Tierschutz hat mir den Hund entwendet

  • Ich glaube gar nicht, dass es ernsthaft zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird.


    Die Organisation müsste im Falle einer Niederlage (die ziemlich wahrscheinlich scheint) die ganzen Gerichtskosten inkl. Anwalt der Gegenseite bezahlen.
    Das wird sich so ein Verein nicht leisten können, und es wäre das Risiko auch nicht wert, wenn es nicht gerade darum geht, einen Hund vor echter Misshandlung zu schützen.

  • Ich kenne den Unterschied, deswegen schrieb ich ja, dass sie Eigentümerin ist und den Besitzanspruch hat. Ich denke nicht, dass sie den Hund an den TS vermietet hat... Sie hat den Hund kurzzeitig dem TS in Pflege geben, erhebt jetzt aber wieder ihre Ansprüche und fordert die Herausgabe. Dem muss der TS nachkommen, ansonsten handeln sie rechtswidrig.Sie hat einen Übergabevertrag unterzeichnet und einen Geldbeitrag geleistet, da ist die Beweislage recht klar.


    Wie schon geschrieben, habe ich mich selbst im Herbst mit diesem Thema befasst.

    Die Eigentumslage kann sich in der Zwischenzeit aber geändert haben. Die TS könnte den Tierschutzverein den Hund wieder übereignet haben (das klingt hier nach der Beschreibung nicht danach, aber wir kennen nur die eine Seite und das Gericht müsste beide Seiten berücksichtigen und wird versuchen, die wahre Eigentumslage zu ermitteln). Selbst wenn die TS einen klaren Herausgabeanspruch hat, bleibt es aber dabei, dass sie diesen erstmal geltend machen muss, wenn der Tierschutzverein so nicht kooperiert. Außerdem kann sich jetzt in der Zwischenzeit noch die Eigentumslage ändern, indem der Hund z.B. an einen gutgläubigen Dritten übereignet wird.


    Ob es auf ein Gerichtsverfahren hinausläuft oder der Tierschutzverein noch einlenkt, ist natürlich nicht absehbar. Bisher ist der Tierschutzverein aber offensichtlich nicht bereit den Hund rauszugeben, ob daran ein Anwaltsschreiben etwas ändert, ist fraglich. Sollte nur der Klageweg bleiben, weil der Tierschutzverein den Hund eben nicht rausgibt, würde ich wohl tief in mich gehen und überlegen, inwieweit das im Sinne des Hundes wäre.

  • @Frau Paula
    die TE (bitte nicht TS schreiben, dass bedeutet hier im Forum Tierschutz) hat aber hier schon irgendwo geschrieben, dass nichts schriftlich geregelt wurde, als der TS den Hund zur Pflege mitnahm. Daher fand auch keine Übereignung an den TS statt.


    Wie Doxiepoo schon schrieb, denke ich auch, dass es der TS-Verein nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen wird, da die der Fall ziemlich klar sein dürfte. Daher könnte und dürfte der Verein auch den Hund nicht an einen Dritten übereignen, da sie keine Eigentumsverhältnisse an diesem Hund besitzen.

  • @Frau Paula
    die TE (bitte nicht TS schreiben, dass bedeutet hier im Forum Tierschutz) hat aber hier schon irgendwo geschrieben, dass nichts schriftlich geregelt wurde, als der TS den Hund zur Pflege mitnahm. Daher fand auch keine Übereignung an den TS statt.

    Nein, eine Übereignung braucht nichts Schriftliches, sondern einfach Einigung und Übergabe. Üblicherweise wird auch nur das Verpflichtungsgeschäft, nicht aber das Verfügungsgeschäft, was die Übereignung darstellt, schriftlich festgehalten, aber selbst das ist bis auf wenige Ausnahmen nicht notwendig.

  • Aber die TE hat einen Übergabevertrag - sprich schriftlich. Wenn es hart auf hart kommt, dann gilt dieser, da schriftlich festgehalten.
    Wie du schon schriebst: Einigung und Übergabe. Von Einigung kann hier ja nicht die Rede sein. Und im Normalfall setzt man bei Dingen wie Hundekauf einen Kaufvertrag auf.

  • Von Einigung kann hier ja nicht die Rede sein


    das wird dann genau der Punkt sein, über den man sich wohl streiten wird..


    Und im Normalfall setzt man bei Dingen wie Hundekauf einen Kaufvertrag auf.


    ein Kaufvertrag muss eben nicht schriftlich sein.
    Es gibt nur wenige Verträge, die an eine Form gebunden sind. Zb der Grundstückskaufvertrag muss vorm Notar geschlossen werden.


    das meiste andere kann man völlig formfrei kaufen und verkaufen ohne dass das irgendwie die Wirksamkeit des Kaufvertrages beeinträchtigen würde.

  • ein Kaufvertrag muss eben nicht schriftlich sein.

    Das weiß ich, deswegen schrieb ich ja auch im Normalfall.
    Und da es ja vorab einen Übergabevertrag vom TS an die TE gab, wird der sicherlich in der Beweiskraft höher wiegen. Zumal hier ja keine - auch nicht mündliche - Übereignung vom TE an den TS stattfand.

  • Aber gut, das sind jetzt alles Spekulationen, Mutmaßungen, Überlegungen, die der TE nicht weiterhelfen, über die wir hier diskutieren.




    Lt. meiner Auskunft, die ich vom Anwalt erhalten habe, ist der Fall eindeutig - wenn ein Übergabevertrag geschlossen wurde und Geld geflossen ist, gilt dies als Kaufvertrag. Der TS hat somit keinerlei Rechte mehr am Hund - sprich, in dem Fall handelt der TS rechtswidrig.

  • Seid mir nicht boes, aber wie bloed kann ein TS sein, wenn er nichts schriftlich festhaelt? Also jetzt eben die Ruecknahme des Hundes.
    Selbst wenn das alles anderes waere, als die TE es behauptet (nein, ich unterstelle nichts! Ich meine das hypothetisch), dann macht der Verein sich angreifbar..



    Und ja...Geld gegen Hund + Vertrag = Kaufvertrag! Dazu gibts genug Urteile!

  • Das weiß ich, deswegen schrieb ich ja auch im Normalfall.Und da es ja vorab einen Übergabevertrag vom TS an die TE gab, wird der sicherlich in der Beweiskraft höher wiegen. Zumal hier ja keine - auch nicht mündliche - Übereignung vom TE an den TS stattfand.


    das behauptet die TE, der Tierschutzverein wird wahrscheinlich genau das Gegenteil behaupten und sagen, dass es eine Übereignung gab ;)


    nur weil etwas der 'Normalfall' ist, muss es eben nicht immer so sein.
    ich war letztens als Zuschauer bei einer BGH-Verhandlung, da ging es um Mängelgewährleistung bei einem Wohnmobil im Wert von knapp 83.000 € - kein schriftlicher Kaufvertrag und dennoch voll wirksam. Die Wirksamkeit des Kaufvertrages wurde weder von den Vorinstanzen noch vom BGH in Zweifel gezogen.

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