Wesenstest! Ab wann?
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Hallo Scouti Girl
wenn du für einen Hund den Sachkundenachweis schon erbracht hast, gilt dieser auch für alle weiteren Hunde in deinem Haushalt.
lg
Jutta und ihre Jungs -
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Bennis-World
Dieser Hund beißt ja nur im Spiel! und beißen kann man das auch nicht gerade nennen! Er macht doch eigentlich gar nichts. Draußen ist das was anderes!
Scout begrüßt jeden der ihm aufmerksamkeit schenkt mit freudigem Schwanzwedeln wenn ich ihm sage allerdings Abstand zu halten macht er das auch!
Also keine Gefahr für irgendwen!!Spunky: Danke schön für die Antwort! Hast du selbst erfahrung damit?
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Irgendwie fühle ich mich etwas Missverstanden ...
Versuch ich es noch einmal an einem Beispiel:
Du hast wirklich einen lieben Hund, den jeder gerne mag - der sehr sozial ist und auch freudig einmal Passanten gegrüßt. Wie immer spielst du auf der Wiese und es kommt eine Mutter mit ihrem kleinen 2-3 Jahre alten Kind angelaufen. Dein Hund sieht sie läuft freudig hin - du leckt dem Kind einfach mal mit der Zunge durch das Gesicht. Daraufhin wird die Mutter des Kindes total pannisch - brüllt rum du sollst den Hund weg nehmen - weil er ihr Kind anfallen würde. Das machst du dann auch - trotzdem geht die Frau zum Ordnungamt und meldet das dein Hund ihr Kind angefallen hätte. Somit ist das Ordnungsamt gezwungen Schritte dich und den Hund einzuleiten - was dann einen Wesenstest zur Folge hätte.
Was ich einfach damit sagen möchte - selbst wenn du den liebsten Hund hast - aber irgendwer Grund zur Klage hat - auch aus der Sicht des Hundeführers unangebracht - kann dies dem Ordnungsamt melden.
Nicht jeder Passant hat Verständnis dafür wenn ein Hund angerannt kommt, nicht jeder mag Hunde.
Leider ist dies so - das einzige was man machen kann sind solche Situationen möglichst schon im Voraus zu unterbinden. Dazu zählen alle Situationen in denen sich jemand von deinem Hund bedroht fühlen könnte - da zählt allerdings nicht deine Ansicht - sondern immer die Ansicht des absoluten Hundehasseres und die Ansicht der Menschen die eine riesige Panik vor Hunden haben. Kein Mittelmass - kein der tut doch nix - einfach nichts rechts oder links.
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okay okay
allerdings wie schon gesagt dies macht er nur drinnen. Scout käme niemals auf die Idee zu einem Kind/Kinderwagen hin zu rennen. So viel Bock hat er auch nicht auf Menschen. Und wenn er es doch macht rufe ich ihn schon beim hinrennen zurück und er gehorcht eigentlich sofort.
aber zu sowas muss es ja nicht kommen. Und das mit der Tante war ja drinnen und da war ja nichts besonderes bei! Ute hat sie ja auch direkt wieder beruhigt und die frau hat hinterher über sich gelacht.
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Steffen läuft das immer so ab? Anzeige beim OA -> Wesenstest?
Mir wurde nämlich von einigen Leuten erzählt, das erstmal nur 2 Leute aus der Hundestaffel kommen und den Hund daheim anschauen! Das haben Leute gesagt, deren Hunde auffällig waren und zwar richtig (u.a. Kind so gebissen das ne riesen Not-OP anstand, etc.)!
Jedenfalls lief es dort so: Anzeige OA -> Besuch der Hundestaffel -> Auflagen -> nach 6 Monaten Wesenstest und evtl. Aufhebung der Auflagen
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Zitat
Wenn du schon lange große Hunde hältst (frag mich bitte nicht exakt seit wann, da gibt es ne genaue Jahreszahl, vor der du schon einen großen Hund gehabt haben mußt) gilst du allerdings automatisch als sachkundig und brauchst keine extra Prüfung mehr zu machen.
Soweit ich weiß seit 3 Jahren.
Ansonsten hast du das hervorragend und richtig erklärt !! Bei uns ( NRW ) wars genauso !!
LG
Melanie -
Zitat
Scout käme niemals auf die Idee zu einem Kind/Kinderwagen hin zu rennen.
Ganz ehrlich bei solchen Sprüchen ...
Ein Hund ist in Gewissen Massen immer unberechenbar und wird dies auch bleiben - sich anmaßen zu wollen - zu behaupten "Der tut nix!" ist mehr als naiv und realitätsfern.
Ich würde bei Benni auch zu 99,9% die Hand dafür ins Feuer legen - aber ich würde nie auf die Idee kommen solche Sprüche wie "Der tut nichts!" oder "Der will nur spielen!" rauszuhauen. Einfach weil ich es nicht garantieren könnte.
ZitatSteffen läuft das immer so ab? Anzeige beim OA -> Wesenstest?
Nein - die anschuldigende Person muss erst einmal glaubhaft rüber bringen das sie Angst hatte, evtl nach einer Begutachtung wird der Zuständige Sachbearbeiter entscheiden. Aber sind wir mal ehrlich - was wird der Bearbeiter im Zweifel erst mal entscheiden - Wesenstest oder nicht Wesenstest?
Im Fernsehen wurde dazu mal ein sehr schönes Beispiel gezeigt. Ein sehr zurückhaltender und unsicherer Hund musste den Wesenstest absolvieren - da sich ein Jogger vom ihm bedroht fühlte. Der Hund war von seiner Art / von seinem Charakter her sehr schüchtern - klebte regelrecht an seinem Frauchen - und machte eigentlich kein bisschen den eindruck etwas bedrohlichen. Bei Joggern verkroch er sich regelrecht hinter Frauchen - weil er Angst hatte.
Soviel also dazu das ein Hund wirklich bedrohlich sein muss - im Zweifel werden die Behörden immer zum Schutz der Allgemeinheit entscheiden.
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Hatte ich auch nur mal aufgeschnappt.
Wir musste den Sachkundenachweis ja eh machen, weil wir noch keinen Hund hatten.Ich find das eh ein bissl schwammig, der eine muss, der andere nicht...nur weil man x Jahre nen Hund hatte, heißt das noch lange nicht, dass ich Ahnung vom Verhalten, Körpersprache, hundgerechter Haltung habe.
Aber gut...MICH fragt ja keiner...LG
Melanie -
das sach mann, da hast du völlig recht. Ich kenne einige langjährige Hundebesitzer, denen man besser nicht mal nen Plüschhund anvertrauen sollte........
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