgendwelcher Lappalien. Es gibt Hunde, die werden als gefährlich eingestuft, weil sie mal an jemandem hochgesprungen sind :muede: Und auf der anderen Seite gibt es dann wieder Fälle, wo ein Hund zum xten Mal zugebissen hat, und von den Behörden nichts unternommen wird.


    Ich schätze, hier hat sich einfach jeder sein eigenes Bild von den beschriebenen Vorfällen gemacht (logisch, war ja niemand dabei) und je nachdem, wie das ausfällt und wie auch die eigenen Erfahrungen sind, findet man den Ausgang der Sache eben gut oder völlig daneben.


    Ich persönlich verstehe jeden, der Auflagen missachtet, die ohne triftigen Grund erteilt wurden. Und genauso unmöglich finde ich es, sich darüber hinwegzusetzen, wenn die Auflagen ihre Berechtigung haben.


    Und den ersten Vorfall hier kann man halt in beide Richtungen interpretieren. Mehrere Hunde kloppen sich, Mensch greift rein und bekommt im "Kampfgetümmel" eine Schramme ab? Ehrlich, einen Hund deswegen als gefährlich einzustufen, finde ich übertrieben. Es kann aber auch sein, der Hund war zwar aufgrund des Gerangels allgemein aufgebracht, hat aber gezielt einen Menschen gebissen (aus Frust oder was auch immer), dann sieht die Sache schon wieder anders aus. Aber wenn man nicht dabei war, weiß man halt nicht, was genau abgelaufen ist. Daher finde ich pauschales Verurteilen genauso verkehrt wie pauschales Gutheißen :ka:

  • Der Grund, warum ich das hier „lasch“ sehe ist zum einen der erste Vorfall, der zu den Auflagen führte. Bei einer Beißerei zwischen Hunden hat ein Mensch seine Hand dazwischen gehalten – die Hand wurde erwischt. Die Betroffene wollte an sich noch nicht einmal Anzeige erstatten.
    Ein grundlegend aggressives Verhalten gegen Menschen erkenne ich dabei nicht.


    Ein Hund, der gerade selbst gebissen wird und verteidigend um sich schnappt – der kann schlicht und einfach auch mal den Falschen erwischen. Das kann auch dem eigenen Hund passieren, den ich gerade rette.


    Damit will ich nicht sagen: Hey, selbst schuld, was hat sie denn ihre Hand dazwischen gehalten /versucht die Hunde zu trennen?
    Hätte ich ebenso gemacht. Sehr wahrscheinlich hätte ich dabei auch nicht alles perfekt gemacht. Sehr wahrscheinlich wäre auch ich gebissen wurden. Das kann mir auch dann passieren, wenn ich versuche einen Kampf zwischen Menschen abzubrechen – vielleicht nicht unbedingt ein Biss aber das ich einen Schlag abbekomme, kann dabei vorkommen. Auch wenn der nicht für mich "gedacht" war.


    Ich finde die Ansprüche an Hunde da extrem hoch. Die sollen bitteschön im Bruchteil einer Sekunde während eines „Kampfes“ unterscheiden können. Könnte ich als Mensch nicht. Nicht mit Stresshormonen auf Hochtouren.


    Sich dann als Halter zu denken: „Mein Hund hat im Eifer des Gefechts aus Versehen jemanden erwischt aber ist nicht grundlegend gefährlich.“ – find ich verständlich.


    Gegen die Auflagen zu verstoßen, anstatt vielleicht durch Training und Wesenstests dagegen anzugehen – eindeutig Mist. Die Schuld hat die TE doch von Anfang an eingestanden.
    Hund der anscheinend Probleme im Magen-Darm-Trakt hat zum einen draußen Gras fressen lassen und zum anderen mit anderen Hunden zusammenlassen – auch nicht gerade clever und verantwortungsbewusst. Einfach mal n Topf Katzengras drinnen geben – fertig.


    Aber zu sagen „ist doch egal aus welchem Grund der Hund seine Zähne gegen einen Menschen eingesetzt hat“… uff.


    Es gibt so viele Halter, die sich z.B. nicht an die Leinenpflicht halten oder sich blind auf die 100%ige Funktion ihrer Hunde verlassen. Da latschen die Hunde leinenlos über Straßen oder direkt an der Straße lang. Ein Schreckmoment reicht und es gibt einen Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden. Oder der Hund wird ungesichert auf einem ungesicherten Grundstück laufen gelassen. Das Gefahrenpotential wird aber hingenommen.


    Hier hat laut Beschreibung ein Hund einen Menschen aus Versehen erwischt (beim ersten Vorfall). Da würden bei mir nun auch nicht direkt die Alarmglocken schrillen. Ich würde dennoch etwas dagegen unternehmen, dass es zu eskalierenden Situationen mit anderen Hunden kommen kann.

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