Verzweifelt!!! HILFE!!!

  • Ich denke für das Umgangsrecht ist die Abgabe des Hundes unerlässlich, er hat ja sowieso kein artgerechtes Leben bei dir, also wäre es für alle Beteligten das Beste. Ich würde den Hund sofern ihn der Züchter nicht zeitnah zurück nimmt im Tierheim abgeben oder bei eine der Rasse Nothilfen. Und zwar bald und ich würde ehrlich schildern was der Hund alles erlebt hat und dass er gebissen/geschnappt hat, der Hund sollte meiner Meinung nach nicht mehr an eine Familie Kindern vermittelt werden.

  • auf FB gibt es eine Gruppe "Rechtsfragen rund um das Tier" Beide Admins sind RAs und in in diesem bereich spezialisiert den du jetzt brauchst. Schau doch da mal rein und wende dich direkt persönlich an die Beiden. Selbst irgendwas machen würede ich in deiner momentanen Situation gar nicht. Als Laie macht man da schnell was Falsch.


    Alles Gute für dich, Tyson und deine Tochter!

  • Damit ist er aber auf der sicheren Seite. Er hat gewarnt. Er hat die Besitzerin informiert und den Hund nicht "einfach" weitergegeben.

    Das ist alles gar nicht nötig ... er ist im Besitz des leibhaftigen Hundes. Quasi hat immer der Recht, der den Hund in der Hand hat (was wir moralisch davon halten, steht auf einem anderen Blatt und wer das wie ungünstig ausnützen könnte auch).


    Der andere müsste ihm nachweisen, dass dem nicht so ist. Einer Abgabe, entweder zurück zum Züchter, TS, TH oder zur Nothilfe steht nichts im Wege ... Frenchies gehen weg wie warme Semmeln ... der ist noch nicht ganz dort, dann ist er schon vermittelt ...

  • Na Du hast aber auch ein geschicktes Händchen :p :flucht:
    Sorry, wer den Schaden hat und so :streichel:


    Züchter ist die richtige Anlaufstelle. Wenn dieser den Hund nicht zurücknehmen will, kann er zumindest helfen beim weitervermitteln, ich denke nicht dass das eine Herausforderung sein wird bei der Rasse :smile:
    Und ja, Anwalt - bei dem Geschick das Du mit Frauen hast... nimm Dir besser zwei Anwälte :smile:

  • Wie @pawtastic schrieb: bitte nicht zurück zu Ex und Sohn. Meine Güte, der arme Hund. :( :


    Und wo immer er landet, bitte unbedingt die Vorgeschichte mit abliefern und sagen, dass (falls die Ex einen Sinneswandel durchlebt und den Hund zurück haben möchte) der Hund vom Sohn gequält wurde.


    Was die Frau betrifft und das eventuelle Vorhaben, den Hund abzugeben, würde ich die Füße stillhalten.
    Sie meldet sich nicht, umso besser.

  • Zum Thema Haftpflicht würde ich nochmal mit der Versicherung reden: Deine Tochter lebt doch nicht in Deinem Haushalt - also ist das eigentlich kein "Eigenschaden". Vielleicht übernehmen sie wenigstens einen Teil. Auf der anderen Seite sind die Kosten für die Bissversorgung wahrscheinlich auch nicht horrend hoch.


    Zum Thema Impfung: Ruf beim Tierarzt an und frag, ob er/sie nicht zu Dir nach Hause kommen kann, weil du eben nicht mobil bist.


    Alles andere wurde ja schon gesagt.


    Gruss
    Gudrun

  • Und immer wieder frage ich mich, warum werden solche Fragen in einem Forum gestellt und nicht bei jemanden der das Beruflicht macht, nämlich einem Anwalt.


    Mal davon abgesehen dass man hier keine fachlich korrekte Antwort bekommt, finde ich diese Details über Dritte, darunter auch noch Kinder gehören nicht an die Öffentlichkeit wo sie jeder lesen kann. Man muss nicht mal Mitglied in diesem Forum sein um das lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!