Mein Hund hat erneut einen Menschen gebissen - und ich bin Schuld!

  • Nur allgemein:


    Man kann beantragen Auflagen aufzuheben, das ist ein langer Weg (nicht nur zeitl. betrachtet), es muss einiges erbracht werden und natürlich ist es auch mit Kosten verbunden, gänzlich unmöglich -je nach Grund der Auflage und BL- ist es aber nicht!


    Völlig grundlos und unvorbereitet werden Auflagen nicht auferlegt. Anhörungsbogen vom O-Amt/Vet Amt gehen dem voraus.
    Der Ratschlag einen fachkundigen Rechtsbeistand aufzusuchen wird nicht von ungefähr ausgesprochen.


    Mist ist aber, schwebt das Damoklesschwert Auflage erstmal über Hundehalter & Hund, dann ist die Kacke am dampfen!


    Im hiesigen Fall:


    Ungemütlich werden kann für die TE der relativ kurze Zeitabstand zwischen der Auflage und der erneuten Anzeige.

  • @02wotan
    Mir geht es um deinen Satz mit dem generellen Haltungsverbot... Dem Ts nun zu verbieten Hamster zu halten löst weder das Problem noch ist es zielführend und einfach albern und übertrieben


    So das heißt NICHT das ich es gut finde. Meines Erachtens nach sollte der Vorfall durchaus Konsequenzen haben meinetwegen ist es auch absolut legitim den Hund zu entziehen. Nur damit wir uns verstehen....

  • Ich weiss, dass es der Satz war, der Unmut hervorgerufen hat.


    Aber die Strafen gehören für mich extrem angesetzt, damit Tier-Halter nicht mehr so gelassen mit Anordnungen/Auflagen umgehen.


    Gerade, weil nur die Tiere es ausbaden müssen.


    Über Geld läuft es nicht, das sieht man in anderen Bereichen auch.


    Auflagen für einen Hund? Tja, gibt man ihn ggf ab und nimmt einen anderen.


    Nee, mehrmals richtig extrem, damit es ernstgenommen wird.

  • Ich würde dir ehrlich was erzählen wenn ich wegen des Hundevorfalls meinen zb Hamster abgeben müsste und es ist meines Erachtens einfach nicht zielführend...


    Aber gut ich würde ohne Tiere auch eingehen und mir im Notfall illegal welche beschaffen also ist es einfach Unsinn in meinen Augen... Fördert nur weiteren Mist...

  • Ich würde dir ehrlich was erzählen wenn ich wegen des Hundevorfalls meinen zb Hamster abgeben müsste und es ist meines Erachtens einfach nicht zielführend...


    Aber gut ich würde ohne Tiere auch eingehen und mir im Notfall illegal welche beschaffen also ist es einfach Unsinn in meinen Augen... Fördert nur weiteren Mist...

    Nee, beweist mir, dass dir Auflagen auch egal sind. :pfeif:

  • *sfz*



    Ja die Einstufung war absolut ueberzogen, wenn man davon ausgeht, dass es so war wie beschrieben. Das passiert sicher tausendmal im Jahr in DE. Also das jemand in eine Beisserei packt und erwischt wird. Ginge es mach mir, hiesse es da 'selber Schuld'.
    Es geht auch nicht um einen ach-so-gefaehrlichen Hund von dem wirklich eine nicht geringe Gefahr ausgeht.


    Man haette sich ganz legal gegen die Auflagen wehren koennen. Hat @network wunderbar beschrieben (gleich 3x bei einem Hund der gar nicht gezielt gebissen hat!). Das wurde aber wohl nicht gemacht. Es wurden die Auflagen ignoriert und nun ist es eben was passiert. Und das hat einfach Konsequenzen nach sich zu ziehen!
    Wie bereits gesagt: Das OA haette sich sicher nicht gefreut, wenn sie den Hund bei einer Kontrolle ungesichert rumlaufen haetten sehen. Zumindest bei uns (!) waere der Hund danach mit fast absoluter Sicherheit weg gewesen mit der Begruendung das der HH wohl nicht in der Lage ist, den Hund entsprechend zu fuehren. Was ich sagen will, ist: Hier bei uns haette nichts passieren muessen. Eine Kontrolle haette gereicht und der Hund waere eingezogen worden. Weil die uebliche Konsequenz (Auflagen) ja wumpe sind. Und das rueckgaengig zu machen ist enorm aufwaendiger als Auflagen aufzuheben (was schon aufwaendig genug ist).


    Und ich frage mich gerade echt, wo man denn die Grenze zieht. Welcher Hund darf trotz Auflagen ungesichert rumlaufen und welcher nicht? Ab welcher Handlung/Verletzung wird ein ignorieren der Auflagen nicht mehr als 'ach jaaaa' abgetan?

  • Aber wenn beim ersten Mal im Getümmel zwischen mehreren Hunden eine reingestreckte Hand verletzt wird (und dafür braucht der Hund noch nicht mal zubeißen, damit es einen Ratscher gibt),

    Weiss der Geier, was ihr immer lest, ich lese was anderes:

    Letztes Jahr im Oktober wurde mein Rüde (Bordercollie-Husky-Mix) als gefährlich eingestuft (mit Leinenzwang und Maulkorbpflicht), weil er eine andere Hundehalterin in die Wade gebissen hatte. (ich berichtete in einem anderen Thread)

    Wohin hat die Hündin diesmal gebissen, richtig, auch im "Eifer des Gefechts in die Wade gebissen".


    Nur .... das Problem scheint bei diesem Hund zu sein, dass er mal häufiger "im Eifer des Gefechts ist".


    Hündin geht auf junge Artgenossen los
    und
    Hündin bellt fremde Menschen an


    Das hat sich doch alles aufgebaut (auch wenn die Informationen mickrig sind) und war absehbar. Dagegen hat man nicht den Eindruck, dass die TE sich wirklich darüber bewusst ist, dass sie des Hundes Schicksal Schmied ist. In den anderen Threads mangelt es m.E. auch daran, sich mit ernsterer Kritik auseinander setzen zu wollen. Und jetzt ist es halt so weit, dass sie nicht nur Beissereien mit andern Hunden hat, sondern auch Menschen schon 2 x gebissen wurde, in die Wade, nicht an dazwischen geschobene Hände ... Und wer weiss, vll. stand die andere HH auch nur im "plötzlich" im Weg.


    Kann mir kaum vorstellen, dass sich das Gro der DF Foristen nicht bereits vorher weitere Gedanken gemacht hätten. Damit es erst gar nicht so weit kommt. Und ich weiss, einige davon führen sehr anspruchsvolle Hunde ... und das nicht erst seit gestern.


    Und genau:


    Man haette sich ganz legal gegen die Auflagen wehren koennen. Hat @network wunderbar beschrieben (gleich 3x bei einem Hund der gar nicht gezielt gebissen hat!). Das wurde aber wohl nicht gemacht.

    Ist nicht passiert, wird seinen Grund haben und der findet sich in den mageren, aber aufschlussreichen anderen Beiträgen.

  • Nee, beweist mir, dass dir Auflagen auch egal sind. :pfeif:


    Hach es ist immer erfrischend wie andere Leute einen besser kennen als man selbst...
    :pfeif:


    Mein Hund wäre nicht ungesichert gelaufen da besteht der kleine aber feine Unterschied...
    Ich weiß durch diverse Tierheimhunde das man bei sowas nichts schleifen lässt.

  • Der Rüde hat Auflagen bekommen und ihr verlinkt Threads zu ihrer Hündin? :???:


    Ich habe keinen Thread gefunden, wo ihr Rüde das erste Mal gebissen hat :ka:

  • Zur Erklärung: bei dem ersten Beißvorfall letztes Jahr passierte dies tatsächlich im Eifer des Gefechts. 3 Hunde an der Leine, 3 Menschen dabei, stehen und quatschen kurz. Meine Hündin ging urplötzlich nach vorne auf den Rich der anderen Halterin los. Mein Rüde mit seinem Schutzinstinkt hinterher. Im Gewühl hatte er dann die Frau in die Wade gebissen, weil die ihm offensichtlich im Weg stand. Ja, ich weiß - auch dann darf ein Hund keinen Menschen beißen. Daher ja dann die Einstufung zum gefährlichen Hund.

    Hmh...wie kommen wir denn auf 'in Beisserei gepackt und die Hand wurde erwischt'? :???:

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