Verzweifelt!!! HILFE!!!
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Für was genau ersuchst du einen Ratschlag?
Willst du den Hund abgeben?
Anzeige durch die Kindsmutter beim OA läuft gegen dich als Verantwortlicher in dem Vorfall, da ist deine Ex als Besitzerin außen vor, das scheint auch besser so! Nachher gibt sie noch an, dass der Hund ihren Sohn auch schon 3 mal gebissen.
Krankenhaus schickt dir die RG zu, auch klar.
Dass der Hund nicht geimpft ist (wurde das im Krankenhaus mitgeteilt?) und ihr leider beide nicht in der Lage seit, neben der ärztlichen Versorgung auch weitere Grundbedürfnisse von Tyson (Auslauf) zu regeln, kommt beim OA nicht gut an ...
Eine sehr verzwickte Situation ist das!
Nein ich habe keinen Ratschlag für dich, außer vielleicht, dass du dich gezielt fragen solltest, was du dir für dich & Tyson wünschst, du hast ja echt gerade mehrere Fronten gegen dich.
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Wann wurde er denn zuletzt geimpft? Ist das denn so dringend oder hat der Hund Staupe, Hepatitis und Parvovirose (SHP) mal zur Grundimmunisierung bekommen?
Ich sehe hier eigentlich keinen bösen Hund, sondern nur falschen Umgang. Der zweite Vorfall mit deiner Tochter hätte nicht sein müssen. Das ist leider wirklich dumm gelaufen und du hättest da besser aufpassen müssen. Schau mal, dass du ihn erst mal nicht zu anderen Menschen lässt, egal ob Familie oder nicht.
Und bitte nicht zurück zur Ex geben, da ist der Hund nicht sicher vor dem Sohn!
Wenn Tyson jetzt ganz dringend weg muss und du dir anwaltlich nicht helfen lassen kannst wegen Kosten etc. wende dich trotzdem ans Tierheim. Die haben so oft komische Besitzerverhältnisse dort sitzen und wissen was zu tun ist und ob du ihn abgeben darfst (in private Hand).Ansonsten kommt vielleicht jemand aus der Gegend und kann dir helfen den Hund mal kurz impfen zu lassen, zu sich zu nehmen oder nur Gassi zu gehen? Vielleicht hilft es wenn du mal deine Region teilst.
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@steffen6375 - ruf den Züchter an. Jetzt! Auch wenn du den Namen nicht mehr genau weißt, warst du doch beim Abholen dabei, Namen und Nummer kannst du auch über die grobe Adresse rausfinden. Wirf einfach mal das Internet an.
Informier deine Ex darüber, dass du den Hund abgibst. Sie hat ihn in deiner Verantwortung gelassen und kümmert sich nicht darum. Da wirst du vermutlich keinen Widerstand bekommen.
Schreib den Hergang auf und such dir einen Anwalt.
So fies es klingt - du warst verantwortlich und hast dabei dein Kind in Gefahr gebracht. So sehr, dass eine ärztliche Versorgung notwendig war. Als Mutter würde ich da auch erstmal den Umgang verbieten. Also musst du jetzt zeigen, dass du die Verantwortung übernimmst.Das erscheint dir bestimmt unfair aber: Du hast den Hund behalten. Du bist damit auch in der Verantwortung. Keiner geht zum Impfen? Du hättest dir ein Taxi nehmen können. Oder einen Tierarzt zu dir bestellen können - manche machen auch Hausbesuche.
Du hättest auch beim Tierheim anrufen können, um da Hilfe zu finden. Es muss ja nicht gleich die Abgabe ans Tierheim sein. Du kannst auch "French Bulldog in Not"-Vereine kontaktieren.Hol das nach, damit das Stück für Stück gelöst werden kann und es für dich und alle anderen nicht noch schlimmer wird.
Du kannst dich nicht darauf ausruhen, dass du deine Ex ja kontaktiert hast und sie die Böse ist. Oder das sie ja dies und jenes hätte machen müssen. Wenn sie dir kein Geld für Futter und Wasser gibt, kannst du den Hund auch nicht verdursten und verhungern lassen - dann bist auch du in der Verantwortung eine Lösung zu finden.
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Hey,
du bist in einer sehr verzwickten Lage, das tut mir leid für dich.
Ich würde an deiner Stelle mal eine Art Priorisierung vornehmen. Was ist dir am wichtigsten?
Das Umgangsrecht mit deiner Tochter, nehme ich an.Dazu würde ich unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Dann zum Hund:
Mir stellt sich das so dar, dass du NICHT der Eigentümer des Hundes bist, sondern nur ein HÜTER. Der Hund wird im Chip wohl deine Ex als Besitzer und Eigentümer vermerkt haben, sie hat den Hund bezahlt (?) und im Kaufvertrag ist sie die Käuferin. Die Steuer ist auf sie angemeldet, einzig den Versicherungsschutz hast du auf dich laufen, was auch sinnvoll ist, denn der Hund ist gerade bei dir.
Sprich, du könntest sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein (nicht nur per whatsapp) auffordern, mit Frist zum .... den Hund bei dir abzuholen. Ansonsten wirst du ihn im Tierheim abgeben.
So leid es mir tut, ich bin ein großer Hundefreund, aber mit einem 'bissigen', ungeimpften, unerzogenen Hund an der Backe könnte dir ein Anwalt der Mutter deiner Tochter durchaus einen Strick draus drehen und du bist das Umgangsrecht mit deiner Tochter los. Das wirst du sicher nicht wollen.
So leid es mir für den Hund tut, der nichts dafür kann, würde ich das Tier abgeben, und zwar bald. Tierheim deshalb, weil du selbst eingeschränkt bist, der Hund bei dir nicht artgerecht ausgelastet sein kann, und Tierheime einfach die besseren Connections haben, um so ein tolles Rassetier schnell zu vermitteln.
Das wichtigste ist doch, dass du das Umgangsrecht mit deiner Tochter behältst und der Hund in gute Hände kommt, oder?
Holt ihn deine Ex wieder zu sich, so leid es mir tut, ist das dann nicht mehr deine Baustelle. Man kann nur hoffen, dass sie sich entweder Hilfe holt und den Hund beginnt, ordentlich zu behandeln, oder ihn an den Züchter abgibt.
Vermitteln an Privatpersonen durch dich sehe ich sehr kritisch, weil der Hund dir nicht gehört und das als Unterschlagung ausgelegt werden könnte. Neues Futter für die Anwälte der Mutter deiner Tochter...
Deshalb wäre Tierheim meine Wahl, so traurig das ist. Dort könnte sich deine Ex ihren HUnd auch jederzeit wieder herausholen, gegen Zahlung versteht sich, dort würde er geimpft und Gassi geführt und letztendlich auch weitervermittelt.
Alles Gute für euch!
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Ja, ich glaube das ist der beste Weg. Ich habe mich gerade mit dem Züchter in Verbindung gesetzt. Mal gucken was der sagt und ob er eventuell eine Möglichkeit für Tyson sieht.
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Informier deine Ex darüber, dass du den Hund abgibst.
Nein, würde ich nicht mehr machen!
Weil, die Ex auf die Mails/Sms nicht reagiert hat und man daraus ableiten kann, dass sie kein Interesse an dem Hund hat. Außerdem käme der Hund in ein Umfeld zurück, was ihm bisher nicht gut tat und auch in Zukunft nicht gut tun wird.
Du selbst kannst Dich derzeit um den Hund nicht ausreichend kümmern und deshalb rate ich zur Abgabe und zwar an den Tierschutz. Die haben auch Pflegestellen, so dass der Hund nicht zwingend ins Tierheim muss, aber über die Homepage des Tierheimes vermittelt wird.
In diesem Fall ist Ehrlichkeit der bessere Weg. Ab Datum der Einstellung des Hundes ins Tierheim/Pflegestelle kann der Tierschutz die anfallende Kosten in Rechnung stellen und den Hund auf diese Art und Weise - sollte die Ex für die Kosten nicht aufkommen - die Besitzerverhältnisse klären. (Glaube mir, die kennen sich aus; die haben ihre Mittel)Du selbst kannst Deiner Ex sämtliche Kosten während der Zeit der Übernahme des Hundes in Rechnung stellen und damit Druck ausüben, damit der Hund (Besitzerverhältnis ändert sich dann) anderweitig untergebracht werden kann, wenn sie für die bisherigen Kosten (da gibt es Tagessätze und da läuft einiges an Geldern zusammen) nicht aufkommt.
Du siehst es gibt Wege! Du musst sie nur gehen und zwar mit Konsequenz!
Im Interesse des Hundes und damit er nicht wieder zur Ex zurück muss, stelle finanzielle Kostenansprüche ab Datum der Pflegeübernahme. (Da darf man gerne den Tagessatz der Tierheime übernehmen!!)
Pack es an!
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Nein, würde ich nicht mehr machen!
Weil, die Ex auf die Mails/Sms nicht reagiert hat und man daraus ableiten kann, dass sie kein Interesse an dem Hund hat.
Damit ist er aber auf der sicheren Seite. Er hat gewarnt. Er hat die Besitzerin informiert und den Hund nicht "einfach" weitergegeben.
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Damit ist er aber auf der sicheren Seite. Er hat gewarnt. Er hat die Besitzerin informiert und den Hund nicht "einfach" weitergegeben.
Ja, das war auch richtig so. Jetzt hat er es ja schriftlich, dass da wohl kaum ein Interesse am Hund besteht. Das würde ich mir gut aufheben!
Deshalb meinen o.g. Rat!
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Erstmal herzlichen Glückwunsch zu deinem bescheidenen Frauengeschmack.
Wegen Tyson stell deiner EX ne Rechnung für die Hundebetreueng ihres Hundes für jeden einzelnen Tag seit du bei ihr raus bist. Das dürfte zum einen die Kosten fürs Krankenhaus decken, sofern sie überhaupt zahlt, und zum anderen merkt die gute Dame dann mal das es Ihr Hund ist.
Sollte es über den Züchter nicht funktionieren dann wende dich an die Notorga deiner Rasse
Französische Bulldoggen » Doggen und andere Molosser in Not
ᐅ Französische Bulldoggen im Tierheim ✔ › Französische Bulldoggen Blog
Sobald Tyson dann nicht mehr bei dir wohnt hast du es gegenüber dem Gericht auch deutlich einfacher dein Umgangsrecht Bzw das Umgangsrecht deiner Tochter wieder durchzusetzen. -
Du selbst kannst Deiner Ex sämtliche Kosten während der Zeit der Übernahme des Hundes in Rechnung stellen und damit Druck ausüben, damit der Hund (Besitzerverhältnis ändert sich dann) anderweitig untergebracht werden kann, wenn sie für die bisherigen Kosten (da gibt es Tagessätze und da läuft einiges an Geldern zusammen) nicht aufkommt.
Wichtiger Punkt.
Was ICH machen würde: Deine Ex schriftlich! (Einschreiben mit Rückschein) darauf hinweisen, dass Du ihr die Unterbringung des Hundes bei Dir ab Auszugsdatum mit einem üblichen TAgessatz x (den Du konkret angibst) in Rechnung stellst+ nötige Tierarztkosten.
Sofern sie das nicht möchte, soll sie DIr die Papiere und eine Schenkungsbestätigung übersenden.
Setz ihr dabei eine Frist, bis zu der sie sich mit ihrer Entscheidung melden soll.
Dann kannst Du ohne Probleme erwarten zu müssen den Hund in kompetente und kinderlose Hände vermitteln.Vielleicht lebt ein Fori in Deiner Nähe (wo ist das denn?) und könnte den Hund ab und an mit rausnehmen, bis eine Lösung gefunden ist?
Ich würde in jedem Fall sehr fix aktiv werden, allein schon wegen Deiner Tochter.
Sorry, zu langsam getippt.Eurasifiziert war da schneller und eher auf den Punkt.
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