Tierschutz hat mir den Hund entwendet

  • @Querida
    Sicherer ist es auf jeden Fall, wenn man so etwas schriftlich fixiert, gilt aber für sehr vieles. Das erleichtert den Beweis, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Das Problem ist einfach, dass der Richter üblicherweise zwei ziemlich unterschiedliche Versionen erzählt bekommt und dann entscheiden muss, was nun die Wahrheit ist und anhand dessen ein Urteil fällen muss. Dafür wird er aber gewisse Indizien heranziehen, beim Hund können hierfür z.B. in Betracht kommen, auf wen der Hund versichert und angemeldet ist, wer Tierarztkosten, etc. trägt und ich meine, es gab schon mal einen Fall, wo der Richter den Hund vor Gericht hat kommen lassen, um zu sehen, zu wem er eine stärkere Bindung hat. Im Normalfall sollte man also ganz gut darlegen können, dass einem der Hund gehörte und weiterhin gehört, aber ein Schriftstück schadet halt nicht.


    Ich meine, es gab hier im Forum vor Jahren auch mal genau den Fall, dass der Hund in Urlaubsbetreuung oder so gegeben wurde und dann nicht mehr raus gegeben wurde.


    Es wäre aber auch einfach nicht praktikabel, wenn immer alles der Schriftform bedürfte, um rechtswirksam zu sein. Dann bräuchte ich für absolut alltägliche Rechtsgeschäfte z.B. zum Brötchen kaufen für die unterschiedlichen Rechtsgeschäfte (Kaufvertrag, Übereignung der Brötchen an mich, Übereignung des Geldes an den Bäcker) immer etwas Schriftliches.

  • Weiter gedacht hieße das, dass ich niemandem meine Hunde im Notfall spontan in Pflege geben kann, weil diese Person einfach behaupten könnte, ich hätte ihr die Hunde übereignet? Ich müsste dann vorher einen Pflegevertrag anschließen, um sicher zu sein, sie zurück zu bekommen? Heftig!!!

    Ganz weit gedacht, schon. Allerdings ist das nun sehr theoretisch. Und im Ernstfall wird kein Gericht ein Urteil fällen, ohne Zeugen zu befragen. Zum Beispiel in deinem Beispiel Freunde, Familie, Nachbarn, die bestätigen können, dass zu ihnen sagtest, dass du deinen Hund in Pflege geben wolltest/in Pflege gegeben hast, weil du in Urlaub gefahren bist.

  • Guten morgen;)
    Natürlich haben wir den Tierschutz angeschrieben,sogar schon am Wochenende 6,7.01,um einzulenken,auch um ein persönliches Gespräch gebeten,mit Anwesenheit des Hundes,damit sie sehen,wie gut unser Verhältnis zum Hund und umgekehrt ist.Sie haben uns lediglich ein paar Bilder geschickt mit dem Satz dem HHund geht es gut.Mehr nicht!!!
    Sie haben den Pass zurück gefordert ,den ich nicht rausrücke.
    Die Herausgabe des Hundes war wirklich nur unter der Prämisse,das ich „ein paar Tage durchatmen sollte“so der genaue Wortlaut.
    Ich habe gestern auch bei Tasso angerufen und den Fall in Kurzform geschildert,und daraufhin als vermisst gemeldet.
    Natürlich hoffe ich,das wir schnell vorankommen,im Sinne unseres Hundes.
    Ich wünsche Euch :winken: einen schönen Tag

  • Danke für Eure schriftliche Unterstützung,es tut sehr gut sich hier mal freizuschreiben.....und es stimmt,aus Überforderung macht man Fehler.
    Meinem Pferd geht es etwas besser,Sehnenabriss ist aber ein langer Heilungsprozess. :winken:

  • Keine Tierschutzorga nimmt gerne einen Hund zurück, das weiß jeder, der Hunde aus dem Tierschutz hat. Ich unterstelle also, dass hier, aus der Sicht der Orga, ein sofortiges Eingreifen in Form der Herausnahme des Hundes angezeigt war.
    Ohne den kompletten Thread gelesen zu haben: ist der Kontakt zur Orga komplett abgebrochen? Oder gibt es noch "Verhandlungsspielraum"? Ich würde alles versuchen, um auf den Verein zuzugehen und eine Lösung im Sinne des Hundes zu finden! Erst dann, wenn nichts mehr geht, evtl. einen Rechtsanwalt zur Klärung der Rechtslage einschalten. Mediation würde sich doch auch anbieten, alle Parteien an einen Tisch, mit einem unbeteiligten Dritten. Ist das schon angedacht worden, Manu47?

  • Keine Tierschutzorga nimmt gerne einen Hund zurück, das weiß jeder, der Hunde aus dem Tierschutz hat. Ich unterstelle also, dass hier, aus der Sicht der Orga, ein sofortiges Eingreifen in Form der Herausnahme des Hundes angezeigt war.
    Ohne den kompletten Thread gelesen zu haben: ist der Kontakt zur Orga komplett abgebrochen? Oder gibt es noch "Verhandlungsspielraum"? Ich würde alles versuchen, um auf den Verein zuzugehen und eine Lösung im Sinne des Hundes zu finden! Erst dann, wenn nichts mehr geht, evtl. einen Rechtsanwalt zur Klärung der Rechtslage einschalten. Mediation würde sich doch auch anbieten, alle Parteien an einen Tisch, mit einem unbeteiligten Dritten. Ist das schon angedacht worden, Manu47?

    Na ja... das die Tierschutzorganisationen nicht gerne Tiere zurück nehmen, stimmt nicht immer. Vor einiger Zeit kam mal eine Reportage im Fernsehen. Dort hat eine ehemalige Pflegestelle geschildert, wie das da so ablief. Hunde wurden schon zurück genommen, aber das Geld wurde nicht zurück gezahlt. Teilweise kamen die Hunde wohl 3 mal zurück. 3 mal Schutzgebühr a 350 Euro.... das hat sich gelohnt. Die Frau aus der Reportage hat deswegen auch aufgehört, Pflegestelle zu sein.


    Und ich an Ihrer Stelle hätte auch den Rechtsanwalt eingeschaltet. Abwarten wird da nichts bringen. Dann ist der Hund weitervermittelt und sie bekommt ihn nie wieder (Gutgläubiger Erwerb).

  • Natürlich haben wir den Tierschutz angeschrieben,sogar schon am Wochenende 6,7.01, um einzulenken

    Um einzulenken?


    Am 04.01. hast du ihnen den Hund mitgegeben, richtig?
    Am 07.01. meinten sie, du bekommst den Hund nicht wieder.
    und am 06./07.01. hast du eine Mail geschrieben um "einzulenken"?


    Was gab es denn einzulenken?

  • Hm, weiß nicht, ob es schon geschrieben wurde, aber auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag :ka:
    Wenn die TS den Hund mitgegeben hat, hat sie in die Abgabe eingewilligt.
    Wie der RA da was erreichen will, ist mir ein Rätsel.


    Was ich mir vorstellen könnte, falls noch nicht geschrieben, bietet dem TS eine Pensionsgebühr an, für die Tage, die der Hund bei ihnen ist. Eventuell lenken sie dann ein. Also nicht in Richtung, mehr Geld für den Hund, sondern als Dankeschön, dass sie den Hund in dem Fall des Notfalls aufgenommen haben.

  • Wenn die TS den Hund mitgegeben hat, hat sie in die Abgabe eingewilligt.
    Wie der RA da was erreichen will, ist mir ein Rätsel.

    Wenn die Absprache gewesen wäre, dass der Hund drei Tage betreut wird und dann nochmal geschaut wird, ob die (Urlaubs-) Betreuung für drei Tage verlängert wird - dann hätte sie nicht einer Abgabe zugestimmt - sondern einer zeitweisen Betreuung. Oder?
    Allerdings fehlen mir hier dafür als Außenstehenden Angaben wie genaue Dauer der Betreuung, wo sich der Hund in dieser Zeit befindet, wann genau das Gespräch zur eventuellen Verlängerung der Betreuung stattfindet und welche Kosten anfallen. Also eben die Details, die auch bei einer Urlaubsbetreuung in einer Pension oder der Unterbringung in einer HuTa vorhanden wären.


    Zudem wird die Ausgangslage für mich immer verworrener. TS wurde zweimal informiert - anscheinend, um den Hund wieder abzuholen - das war dann aber doch nicht mehr gewünscht. Dann standen der TS ohne Vorankündigung (?) vor der Tür und es wurde zugestimmt, dass der Hund mitgenommen wird.


    Zwei bis drei Tage später wurde eine Mail geschickt um "einzulenken" (?) und plötzlich war Unterstützung aus Familie und Freundeskreis da, die die Monate zuvor anscheinend nicht vorhanden war (?).



    Würde ich das aus der Perspektive des TS hören, würde ich einen anderen Schluss ziehen als das der Hund nur für ein paar Tage betreut werden sollte.

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