Mein Hund hat erneut einen Menschen gebissen - und ich bin Schuld!
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Ich habe selbst einen solchen Hund der zu drastischen neigt wenn was plötzlich oder wenn was vermeintlich bedrohlich wirkt und kann leider gar nicht verstehen warum (auch zum grasen) der Maulkorb und die Leine ab kommt. du kannst ihn in so not Situationen doch einfach am Halsband nehmen. Tobt er halt, ist dann so.
Daher würde ich da auch ganz ruhig bleiben und nix unternehmen. Theoretisch dürften sie den Hund mein ich einziehen, hab aber tatsächlich nur davon gehört das es weitere Auflagen gibt und /oder ne deftige Geldstrafe, aber Gott sei dank keine Erfahrungen damit.
Wenn es tatsächlich zur Debatte steht das der Hund weggenommen werden soll, dann würde ich zum Anwalt. -
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Hi
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Ab zum Anwalt. Weidemann oder Beaucamp.
Blöd gelaufen, ist halt passiert. -
So wie ich Ordnungsämter bisher kennen gelernt habe, wird da nix passieren. Vielleicht ein Bußgeld, aber ich denke nicht, dass man dir deinen Hund weg nehmen wird.
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Nie wieder draußen den Maulkorb abnehmen.
Auch nicht die Leine - vielleicht gibt es Bereiche, in denen Du mit ihm mit Flexi oder Schleppleine laufen kannst, so daß er mehr Bewegung bekommt. Aber eben NICHT OHNE Maulkorb!
Guten Anwalt kontaktieren für den Fall der Fälle.
Sollte man Dir den Hund wegnehmen wollen, fristet er vielleicht sein restliches Leben im Tierheim oder wird gar eingeschläfert.
Das alles hätte Dir nach dem ersten Beißvorfall klar sein sollen, aber jetzt MUSS es das!
Mit dem "Opfer" reden, falls das möglich ist.
Und natürlich endlich einen gescheiten Trainer/Hundeschule aufsuchen.
Und, so hart es sich anhört - wenn dieser dann auch sagt, Du seiest mit dem Führen dieses Hundes überfordert, wäre eine Abgabe in erfahrene gute Hände vielleicht erwägenswert. Zumal der Hund ja auch noch ein möglichst schönes Leben haben soll....
BINGWU
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Also ich sehe das nicht als Ups, kann ja mal passieren. Den ersten Vorfall, ja den kann man unter blöd gelaufen verbuchen.
Danach gab es Auflagen. Die gab es nicht, um dich TE als HH zu ärgern, sondern die Umwelt vor deinem nachweislich gefährlichen Hund zu schützen.
Das hast du wiederholt ignoriert, einige Male ging das gut, diesmal nicht.
Und da braucht die Schuld auch nicht beim Passanten gesucht zu werden - denn jeden ungefährlichen Hund hätte dies nicht die Bohne interessiert.Du kannst ohnehin nicht viel tun, bevor die offizielle Maschinerie nicht ins Laufen gekommen ist.
Vermutlich wirst du Post bekommen, aufgefordert werden, den Sachverhalt zu erläutern, je nach Bundesland und Sachbearbeiter ist da von Bußgeld bis hin zu Euthanasie des Hundes alles möglich.Ich möchte nicht nachtreten und finde deine Einsicht lobenswert.
Aber mir läuft es eiskalt den Rücken runter, wenn ich mir vorstelle, der Passant wäre ein kleines Kind gewesen. -
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Liebe TE, ich möchte dich auch als Mama bitten, in der Öffentlichkeit deinen Hund, wie die Auflage vorsieht, zu sichern und ihn auch nicht auf freiem Feld laufen zu lassen.
Ein Hund, der wiederholt einen Menschen beisst, ist mMn eine Gefahr für die Allgemeinheit, besonders für Kinder, die laut und unberechenbar für deinen Hund erscheinen können. Es ist ein großes Glück für dich, dass der Mann alleine war und nicht dazu noch ein Kind/Enkelkind dabei hatte, das u.U. vorausgelaufen wäre...
Ich hoffe für euch beide, dass du deinen Hund behalten kannst, bitte dich aber auch, das Problem deines Hundes ernst zu nehmen und mit einem Trainer etwas dagegen zu unternehmen, bevor es sich noch mehr festsetzt. Hat dein Hund denn schlechte Erfahrungen gemacht mit Männern?
Und bitte bitte nicht mehr ohne Maulkorb frei laufen lassen...
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So wie ich Ordnungsämter bisher kennen gelernt habe, wird da nix passieren. Vielleicht ein Bußgeld, aber ich denke nicht, dass man dir deinen Hund weg nehmen wird.
Naja, das kommt schwer auf die Behörde an.Ich würde mir unabhängig vom Ausgang des Verfahrens schnell einen Trainer suchen, der sich mit Beißern auskennt. Vielleicht hast du eine Chance, wenn du nachweisen kannst, dass du etwas dafür tust, dass du fähig wirst, deinen gefährlichen Hund zu führen. Trotz deiner Offenheit, die dich sehr ehrt, bist du das aktuell offensichtlich nicht. Ansonsten hätte er nicht 2x die Gelegenheit gehabt, zu beißen.
Ich wünsche deinem Hund einen für ihn guten Ausgang. Wie der aussehen soll, vermag ich nicht zu sagen.
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So wie ich Ordnungsämter bisher kennen gelernt habe, wird da nix passieren. Vielleicht ein Bußgeld, aber ich denke nicht, dass man dir deinen Hund weg nehmen wird.
Ich denke auch, dass es sehr stark auf die jeweilige Behörde ankommt.
Hier sitzt gerade ein Hund in einem Tierheim, der drei Menschen gebissen hat und bei dem der AmtsVet euthanasieren will. -
Einen Anwalt zu kontaktieren und den Fall zu schildern finde ich sinnvoll, dann kannst du im schlimmsten Fall gleich dagegen vorgehen. Was da nachkommt, kommt auf jeden Fall stark aufs Ordnungsamt an, von Bußgeld bis Hund wird sofort und ohne Vorankündigung eingezogen habe ich schon alles gehört.
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Rechtsbeistand ist am sinnvollsten!
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