Tierschutz hat mir den Hund entwendet
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Liebe TE, ich werde das Gefühl nicht los, dass euer Hund nicht so einfach ist oder dass es für dich und deine Familie anstregend ist mit dem Hund.
Kann das sein?
Das wäre auch total ok, es sind ja oft Tierschutzhunde etwas schwierig/kompliziert, vor allem in der Anfangszeit.
Ich frage deshalb, weil ich nicht ganz verstehe, wieso du jetzt im Januar nochmal die Tierschutz-Orga kontaktiert hast, und das Problem mit eurem Pferd doch schon im November war.Darf ich fragen, was dich dazu gebracht hat, jetzt Ende Dezember/Anfang Januar noch mal die Tierschutz-Orga zu Hilfe zu rufen?
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Wenn klar vereinbart (auch wenn es nur mündlich war!) war, dass der Hund nur vorübergehend von der Organisation betreut werden sollte, und das Eigentum per Vertrag bei der TE liegt, wäre auch eine Anzeige bei der Polizei eine sinnvolle Maßnahme.
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Was hat denn Tasso damit zu tun ? Kein Tierarzt ruft bei Tasso an und fragt ob der Hund dort als vermisst gemeldet ist. Viele neue Besitzer vergessen auch den Hund bei Tasso umzumelden, so meine Erfahrung, einige Hunde sind dann einfach lebenslang über den Verein gemeldet.
Es ist immer schwierig sowas zu beurteilen. Es ist nicht ungewöhnlich das neue Besitzer nach der Vermittlung Zweifel oder Probleme haben und sich dann an den Verein wenden. Das ist auch gut so. Wahrscheinlich ähnlich wie Welpenblues. Aber wenn das mehrmals passiert wird man misstrauisch, den Leutchen liegt ja auch etwas am Hund. Wir wissen ja nicht was hier genau passiert ist.
Das beste wird sein sich an einen Tisch zu setzen, gerne mit einer unabhängigen Person, und zu schauen was das Beste für alle ist.
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Nun - eine vertrakte Situation.
Aber: ganz ehrlich würde ich jetzt überlegen, was ist das Beste für den Hund?
Der wird ja ganz gewaltig hinnund her geschoben.
Anwalt hin oder her:
Der Hund ist der Leidtragende. Also sollten alle Beteiligten PRO Hund entscheiden.Nicht für das eigene Ego. Egal welche Seite der Beteiligten.
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sollte der Hund weitergegeben/neu vermittelt worden sein, hast du leider keinen Anspruch auf Herausgabe des Tieres gegenüber dem neuen Halter.
Du kannst den Tierschutz auf Schadensersatz verklagen, das war es aber auch schon.Doch müssen sie. Ich hab vor kurzem erst wegen einem ähnlichen Fall (was die Rechtslage angeht) recherchiert und Ergebis war, da ein Hund als Sache gilt gelten auch entsprechende Gesetze. Den Hund weitervermitteln, wenn er offiziell noch der TE gehört, ist entsprechend Hehlerei und theoretisch könnte sogar der neue Besitzer (der keiner ist, da der TS rechtlich nicht im Stande ist den Hund zu verkaufen) strafrechtlich belangt werden, wenn er wusste, dass der Hund dem Tierschutz gar nicht gehört. Und das wurde zumindest in dem Fall entsprechend durchgesetzt, ich finde den Fall nur dummerweise gerade nicht... Aber da es eh schon an den Anwalt ging ist es eh egal, ich hoffe nur es ist ein guter Anwalt.
Ich finde es legitim, dass man in gewissen Situationen überfordert sein kann und den Hund dann ein paar Tage abzugeben um alles regeln zu können scheint mit tatsächlich relativ verantwortungsvoll. Für die Zukunft solltest du für sowas aber Freunde/ Familie einspannen und erst dann über Abgabe nachdenken, wenn du auch wenn die Situation sich beruhigt hat dem Hund nicht mehr gerecht wetden kannst, oder es eben keine Aussicht auf Besserung geht.
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Ich kann die Verzweiflung schon verstehen, wenn man mit einem seiner Haustiere (dem Pferd) große Probleme hat. Und irgendwie kann ich auch den Impuls nachvollziehen, da bei den Leuten um Hilfe zu fragen, die den Hund vorher hatten. Nicht jeder hat die notwendige Skepsis gegenüber Tierschutzvereinen, vor allem wenn bei der Vermittlung selbst vielleicht jede Menge rosiger Worte gefligen sind, von wegen "Wenn was ist, jederzeit..."
Meine Züchterin hat mir damals auch gesagt, wenn was gröberes ist, nimmt sie ihn jederzeit in Betreuung. (Der würde ich allerdings nicht zutrauen, mir meinen Hund zu unterschlagen!)
Solche ähnlichen Versicherungen bei der Vermittlung, eine stressige Situation, garniert mit ein paar Lügen und schon hat man den Hund "abgegeben". -
Doch müssen sie. Ich hab vor kurzem erst wegen einem ähnlichen Fall (was die Rechtslage angeht) recherchiert und Ergebis war, da ein Hund als Sache gilt gelten auch entsprechende Gesetze. Den Hund weitervermitteln, wenn er offiziell noch der TE gehört, ist entsprechend Hehlerei und theoretisch könnte sogar der neue Besitzer (der keiner ist, da der TS rechtlich nicht im Stande ist den Hund zu verkaufen) strafrechtlich belangt werden, wenn er wusste, dass der Hund dem Tierschutz gar nicht gehört. Und das wurde zumindest in dem Fall entsprechend durchgesetzt, ich finde den Fall nur dummerweise gerade nicht... Aber da es eh schon an den Anwalt ging ist es eh egal, ich hoffe nur es ist ein guter Anwalt.
Die Herausgabe des Hundes wäre ein zivilrechtlicher Anspruch, strafrechtliche Vorschriften sind hierfür nicht relevant. Und sofern der Erwerber gutgläubig ist, kann er durchaus Eigentum erwerben, siehe § 932 BGB, mit der Folge, dass die TS ihr Eigentum verlieren würde und keinen Herausgabeanspruch hätte. Da sie den Hund freiwillig übergeben hat, ist es für mich auch nicht ersichtlich, dass ein Fall des § 935 BGB vorliegen könnte, wodurch auch kein gutgläubiger Erwerb möglich wäre.
Man sollte auch bedenken, dass ein möglicher Herausgabeanspruch, sofern er denn besteht, gerichtlich geltend gemacht werden muss, falls der Tierschutzverein nicht einlenkt und so ein Gerichtsverfahren dauert seine Zeit.
Aber für Rechtsfragen ist der bereits eingeschaltete Anwalt definitiv der bessere Ansprechpartner als ein Internetforum und auf dessen Rat sollte man hören und nicht auf die Einschätzungen hier.
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Was hat denn Tasso damit zu tun ? Kein Tierarzt ruft bei Tasso an und fragt ob der Hund dort als vermisst gemeldet ist.
Das mag sein dass das in deiner Gegend so ist, ansonsten muss ich dir klar widersprechen.
Als Emma mit 6 Monaten ausgebüchst ist und der Finder sie zu seinem Tierarzt brachte, war TASSO anrufen mit das erste, was er tat.
Und in meinen 8 Arbeitsjahren beim Tierarzt haben wir in solchen Fällen auch immer dort und im Deutschen Haustierregister angerufen.. -
Das mag sein dass das in deiner Gegend so ist, ansonsten muss ich dir klar widersprechen.Als Emma mit 6 Monaten ausgebüchst ist und der Finder sie zu seinem Tierarzt brachte, war TASSO anrufen mit das erste, was er tat.
Und in meinen 8 Arbeitsjahren beim Tierarzt haben wir in solchen Fällen auch immer dort und im Deutschen Haustierregister angerufen..Den hier betroffenen Hund bringt dann aber kein "Finder" zum Tierarzt, sondern die neuen Besitzer oder jemand von der Orga. Da checkt dann kein Tierarzt Tasso...warum auch?
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Eine schöne Situation ist das sicherlich nicht.
Ich habe auch schon mal in einer Situation impulsiv reagiert.Einmal. War was völlig anderes.
Hätte auch fast für mich Konsequenzen gegeben. Wäre OT.Aber 2 oder mehrmals, den letztendlich wenn man denen den Hund mit gibt ein drittes Mal, egal was die erzählt haben, hat mit impulsiv nichts mehr zu tun.
Und ein Tierschutz der einen Hund wieder mitnimmt, und sich dann Tage später wieder zusammensetzen will, habe ich ehrlich gesagt noch nicht gehört. Und hier gibt es einige, die aus dem Ausland Hunde haben.
Man hat den Hund mitgegeben und hat scheinbar aus den vorangegangen "impulsiven" Handlungen nichts gelernt.
Als Diebstahl würde ich das nicht bezeichnen. Was hätte der Tierschutz denn tun sollen?
bzw. was hat man erwartet? Ausser einer Rücknahme kommt doch nichts in Betracht.Denn spätestens nach der ersten impulsiven Handlung hätte ich meine Füsse still gehalten, wenn ich hätte den Hund behalten wollen.
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