Zweithund: Sorgen, Probleme und Zweifel

  • Das klingt ja gar nicht gut...

    Damit war aber zu rechnen, dass sie versuchen werden, Druck zu machen, ob tatsächlich rechtens oder nicht. Sonst würden sie ja nicht immer so ein Zeugs in die Verträge schreiben ...

  • Kann mir eventuell jemand kurz per PN weiterhelfen der sich etwas mit den Gesetzestexten auskennt?

    PNnen kann ich glaube ich nicht, aber eine grundlegende Sache in D ist: deutsches Recht gilt IMMER vor Vertragsrecht. Egal was im Vertrag steht, sobald die deutsche Rechtssprechung anders lautet, gilt diese. Selbst großen Firmen muss man das hin und wieder nochmal schriftlich klar machen.
    Daher auch die vorhergegangenen Aussagen zum Thema 'Kauf' und 'Besitz'. Ein Verkäufer kann nach vollständigem Abschluss eines Kaufvertrags - bei dem also beide Seiten ihre Pflicht (Zahlung gegen Lieferung) erfüllt haben - keine Rechte an der 'Ware' mehr geltend machen.
    Ergo: nehmen sie sie nicht zurück, kannst Du selbst bestimmen, an wen Du die Hündin gibst.



    P.S.: das Verhalten dieser Orga finde ich unfassbar und alles andere als tierschutzorientiert. Das macht mich wütend!

  • Jetzt muss ich doch Mal schreiben: die Orga hat nicht mal eine Notpflegestelle, da werde sie sich nicht auf einen kostspieligen Rechtsstreit einlassen, den sie sowieso verlieren. Sieh zu, dass du bei der Übergabe nicht alleine bist (Zeugen), unterschreibe nichts außer einer Übergabebestätigung und lass notfalls eine Kamera mitlaufen.


    Ps: die Orgas mit denen ich zu tun hatte, sind auch nicht perfekt aber alle Hunde sind den MA bekannt und da wird auch kein Hund "beschafft". Man muss halt die Augen offen halten und schwarze Schafe aussortieren. Also bitte nicht pauschal auf TS Vereinen rumhacken.

  • eine grundlegende Sache in D ist: deutsches Recht gilt IMMER vor Vertragsrecht. Egal was im Vertrag steht, sobald die deutsche

    Ich konnte meine Formulierung nicht mehr editieren, daher hole ich die Korrektur so nach:
    deutsches Recht gilt IMMER vor vertraglichen Klauseln. Nicht vor Vertragsrecht, diese Formulierung war irreführend.

  • Vielleicht hat @Queeny87 ja im Moment Zeit? :winken:
    Ich weiss nicht, ob es für die Ersthündin gut wäre, wenn sie von zu Hause „weg“ müsste :ka:


    Morgen muss ich noch voll arbeiten ansonsten bin ich ab Freitag mittag frei... Wenn es wirklich garnicht geht.... :smile:

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