Mein Hund hat erneut einen Menschen gebissen - und ich bin Schuld!
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@Das Rosilein Man hat in DE immer die Moeglichkeit etwas anzufechten. Das ist zwar selten einfach, alles andere als billig und man braucht einen Anwalt der sich sehr gut auskennt, aber sehr wohl moeglich.
Kommt mWn aber halt auch drauf an, was da im Vorfeld war. Ein Hund der z.B. nach der Anzeige beim WT war und da durchgefallen ist, bei dem wird es schwieriger als bei einem Hund der ohne Ueberpruefung eingestuft wurde. -
Ja eben Murmel, der Grund weshalb die Behörde Auflagen ausspricht, ist immer maßgeblich! Und ein Amtsschreiben sollte eben nicht unbeantwortet bleiben ...
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Wer so agiert, sollte vielleicht überhaupt keine Hunde halten!
Oder sich einen guten Trainer suchen, der das Problem angeht und vll. auch mal bisserl Menschenkopf dabei wäscht.
Wenn man sich das immer wieder - gerne auch mit Unterstützung anderer - schön redet, wird das nichts.@Das Rosilein Man hat in DE immer die Moeglichkeit etwas anzufechten. Das ist zwar selten einfach, alles andere als billig und man braucht einen Anwalt der sich sehr gut auskennt, aber sehr wohl moeglich.
Kommt mWn aber halt auch drauf an, was da im Vorfeld war. Ein Hund der z.B. nach der Anzeige beim WT war und da durchgefallen ist, bei dem wird es schwieriger als bei einem Hund der ohne Ueberpruefung eingestuft wurde.Danke Dir. Denke, läuft dann doch so wie hier. War halt nur überrascht, dass keiner davon gesprochen hatte (also Du dann, aber das hatte sich mit meinen Gedankengängen überschnitten).
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Network hat das angesprochen
Wobei es mAn jetzt zu spaet ist. Vorfall Nr. 1 - Einstufung - Auflagen ignoriert - Vorfall Nr 2.
Irgendwann kann man sich die Zeit und das Geld auch sparen. -
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Sind das nicht zwei verschiedene Hunde?
Doch das sind zwei.
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Jetzt raff ich das erst ... hab 2 x Hündin geschrieben ... sorry
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Network hat das angesprochen
Wobei es mAn jetzt zu spaet ist. Vorfall Nr. 1 - Einstufung - Auflagen ignoriert - Vorfall Nr 2.
Irgendwann kann man sich die Zeit und das Geld auch sparen.Dabei hab ich jetzt abba was nicht mitbekommen (bin offensichtlich heute nicht so fit ...). Hat die TE das Anschreiben nicht beantwortet, gar die Frist verstreichen lassen? Weil sie vll. gedacht hat, mit der Einstellung des Verfahrens (irgenwer nannte es 1.) sei das erledigt?
Ist das so absolut, dann?
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Da die Frage ja ursprünglich mal war: "was kann nun nach diesem 2. Vorfall passieren?" hier ein Beispiel aus Hessen, relativ jung.
Ein Dobermann hat sich (mind.) 2x aus dem Einwirkbereich der Halterin entfernt und beide Male Kinder verletzt, hat recht kurzfristig einen Wesenstest absolviert und nicht bestanden und wurde zwischenzeitlich "sichergestellt". Die Kosten für die Unterbringung habe wohl die Halterin zu tragen.
Das ganze wurde daneben auch an die SA übergeben (Prüfung der fahrlässigen Körperverletzung), ob da bereits etwas entschieden wurde und falls ja, was, weiß ich nicht. O.g. Entscheidung wurde davon unabhängig getroffen.Mich würde ganz neutral interessieren, was das Ordnungsamt im hier beschriebenen Fall entscheidet und würde mich daher freuen, wenn die TE dies berichten würde, wenn eine Entscheidung vorliegt.
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Das ist ja auch eine andere Hausnummer.... der Hund ist aus dem Garten raus auf den Schulhof und hat beide Male Kinder krankenhausreif gebissen.
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