Tierschutz hat mir den Hund entwendet

  • @miamaus2013
    da es aber im Vorfeld ja einen Vertrag gab, der die Übergabe an die TE regelte, wird der allerdings vermutlich höher gewertet werden. Zumal ja die TE ja die Herausgabe des Hundes fordert. Hier scheint die Beweislage relativ klar.

  • Ihr solltet versuchen eine gütliche Einigung zu erreichen. So wie ich schon einmal geschrieben habe, noch diese Woche an einen Tisch setzten und die Fakten darlegen, gerne mit Hilfe eines Anwaltes.


    Ich kenne nur den umgekehrten Fall, das Pflegestellen Hunde einfach einbehalten. Klar hat der Verein dann eigentlich recht, aber die Klage dauert Jahre. Recht haben und recht bekommen sind immer noch 2 Seiten. Und wenn es um Lebewesen geht hat man einfach keine Zeit.


    Habt Ihr denn jetzt den Verein nochmal kontaktiert ? Ich würde da im Stundentakt anrufen.

  • Lt. meiner Auskunft, die ich vom Anwalt erhalten habe, ist der Fall eindeutig - wenn ein Übergabevertrag geschlossen wurde und Geld geflossen ist, gilt dies als Kaufvertrag. Der TS hat somit keinerlei Rechte mehr am Hund - sprich, in dem Fall handelt der TS rechtswidrig.

    Das steht doch gar nicht zur Debatte, dass der Hund im Eigentum der TE stand. Aber die Eigentumslage kann sich eben wieder geändert haben. Nur weil irgendwann mal irgendjemand Eigentum erworben hat, ist das doch nicht unumstößlich und niemand anderes kann Eigentümer werden.


    Nochmal aufgedröselt: Die TE hat damals bei Erwerb und Übergabe des Hundes recht unzweifelhaft Eigentum erworben. Durch die Übergabe jetzt kürzlich an den Tierschutzverein könnte sie das Eigentum aber diesen wieder übereignet haben. Von der Beschreibung hier im Thread würde ich zwar auch nicht davon ausgehen, aber das wird der Punkt sein, über den sich gestritten werden wird. Da es für eine Eigentumsübertragung eben keine Schriftform bedarf, kann man darüber gut streiten. Das sind unterschiedliche Anknüpfungspunkte und unterschiedliche Rechtsgeschäfte. Normalerweise wird der Tierschutzverein zum zweiten Zeitpunkt nur den Besitz erlangt haben, aber es könnte eben auch eine Einigung gegeben habe und dadurch Eigentum übertragen worden sein. Wäre das der Fall, würde ich anstelle der TE das natürlich nicht äußern, schon gar nicht schriftlich.


    Davon ab könnte sich die Eigentumslage eben noch ändern, wenn ein gutgläubiger Dritter ins Spiel kommt.

  • @Frau Paula
    eine Eigentumsübergabe geht ja nicht einfach so vonstatten. Dazu muss der TE ja erst mal das Eigentum dem TS übereignen und das ist ja nicht geschehen.


    Eigentümer ist und bleibt die TE - auch wenn ein Dritter ins Spiel kommt. Es wurde kein Eigentum dem TS übertragen.


    So, ich bin jetzt raus. Wir drehen uns hier im Kreis. Wie gesagt, der Anwalt der TE scheint gute Chanchen zu sehen und das ist die Hauptsache.

  • Eigentümer ist und bleibt die TE - auch wenn ein Dritter ins Spiel kommt. Es wurde kein Eigentum dem TS übertragen.


    Stichwort dabei ist: gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten.


    Es gibt durchaus die Möglichkeit, wirksam von jemandem Eigentum zu erwerben, der selbst nicht Eigentümer ist.

  • Vielleicht habe ich es überlesen, aber ist denn mal mit dem Tierschutzverein (nicht einer einzelnen ehrenamtlichen Mitarbeiterin) ein ordentliches - nicht impulsives - Gespräch geführt worden?


    In dem dann eben begründet wurde, wir haben den Hund aus dem und dem Grund mit genommen und rücken ihn aus dem und dem Grund auch nicht mehr raus?
    Wollen ihn bis zur Klärung da und da unterbringen, weitervermitteln...?


    Manchmal kann ein Anwalt auch einfach Mediator sein, wenn zwischen den Parteien was schief gelaufen ist.
    Auch ohne Klage, Gericht....

  • Nein, eine Übereignung braucht nichts Schriftliches, sondern einfach Einigung und Übergabe. Üblicherweise wird auch nur das Verpflichtungsgeschäft, nicht aber das Verfügungsgeschäft, was die Übereignung darstellt, schriftlich festgehalten, aber selbst das ist bis auf wenige Ausnahmen nicht notwendig.

    Weiter gedacht hieße das, dass ich niemandem meine Hunde im Notfall spontan in Pflege geben kann, weil diese Person einfach behaupten könnte, ich hätte ihr die Hunde übereignet? Ich müsste dann vorher einen Pflegevertrag anschließen, um sicher zu sein, sie zurück zu bekommen? Heftig!!!

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