Tierschutz hat mir den Hund entwendet

  • Sie HAT SICH BEREITS an einen Anwalt gewendet.



    Der Schutzvertrag bei Übernahme dürfte auch das kleinste Problem sein.


    Das weitaus Größere ist die Beweisbarkeit, daß sie den Hund nicht endgültig abgeben/zurückgeben wollte.
    Sondern nur die von ihr genannte "Auszeit zwecks Erholung" benötigte.


    DAS ist der Knackpunkt.

  • *EDIT by Mod: OT geloescht!*



    Die TE hat ein Problem, welches sie gern hier besprechen möchte.


    Niemand von uns wird ihr rechtlich belastbare Hilfestellung geben können, außer ein RA.
    Sind hier gerade RÄ zugange?


    Diese wären jetzt hilfreich. Vor allem per PN, damit die TE keine sensiblen Informationen öffentlich rausgeben muß.
    Wobei ich persönlich damit in einem Forum auch äußerst zugeknöpft umgehen würde, ehrlich gesagt.



    Wenn das Ganze vor Gericht ginge, wäre bis dahin eh so viel Zeit vergangen.... naja brauche ich nicht weiter auszuführen oder?




    Also mit anderen Worten: wie andere auch schon sagten, ab zum fachlich versierten Anwalt und bis dahin versuchen, Nerven zu behalten.


    Und hier nichts schreiben, was im Zweifel auf die TE negativ zurückfallen könnte (mein guter Ratschlag zu dem Thema) ;)

  • Kleiner Tipp am Rande:
    Deine Hundehalterhaftpflicht kann Dir vielleicht einen kompetenten Anwalt nennen.


    Es gibt auch Versicherungen, die die Tierhalter-Rechtsschutzversicherung mit beeinhalten.


    Schau mal in Deinen Unterlagen nach, was alles versichert ist!

  • Hey,


    nachdem beim Mitnehmen nichts Schriftliches vereinbart wurde, hin ich als Laie der Meinung, dass der Hund immer noch dir, liebe TE gehört. Die Orga hätte entweder einen Aufhebungsvertrag oder eine Rücknahmevereinbarung mit dir machen müssen. Wenigstens ein kurzes Gesprächsprotokoll hätte, von beiden Seiten unterzeichnet, angefertigt werden müssen.


    So steht jetzt Aussage gegen Aussage, und bis das Ganze zum Gericht wandert, dauert...


    Ich würde einen Anwalt beauftragen, ein schönes Schreiben aufzusetzen, dem zu entnehmen ist, dass der Hund bis zum Soundsovielten wieder bei dir zu sein hat, anderweitig wird von Unterschlagung fremden Eigentums ausgegangen und Strafanzeige gestellt.


    Ich könnte mir vorstellen, dass dann schnell Bewegung in die Sache kommt.


    Fakt ist doch, du hast Geld gezahlt und damit gehört der Hund dir, temporäre Überforderung hin oder her. Solange der Hund keine tierschutzrechtlich Relevanten Defizite durch dich erleiden musste, schießt die TSch-Orga mMn weit übers Ziel hinaus.


    (Dies stellt meine persönliche Meinung als Laie dar, basierend auf den Infos, die ich von dir, liebe TE, gelesen habe. Ein Anwalt kann euch als Profi natürlich wesentlich kompetenter beraten.)


    Du warst doch schon beim Anwalt, was hat der denn gesagt bzw. geraten?


    Alles Gute für euch :winken:

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