Gibt es hier noch andere Assistenzhunde?
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hat hier jmd bezüglich Hörminderung / - Schädigung einen Signalhund?
Und mag mir mal berichten, grad zwecks Ausbildung gerne auch per PN
lg Newstart2
Äh ich
Ich brauchte das hauptsächlich im Nachtdienst.....momentan sind wir arbeitslos
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Hi
hast du hier Gibt es hier noch andere Assistenzhunde?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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das tut mir leid
und wie hilft er Dir normalerweise im Nachtdienst hasilein75
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das tut mir leid
und wie hilft er Dir normalerweise im Nachtdienst hasilein75
Er weckt mich, wenn Jugendliche im Haus rumlaufen
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Soweit ich weiß, wird die Gleichstellung anderer Assistenzhunde mit dem Blindenhund zwar befürwortet, es gibt entsprechende Petitionen und geplant zumindest war letztes Jahr auch eine Gesetzesvorlage, aber ich hätte noch nichts davon gehört, dass es tatsächlich ins Recht übergegangen ist Damit wären es Einzelfallentscheidungen auf Basis einschlägiger Rechtssprechung in SGB und AGG, ob es anerkannt wird oder nicht und welche Rechte Hund und Halter genießen. Gilt für Deutschland.
Genau so ist es. Der Geschäftsführer darf den Zutritt für Assistenzhunde im Lebensmittelgeschäft erlauben. Er muss es aber nicht, anders als beim Blindenführhund.
Das BMEL empfiehlt die Erlaubnis, aber das ist halt juristisch gesehen genau das. Eine Empfehlung des Ministeriums. Mehr nicht. Daraus leiten sich keine Rechte ab.
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Soweit ich weiß, wird die Gleichstellung anderer Assistenzhunde mit dem Blindenhund zwar befürwortet, es gibt entsprechende Petitionen und geplant zumindest war letztes Jahr auch eine Gesetzesvorlage, aber ich hätte noch nichts davon gehört, dass es tatsächlich ins Recht übergegangen ist Damit wären es Einzelfallentscheidungen auf Basis einschlägiger Rechtssprechung in SGB und AGG, ob es anerkannt wird oder nicht und welche Rechte Hund und Halter genießen. Gilt für Deutschland.
Genau so ist es. Der Geschäftsführer darf den Zutritt für Assistenzhunde im Lebensmittelgeschäft erlauben. Er muss es aber nicht, anders als beim Blindenführhund.
Das BMEL empfiehlt die Erlaubnis, aber das ist halt juristisch gesehen genau das. Eine Empfehlung des Ministeriums. Mehr nicht. Daraus leiten sich keine Rechte ab.
Hier steht es aber anders, Zitat:
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August
2006 stellt ein generelles Verbot der Mitnahme eines Blindenführhundes
oder eines anderen Assistenzhundes in aller Regel eine unzulässige
Diskriminierung im Sinne von §§ 3 Abs. 2, 19 AGG dar. Dies gilt
ungeachtet eines generellen Verbotes zur Mitnahme von Hunden und auch
ungeachtet der Regelungen zum Hausrecht. -
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Ja. Das ist ein Statement eines Interessenverbands zum AGG.
Das heißt, dass Du vor dem Hintergrund des AGG gegen diskriminierende Maßnahmen vorgehen kannst.Im Unterschied zum Blindenführhund, der als „Hilfsmittel“ klassifiziert ist und dessen Mitnahme man daher dem Betroffenen nicht verweigern darf, ist das bei anderen Assistenzhunden - bisher - Auslegungssache.
Salopp gesprochen: Beim Blindenführhund ist weitestgehend anerkannt, dass er mitgeführt werden muss, um seinem Halter barrierefreien Zugang zu Dienstleistungen zu ermöglichen. Diese pauschale Anerkennung fehlt mWn bei anderen Assistenzhunden. Nichtsdestotrotz kann der Anbieter von Dienstleistungen es anerkennen und danach handeln. Bzw. empfiehlt es sich für ihn unter bestimmten Umständen, wenn klar ist, dass er ansonsten mit Hinblick auf das AGG angreifbar wäre. -
Genau so ist es. Der Geschäftsführer darf den Zutritt für Assistenzhunde im Lebensmittelgeschäft erlauben. Er muss es aber nicht, anders als beim Blindenführhund.
Das BMEL empfiehlt die Erlaubnis, aber das ist halt juristisch gesehen genau das. Eine Empfehlung des Ministeriums. Mehr nicht. Daraus leiten sich keine Rechte ab.
Hier steht es aber anders, Zitat:
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August
2006 stellt ein generelles Verbot der Mitnahme eines Blindenführhundes
oder eines anderen Assistenzhundes in aller Regel eine unzulässige
Diskriminierung im Sinne von §§ 3 Abs. 2, 19 AGG dar. Dies gilt
ungeachtet eines generellen Verbotes zur Mitnahme von Hunden und auch
ungeachtet der Regelungen zum Hausrecht.Bezieht sich zum einen mal weder in allererster Regel auf den BLINDENFÜHRHUND. Der hat einen besonderen Status.
Zum anderen ist wie Phonhaus schon schrieb der DBSV ein Interessenverband und schreibt dementsprechend. Und da man als Verband gerne Verbündete hat, nimmt man halt mal großzügig die Assistenzhunde in seine Mitteilung mit auf. Hat allerdings keinerlei rechtliche Bewandnis. Da zählen halt mal wieder nur die harten juristen Fakten in den entsprechenden Gesetzten. Und Assistenzhunde werden in deutschen Gesetzen nirgends erwähnt. Anders als -genau- Blindenführhunde.
Sollte dir mit deinem, dann hoffentlich ordentlich ausgebildeten und nach ADEu Richtlinen geprüften und anerkannten, Assistenzhund der Zugang verweigert werden steht dir der Weg einer Klage nach AGG offen.
Da wünsche ich dann eine gute Rechschutzversicherung, starke Nerven und langen Atem.
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ADEu Richtlinen
????
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ADEu Richtlinen
????
so in etwa die einzige einigermassen international anerkannte Organisation zu dem Thema. Spätestens bei Fluglinien kann es mit der Assistenzhundanerkennung ohne ADE(u) Siegel schnell eng werden bei internationalen Flügen. Hängt wahrscheinlich mit amerikanischen Richtlinien zusammen.
Zugegeben ADEu bzw. ADI ist im innerdeutschen Bereich eher unwichtig.
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so in etwa die einzige einigermassen international anerkannte Organisation zu dem Thema. Spätestens bei Fluglinien kann es mit der Assistenzhundanerkennung ohne ADE(u) Siegel schnell eng werden bei internationalen Flügen. Hängt wahrscheinlich mit amerikanischen Richtlinien zusammen.
Ich komme mit meinem Wisch vom DBTV bislang überall durch...... ich will aber auch weder fliegen, noch ins Krankenhaus oder so
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- Vor einem Moment
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