Die Sache mit dem §11

  • Mein Freund war heute bei einem Seminartag zum Thema... Keine Ahnung, auf jeden Fall war ein Vortrag zum Thema Steuern dabei, der Rest ging ehrlich gesagt ein bisschen an mir Vorbei. Wirtschaftliches Zeug, nicht meine Welt :lol:


    Auf jeden Fall schrieb er mir nach dem Vortrag zum Thema Steuern ganz begeistert wie toll der war und das wir doch meine Mutter als Hundesitterin von den Steuern absetzen könnten (oder so ähnlich).


    Darauf hin meinte ich, Stopp. Das geht nicht so einfach, erstmal müsste sie unter dem §11 des Tierschutzgesetzes zertifiziert werden.

    Auf seine Frage wie das genau denn jetzt eigentlich abläuft und was genau da jetzt eigentlich drunter zertifiziert werden muss war ich mir dann doch wieder unsicher. Mein ganzes Wissen zum Thema stammt eigentlich aus dem Forum und eine (zugegeben ein bisschen oberflächliche) Google-Suche hat mich eher noch mehr verwirrt als geholfen.
    Ich hab festgestellt, ich hab so viel Halbwissen dazu das ich überhaupt nicht sicher bin was jetzt stimmt und was nicht.


    Meine Frage ist also:


    Wer muss sich denn jetzt tatsächlich unter dem §11 prüfen lassen und was wird da eigentlich genau geprüft?

    • Neu

    Hi


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    • Wer muss sich denn jetzt tatsächlich unter dem §11 prüfen lassen und was wird da eigentlich genau geprüft?

      :lachtot: :lachtot: :lachtot:


      entschuldige bitte...wenn ich aufgehört hab, über die frage zu lachen, gibts ne vernünftige antwort...


      so pauschal kann das halt einfach keiner beantworten, was immer noch vielerorts ein furchtbarer aufreger ist.
      ist quasi bei jedem landkreis und von vetamt zu vetamt unterschiedlich was da nun durchgeht und was nicht.


      "normalerweise" erforderlich ist so im groben:
      führungszeugnis, sachkundenachweis/ausbildung...was genau die haben möchten ist wirklich seeeehr individuell, örtlichkeiten müssen abgenommen werden und bestimmten vorschriften entsprechen.

    • Hundesitten hat mit §11 gar nix zu tun, außer deine Mutter betreibt gewerbsmäßig eine Tierpension.
      Gewerbsmäßig ist NICHT das gleiche wie gewerblich, sondern bedeutet, dass die Tätigkeit fortgesetzt, geplant und auf Gewinn abgezielt ist.
      Züchter ab einer gewissen Tierzahl brauchen z. B. eine, Tierpensionen, Tierheime und sowas.


      Wie schon erwähnt, zumindest hier in Bawü müsste sie einen Antrag stellen, braucht Sachkunde, ein Führungszeugnis, das ganze wird noch zum Absegnen an das gemeinsame Büro geschickt usw. Und das kostet natürlich auch alles.


      Ganz ehrlich, um Steuern aufs Hundesitting zu sparen würde ich deiner Mutter das ganze Gedöns nicht antun, ganz davon abgesehen, dass sie vermutlich wegen so ner Kleinigkeit gar keine bekommt.

    • @Eilinel
      So was in die Richtung hab ich mir schon gedacht nachdem ich beim Versuch mich zu informieren eher noch verwirrter wurde :lol:


      @Adalbertha
      Keine Sorge, ich werd meine Mutter da garantiert nicht mit konfrontieren. Das ist es garantiert nicht wert. Mein Freund war nur so super aufgeregt nach diesem Seminar :lol:
      Es hat mich eigentlich nur zum Überlegen gebracht =)

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