Reisen mit Hund nach und von Großbritannien - was passiert mit dem Brexit?

  • Mit dem Hund nach Großbritannien - nach dem Brexit, nach den Reisebeschränkungen:


    Ich habe den Thread aus aktuellem Anlass mal ausgegraben und abgestaubt. Zwar sind Urlaubsreisen nach Großbritannien pandemiebedingt derzeit nicht möglich, aber trotzdem habe ich mich heute mit den Bestimmungen zum Reisen mit Hund nach Großbritannien beschäftigt (ich habe eine fiese Rippenprellung, bin krankgeschrieben und habe Langeweile... :pfeif:).


    1) Reise aus einem EU-Land nach Großbritannien ab dem 01.01.2021: Da scheint sich nichts geändert zu haben. Das gute alte Pet Travel Scheme gilt immer noch.


    2) Rückreise aus Großbritannien in die EU mit dem Hund nach dem Urlaub: Hier haben sich meine Befürchtungen zum Glück nicht erfüllt. Großbritannien ist jetzt ein "gelistetes Land" und damit reichen für die Wiedereinreise in die EU die bisher schon erforderlichen Dinge: Chip, EU-Heimtierausweis, gültige Tollwutimpfung.


    Grundlage für unser Ausgangsproblem ist die VO (EU) Nr. 576/2013, die das Verbringen bestimmter Heimtiere in der EU und die Einfuhr dieser Heimtiere aus Drittländern regelt.

    Im vorliegenden Fall ist Artikel 12 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 13 Abs. 2 der o.a. VO maßgebend.

    Artikel 13 Abs. 2 der VO ist die Ermächtigung für die Kommission, eine Durchführungsverordnung zu erlassen, die eine Liste der Gebiete und Drittländer enthält, die einen Antrag auf Aufnahme in die Liste (Anm.: Hier ist die Liste nach Artikel 13 Abs. 1 VO gemeint) gestellt haben und darin nachgewiesen haben, dass sie in Bezug auf Heimtiere bestimmte, in diesem Absatz näher genannte Kriterien erfüllen.

    Großbritannien ist jetzt in der Liste in Anhang II Teil 2 der DVO (EU) Nr. 577/2013, zuletzt geändert mit Wirkung zum 01.01.2021, aufgeführt. Diese Änderung wurde im Amtsblatt der Union L415 vom 10.12.2020 (hier: ab Seite 39) veröffentlicht.



    Infos zu 1): Pet Travel Scheme


    Rechtsgrundlagen für 2):

    EU-Heimtierverordnung

    und dies hier für die Aufnahme Großbritanniens in den Anhang II Teil 2 der DVO:
    Neufassung der Durchführungsverordnung mit Anlagen

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