Jagd, Hege, Naturschutz und mehr - allgemeine Diskussion
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass man es dulden muss, seine Wiesen befahren zu lassen
Auch nicht von einem Jäger.
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Hi
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Auch für Jäger gilt die StVO.
Dann müsste ja gelten - wo kein Weg, da kein Auto.
Ich hab kein Problem, wenn die MAL da lang fahren, solange sie nicht wieder die einzige Arnika beim Kurzkehrt-Wenden zermörsern, auch nicht, wenn sie es aus irgendeiner Not heraus tun und ausserhalb der Vegetationszeit ists mir auch schnurz - aber man fährt doch auch nicht einfach durch ein Feld, nur weils die direkte Verbindung von A nach B wäre.
damit bezog ich mich auf das führen der Hunde vom Auto aus.
Meines Wissens ist Jagdschaden als schaden definiert,der Rahmen der Jagdausübung entsteht. Und wenn du ihn darauf ansprichst wird er sagen dass er im Rahmen der Jagdausübung ein Begehungsrecht (auch mit dem Auto) hat.
Ihm das verbieten zu wollen wird schwierig, der wird sich winden. Eher auf Einsicht hoffen würde ich sagen und wenn diese nicht vorhanden ist eben anfangen den Schaden geltend zu machen.
Dass das Verhalten unmöglich ist war für mich so selbstverständlich dass ich es nicht erwähnt habe.
Recht haben und Recht bekommen sind halt zweierlei.
Natürlich muss man es dulden wenn der Jäger die Wiese befährt. Im Normalfall passiert das aber nicht in einem wie hier beschriebenen Ausmaß sondern eben nur im "Notfall" und dann muss er für den angerichteten Schaden aufkommen.
"Der Jagdausübungsberechtigte ist berechtigt, alle Grundstücke des Jagdreviers – mit Ausnahme der befriedeten Bezirke (§ 6 BJG) – zur Ausübung der Jagd zu betreten („Wo ich jagen darf, da darf ich auch hingehen“). Er muss hierbei aber auf die Belange der Eigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht nehmen, damit ihnen kein Schaden entsteht.
Dieses allgemeine Betretungsrecht steht außer dem Jagdausübungsberechtigten auch dem Jagdaufseher, den Jagdgästen und den angestellten Jägern zu."
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ist es denn der Pächter selbst? Sonst würde ich den mal deswegen ansprechen ob er weiß was seine Begeher so treiben.
Evtl auch bei anderen Jagdgenossen nachfragen ob es da auch Probleme gibt.
Sowas macht man einfach nicht, aber einen konkreten Paragraphen wo das drin steht den man ihm um die Ohren hauen könnte und Ruhe ist wüsste ich nicht.
Gesunder Menschenverstand ist halt nicht für jeden das Maß der Dinge.
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Danke Pirschelbär - ich wills erstmal freundlich versuchen, deshalb meine Frage. Ich befürchte nur aus den bisherigen Erfahrungen, dass das nicht viel bringen wird.
Die Lösung ist für mich notfalls ja einfach. Dann kommt nächstes Jahr der Zaun früher hin.
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viel Erfolg.
Wobei ich auch glaube, dass jemandem der sich so benimmt schwer auf freundliche Art beizukommen sein wird.
:/
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Ich hätte da auch mal eine Frage an die Jäger!
Ist es erlaubt dass ihr eure Hunde neben den fahrenden Autos herlaufen lasst?
Soweit ich weiß ist das doch verboten, oder? § 28 Absatz 1 der (StVO)
Trotzdem scheint es unter Jägern (zumindest sind es immer Autos mit Schildern ala "Jagdschutz" im Fenster) ja normal zu sein so mit seinen Hunden unterwegs zu sein. Deshalb meine Frage, gibt es hier Ausnahmen?
Die StVO findet nur auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen Anwendung. Auf Privatgelände und auf nicht öffentlich gewidmeten Wegen bzw. Flächen könnte das nebenher Laufen des Hundes am Auto also erlaubt sein, sofern dem nicht andere Rechtvorschriften entgegen stehen.
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Trotzdem scheint es unter Jägern (zumindest sind es immer Autos mit Schildern ala "Jagdschutz" im Fenster) ja normal zu sein so mit seinen Hunden unterwegs zu sein. Deshalb meine Frage, gibt es hier Ausnahmen?
Also ich kenne ausschließlich Nicht Jäger, die das machen.
Von den Jagdkollegen ist mir noch keiner untergekommen, der den Hund neben dem Auto laufen lässt.
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Danke Pirschelbär - ich wills erstmal freundlich versuchen, deshalb meine Frage. Ich befürchte nur aus den bisherigen Erfahrungen, dass das nicht viel bringen wird.
Die Lösung ist für mich notfalls ja einfach. Dann kommt nächstes Jahr der Zaun früher hin.
Ich würde es auch erstmal freundlich probieren und auch ggf herausfinden, ob es der Pächter oder ein Begeher ist.
Also bei uns wird da sehe penibel drauf geachtet, dass nicht durch die Wiesen gelaufen wird (gefahren schon mal gar nicht!!) und wenn das jemand machen würde, gäbe es aber einen gehörigen Anschiss vom Pächter.
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Bei uns gibt's Anschiss vom Landwirt, wenn wir das machen.
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Trotzdem scheint es unter Jägern (zumindest sind es immer Autos mit Schildern ala "Jagdschutz" im Fenster) ja normal zu sein so mit seinen Hunden unterwegs zu sein. Deshalb meine Frage, gibt es hier Ausnahmen?
Also ich kenne ausschließlich Nicht Jäger, die das machen.
Von den Jagdkollegen ist mir noch keiner untergekommen, der den Hund neben dem Auto laufen lässt.
Mein Onkel (Berufsjäger) hat das immer gemacht. Wenn er in seinem Revier angekommen war, hat er den Hund raus gelassen und ist im Schritttempo vorgefahren.
Einmal hat er das mit meinem damaligen Hund gemacht. Als er in den Rückspiegel geguckt hat, saß! mein Hund auf dem Weg und hat dem Auto völlig entsetzt hinterher geguckt, wahrscheinlich dachte der Hund, er wird ausgesetzt
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