Mein Hund hat erneut einen Menschen gebissen - und ich bin Schuld!
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Einer Bekannten von mir wurde der Hund nach so einem Fall beschlagnahmt...
So uneinsichtig wie du dich hier im weiteren Verlauf gezeigt hast, habe ich meine anfänglichen (harten) Worte durchaus richtig gewählt...
Jeden weiteren Kommentars enthalte ich mich ab sofort.
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Hi
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Bei unserem Ordnungsamt würdest du mit einem Bußgeld davonkommen. Deinen Hund dürftest du behalten.
Vorsichtshalber würde ich mich nach einem, Anwalt umsehen und - ganz wichtig - gleichzeitig einen Hundetrainer suchen und üben.Ich wünsche dir und deinem Hund dass es gut ausgeht.
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Nachdem wir nach einem Beißvorfall den Wesenstest machten, habe ich die Prüferin (Tierärtztin und Verhaltenstherapeutin) mal über die ganzen harten Strafen ausgequetscht, über die man im Internet so liest. Ihre Aussage war, dass schon sehr viel passieren müsse, damit ein Hund überhaupt eingezogen werden könne. Bei Listenhunden kommt es etwas häufiger vor, weil die Behörde dort einfach härter durchgreifen kann.
Ich würde auch erst mal abwarten.Was ist denn bei eurem ersten Wesenstest rumgekommen?
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Ich weiß von mehreren Fällen, in denen der Hund nach dem 2. Vorfall beschlagnahmt wurde, das lief so:
1. Vorfall: Hund wurde als gefährlicher Hund mit allen Folgen (Steuer, Auflagen usw.) eingestuft.
2. Vorfall: Hund wurde eingezogen - Begründung: "Die zum Halten gefährlicher Hunde erforderliche Zuverlässigkeit des Halters ist durch den erneuten Vorfall widerlegt. Dadurch erlischt die Haltegenehmigung für den bisherigen Besitzer".
Das weiß ich daher so genau, weil ich vor Adoption solcher Hunde aus dem Tierheim Akteneinsicht erhielt - Namen waren natürlich geschwärzt...
Die Auflagen für diese Hunde blieben - es war allerdings kein Hexenwerk sie zu erfüllen und es kam bei mir mit keinem dieser Hunde zu weiteren Vorfällen.
Trotzdem habe ich, seit ich meinen Sohn habe, keine Hunde mit Beißvorfällen mehr aufgenommen. Ein Restrisiko in der eigenen Familie bleibt.
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Einer Bekannten von mir wurde der Hund nach so einem Fall beschlagnahmt...
So uneinsichtig wie du dich hier im weiteren Verlauf gezeigt hast, habe ich meine anfänglichen (harten) Worte durchaus richtig gewählt...
Jeden weiteren Kommentars enthalte ich mich ab sofort.
Wie kommst du denn zu uneinsichtig? Sie hat doch zugegeben fahrlässig gehandelt zu haben. Was soll sie denn noch tun?
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Also - hier greift das Hundegesetz Schleswig-Holstein. Bei Verstößen gegen die Auflagen sind 'lediglich' Ordnungswidrigkeiten gelistet die mit Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe belegt sind... Gibt es hier evtl. Mitglieder aus SH?
Ist einer von euch vielleicht sogar aus dem Kieler Umkreis? Und kennt vielleicht die Hunde-Rechtsanwältin Krüger-Grenz aus Strande?
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Also - hier greift das Hundegesetz Schleswig-Holstein. Bei Verstößen gegen die Auflagen sind 'lediglich' Ordnungswidrigkeiten gelistet die mit Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe belegt sind... Gibt es hier evtl. Mitglieder aus SH?
Ist einer von euch vielleicht sogar aus dem Kieler Umkreis? Und kennt vielleicht die Hunde-Rechtsanwältin Krüger-Grenz aus Strande?
Das bezieht sich aber auf Verstöße, wie wenn du zB bei einer Kontrolle erwischt wirst.
Der Vorfall hier ist doch nochmal ganz ein anderes Kaliber -
Vielleicht macht das in der Bewertung einen Unterschied- Was für ein Beissen auf der Beisskala war das denn? Beim BorderCollie denkt man ja erstmal an Hackenzwicken. Und arbeitet ihr noch am Wesenstest bzw. seid ihr im Verhaltens-Training ?
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Ist Dir Normen Mrozinski ein Begriff? Hundetrainer, aber auch gut bewandert in Rechtsfragen. Er hat unter Nomro.de u. a. einen Blog, und Beißer sind, soweit ich mitbekommen habe, sein Steckenpferd. Im Blog gibt es z. B. gerade ein passendes Thema, schreib doch einfach mal einen Kommentar, vielleicht bekommst Du eine hilfreiche Antwort. Ich meine, er ist aus dem Raum Lübeck, kennt aber vielleicht auch die Kieler Behörden.
Ich würde auch nicht außer Acht lassen, dass Du da - Stichwort Heterosiseffekt - eine recht explosive Mischung hast, wo evtl. auch das Schnappige des Border Collies mit hereinspielt.
Kann es sein, dass Du das schlicht unterschätzt hast?
Caterina
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Das bezieht sich aber auf Verstöße, wie wenn du zB bei einer Kontrolle erwischt wirst.Der Vorfall hier ist doch nochmal ganz ein anderes Kaliber
Richtig, ein Verstoß gegen die Auflagen ist etwas anderes, als ein erneuter Beißvorfall.
So, wie Du den Vorfall beschreibst, kannst Du von 2 Baustellen ausgehen:
1) Verstoß gegen Auflagen, also OWI
und
2) Beißvorfall, der mit Pech als Straftat (gefährliche Körperverletzung) gewertet wird und entsprechende Folgen haben kann (Verbot des Haltens gefährlicher Hunde). Das wird sicherlich im Einzelfall entschieden, daher kannst Du jetzt nur abwarten.Mein Rat: Äußere nichts, das Dir so ausgelegt werden könnte, dass Du dem Opfer eine Mitschuld unterstellst (nach dem Motto "Mann hat sich falsch verhalten, hat den Hund erschreckt o.ä.").
Zum Einen kann man von anderen Menschen nämlich tatsächlich nicht verlangen, sich Hunden gegenüber "richtig" zu verhalten und steht dennoch in der Pflicht, seinen Hund sicher zu führen und zum anderen wirkt das so, als wolle man sich aus der Verantwortung stehlen.
Daher könnte das Deine sogenannte "Zuverlässigkeit" widerlegen...Wie bereits erwähnt, ich habe in der Vergangenheit zahlreiche Akten zu Beißvorfällen und den damit zusammenhängenden Beschlüssen gelesen... das gehörte ganz einfach zum Entscheidungsprozess, ob ich den Hund in meinen Haushalt aufnehme.
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