Tierschutz hat mir den Hund entwendet
-
-
Also ich kann beide Seiten nachvollziehen.
Jemand der mal kurzfristig durch seine Lebensumstände überfordert ist. Manchmal gehört da garnicht viel zu.
Und auch den TS der auf die Überforderung und zum Wohle des Hundes reagiert.
Jetzt ist er noch keine Woche weg...
Ist das Pferd denn schon wieder gesund? Könnte nicht wieder kurzfristig eine Situation entreten, die dich überfordert?
Hat den der TS gesagt: "Sie bekommen den Hund nicht mehr wieder." ? Hab ich jetzt nicht rausgelesen.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Vielleicht kannst Du ja berichten, wie es weitergeht.Ich drücke Dir (und dem Hund) ganz fest die Daumen, dass er bald wieder Zuhause ist!
Dem schließe ich mich an.
-
Das wird nicht möglich sein, wenn durch die Hinzuziehung eines Anwalts erst mal gehörig Rechtsunsicherheit bezüglich der Besitzverhältnisse geschaffen wird, so dass der Hund evtl. für Monate im juristischen Nirwana hängt und nicht vermittelbar ist.
Ich weiß nicht, wo es hier eine Rechtsunsicherheit geben soll? Eigentümerin des Hundes ist die TE, somit hat sie auch den Besitzanspruch.
Denn wenn ich nicht überfordert gewesen wäre mit dem Hund, sondern mit der Gesamtsituation hätte ich mich ja nicht an den TS gewendet.
Jeder Mensch ist anders....
Nur, der TS wird den Eindruck aus dem Sachverhalt wohl gewonnen haben.
Das ist aber auch wieder eine Unterstellung.
-
-
Ich weiß nicht, wo es hier eine Rechtsunsicherheit geben soll? Eigentümerin des Hundes ist die TE, somit hat sie auch den Besitzanspruch.
Erstens ist das Problem meist mehr die Beweisbarkeit als die rechtliche Beurteilung und zweitens bedeutet Eigentum nicht automatisch, dass man einen Besitzanspruch hat. Der Vermieter ist z.B. Eigentümer, der Mieter hat aber einen Besitzanspruch.
Außerdem muss die TS erstmal vor Gericht beweisen, dass sie noch Eigentümerin ist, wenn der Tierschutzverein nicht kooperiert und den Hund selber rausgibt. Ein solches Gerichtsverfahren dauert schnell mal ein Jahr oder länger. Selbst im Eilverfahren dürfte sich das leicht länger ziehen, als die TS den Hund bisher überhaupt hatte.
-
-
Ich werde den Eindruck nicht los, dass es hier einfach auf beiden Seiten zu Missverständnissen gekommen ist.
Die Halterin wollte Hilfe und hat einen überforderten Eindruck gemacht. Die Mitarbeiterin aus dem TS hat nicht richtig verstanden worum es der Halterin eigentlich ging.
Es wurde anscheinend ganz menschlich aneinander vorbeigeredet und schon war das Kind im Brunnen.
Ein klarer Kopf, kompetente Unterstützung durch den Anwalt und ein wenig Geduld werden die Angelegenheit sicher zu einem guten Ende bringen. -
Mal ganz ehrlich, wenn jemand sagt: "Ich nehme den Hund, wir reden dann in ein paar Tagen drüber" dann gehe ich nicht davon aus, dass die Person damit meint, dass sie erst mal überlegt, ob der Hund zu mir zurücksoll.
Wenn bei einer Freundin von mir die Hölle los brechen würde, weil eines der Kinder im Krankenhaus liegt und sie kurzzeitig nicht mehr weiterwissen würde, würde ich auch sagen: "Wenn du willst, gib mir den Hund, unsere beiden verstehen sich eh und mit mir kommt er ja auch ganz gut klar. Kümmer dich erstmal um dein Kind, kein Stress."
Und das letzte was ich damit meinen würde, wär: Jippie, Zweithund! -
Erstens ist das Problem meist mehr die Beweisbarkeit als die rechtliche Beurteilung und zweitens bedeutet Eigentum nicht automatisch, dass man einen Besitzanspruch hat. Der Vermieter ist z.B. Eigentümer, der Mieter hat aber einen Besitzanspruch.
Außerdem muss die TS erstmal vor Gericht beweisen, dass sie noch Eigentümerin ist, wenn der Tierschutzverein nicht kooperiert und den Hund selber rausgibt. Ein solches Gerichtsverfahren dauert schnell mal ein Jahr oder länger. Selbst im Eilverfahren dürfte sich das leicht länger ziehen, als die TS den Hund bisher überhaupt hatte.Ich kenne den Unterschied, deswegen schrieb ich ja, dass sie Eigentümerin ist und den Besitzanspruch hat. Ich denke nicht, dass sie den Hund an den TS vermietet hat... Sie hat den Hund kurzzeitig dem TS in Pflege geben, erhebt jetzt aber wieder ihre Ansprüche und fordert die Herausgabe. Dem muss der TS nachkommen, ansonsten handeln sie rechtswidrig.
Sie hat einen Übergabevertrag unterzeichnet und einen Geldbeitrag geleistet, da ist die Beweislage recht klar.Wie schon geschrieben, habe ich mich selbst im Herbst mit diesem Thema befasst.
-
Mal ganz ehrlich, wenn jemand sagt: "Ich nehme den Hund, wir reden dann in ein paar Tagen drüber" dann gehe ich nicht davon aus, dass die Person damit meint, dass sie erst mal überlegt, ob der Hund zu mir zurücksoll.
Wenn bei einer Freundin von mir die Hölle los brechen würde, weil eines der Kinder im Krankenhaus liegt und sie kurzzeitig nicht mehr weiterwissen würde, würde ich auch sagen: "Wenn du willst, gib mir den Hund, unsere beiden verstehen sich eh und mit mir kommt er ja auch ganz gut klar. Kümmer dich erstmal um dein Kind, kein Stress."
Und das letzte was ich damit meinen würde, wär: Jippie, Zweithund!Das würde ich gerne mehrmals liken! Absolut auf den Punkt gebracht.
-
Na ja - Freundin oder Fremde ist ja noch ein großer Unterschied.
Und wenn ich jemanden nicht kenne, derjenige auf mich einen völlig überforderten Eindruck macht und ich eine Verantwortung für den Hund habe (der TS soll ja auch darauf achten, dass die Tiere langfristig in gute Hände kommen) , dann kann man durchaus auch missverständlich handeln.
Ob das nun gerechtfertigt ist/war steht auf einem anderen Blatt. Wir waren ja bei den „Hilferufen“ und dem Gespräch nicht dabei.Für mich klingt es einfach nach klassischem Missverständnis.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!