Pudel oder doch nicht? Erster Hund und 1000 Fragen

  • Doch, meines Wissens nach können Hausverwaltungen/Eigentümerversammlungen Hunde verbieten.

    Zumindest hab ich das jetzt schon häufiger gehört und deswegen käme für mich auch keine Eigentumswohnung jemals in Frage.

    Könnte vermutlich auch gehen obwohl schon ein Hund da ist - ich vermute, dass der nur ein "Bleiberecht" hat, weil er vor dem Verbot schon da war, aber die Besitzerin danach auch keinen mehr halten darf.


    Bzw - es scheint etwas uneinheitlich zu sein:

    https://www.anwalt.de/rechtsti…bot-zulaessig_138919.html


    Es bleibt aber dabei, es kann durchaus passieren.

  • Im Detail kenne ich mich überhaupt nicht aus aber den Mietvertrag hast du doch mit der Vermieterin geschlossen und nicht mit der Hausverwaltung? Theoretisch müsste dieser Vertrag doch gültig sein?

    Ja, den Mietvertrag haben wir mit der Vermieterin geschlossen. Da stand nichts Konkretes drin. Wir haben aber vorsichtshalber ihre Zustimmung eingeholt und sie hat uns dann per Mail geschrieben, dass wir zusätzlich die Erlaubnis der Hausverwaltung brauchen.


    Danke auch für den Tipp mit dem Mieterverein. Genau so hatte ich die gesetzlichen Bestimmungen auf dem Schirm, eben dass man eine Hundehaltung nicht einfach so verbieten kann, sondern nur bei triftigen Gründen wie z.B. einer Allergie (was ja hier schlecht sein kann, wenn schon ein Hund im Haus lebt).

    Auf der Seite steht ja auch: "Ob die Hundehaltung vertragsgemäß ist, lässt sich nur im Einzelfall unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten beantworten." - nur was bedeutet das in dem Fall? Ist alles immer sehr allgemein gehalten.

  • Soweit meine Kenntnis reicht, kann euch die Hundehaltung kaum verwehrt werden, wenn ein anderer Mieter im selben Haus bereits einen Hund hat. Da lohnt sich wirklich eine Anfrage beim Mieterverein.

    Wenn überhaupt, dann müßte eine solche Verweigerung sehr gut begründet werden. Schließlich muß gleiches Recht für alle gelten. Daß andere Leute das einfach so nicht gut finden oder mit völlig anderen Leuten schlechte Erfahrungen gemacht wurden, reicht als Begründung nicht aus.

    Genau so verstehe ich es eigentlich auch! Dann werde ich wohl doch mal den Mieterverein anrufen.


    Das Ding ist halt nur: Mir wäre es lieber, wenn ich mir das Recht auf Hundehaltung nicht "erklagen" müsste, sondern das auf friedlichem Weg ginge. Schließlich müssen wir ja dann alle weiterhin gut miteinander auskommen - und ein Rechtsstreit ist nun nicht gerade eine tolle Basis. frowning-dog-face

  • Wenn die Eigentümerin der Wohnung euch die Haltung erlaubt, ist alles tutti. Dass die ganze Hausgemeinschaft zustimmen muss, wage ich mal zu bezweifeln. Ich würde mir den Schuh gar nicht anziehen. Da wird es sicher Leute geben, denen das nicht passt, wenn Hunde im Haus sind. Und wenn ihr diesen Weg geht, kann ich euch fast versprechen, dass das mit dem Hund nicht klappen wird.


    Ich wohne in einer Eigentumswohnung in einem 18-Parteien-Mehrfamilienhaus. Ich kenne hier mindestens drei andere Eigentümer, die keine Hunde hier haben wollen. Sie bringen das oft genug zum Ausdruck. Trotzdem können sie nichts machen. Es ist meine Wohnung und hier kann mir keiner verbieten, was ich tun und lassen soll.


    Mein Hunde machen keine Probleme, stören niemanden. Auch wenn ihnen hier schon (erfolglos) allerlei "Vergehen" angedichtet werden sollten. Man muss sich halt auch mal wehren.

  • Gleiches Recht für alle könnte dann aber zum Beispiel heißen, dass sie nur Hunde in der Größe des Bolonkas erlauben, und dass sie zum Beispiel die Erlaubnis wieder entziehen, wenn sich Nachbarn durch Bellen gestört fühlen.

    Na gut, den Pudel gibt's ja zum Glück in verschiedenen Größen. blushing-dog-face Mit diesem Kompromiss könnten wir vielleicht sogar leben.

    Und dass bestimmte Auflagen einzuhalten sind wie etwa, dass der Hund im Haus an der Leine zu führen ist oder es nicht zu einer dauerhaften Lärmbelästigung etc. kommen darf, finde ich auch in Ordnung. Beim Mieterverein steht aber auch:

    "Ein triftiger Grund liegt nicht schon dann vor, wenn der Hund gelegentlich bellt." Und dauerhaftes Gebell kann ich ja verhindern, da ich immer zu Hause bin und auch mein Mann ab nachmittags da ist, falls ich mal einen Termin habe.

  • Doch, meines Wissens nach können Hausverwaltungen/Eigentümerversammlungen Hunde verbieten.

    Zumindest hab ich das jetzt schon häufiger gehört und deswegen käme für mich auch keine Eigentumswohnung jemals in Frage.

    Danke für den Link! Da steht aber auch: "Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass der Verwalter oder der Miteigentümer einer Tierhaltung zustimmen muss. Liegen konkrete Gründe vor, kann die Zustimmung versagt bleiben. Es darf nicht nach Belieben einzelner Eigentümer entschieden werden." Also auch hier braucht es triftige Gründe, so wie ich das verstehe.


    Ansonsten würde das ja bedeuten, dass man als Hundehalter quasi nur im eigenen Haus wirklich auf der sicheren Seite ist oder wie? dog-face-w-monocle Wohnungen mit expliziter Erlaubnis zur Tierhaltung habe ich nämlich bei unserer bisherigen Recherche so gut wie keine gefunden.

  • Wenn die Eigentümerin der Wohnung euch die Haltung erlaubt, ist alles tutti. Dass die ganze Hausgemeinschaft zustimmen muss, wage ich mal zu bezweifeln. Ich würde mir den Schuh gar nicht anziehen. Da wird es sicher Leute geben, denen das nicht passt, wenn Hunde im Haus sind. Und wenn ihr diesen Weg geht, kann ich euch fast versprechen, dass das mit dem Hund nicht klappen wird.

    Naja, die Eigentümerin hat uns zwar die schriftliche Genehmigung erteilt, aber gleichzeitig dazu geschrieben, dass wir auch die Genehmigung des Hausverwalters einholen sollen. Das ist wohl in deren Gemeinschaftsordnung so geregelt, die mir bisher nicht bekannt war.


    Die anderen Eigentümer kenne ich nicht oder nur vom Sehen, da kann ich noch gar nicht einschätzen, wie die so drauf sind. Grundsätzlich alles sehr nette Leute hier, aber das muss ja nix heißen. Wir müssen zum Glück nicht alle überzeugen, sondern "nur" mindestens 50 Prozent.

    Vielleicht sollte ich eine Art "Wahlkampf" starten, mal von Tür zu Tür gehen und jedem ein süßes Pudel-Foto unter die Nase halten? thinking-dog-facesmiling-dog-face-w-open-mouth-closed-eyes

  • Vielleicht sollte ich eine Art "Wahlkampf" starten, mal von Tür zu Tür gehen und jedem ein süßes Pudel-Foto unter die Nase halten?

    Finde ich keine schlechte Idee :bindafür: Und auch sagen, dass das Pudeltier kaum alleine in der Wohnung sein wird und ihr von Anfang an drauf achten werdet, dass nicht gebellt wird usw.

    Welche Pudelgröße wird es denn werden?


    Der Punkt ist allerdings, du musst ja die Wohnungseigentümer überzeugen und nicht die Mieter.

  • Welche Pudelgröße wird es denn werden?


    Der Punkt ist allerdings, du musst ja die Wohnungseigentümer überzeugen und nicht die Mieter.

    Es soll ein Kleinpudel werden. dog-face-with-floating-hearts-around-headface


    Und ja: Ich muss erst mal rausfinden, wer überhaupt Eigentümer ist und wer nicht. Bei einigen weiß ich es, bei anderen nicht. Muss ich mich mal durchfragen. Vielleicht kann mir unsere Vermieterin auch dabei helfen, sie ist ja eigentlich "auf unserer Seite".

  • Irgendwie befremdlich, dass eine Verwaltung als dritte Instanz über die Eigentümer entscheiden darf. Die sind doch eigentlich dazu da, um die Interesse der Eigentümer durchzusetzen und nicht, um sich darüber hinwegzusetzen. Rein vom Gefühl würde ich fast sagen, dass die euch nicht mal dazu zwingen können mind. 50% der anderen Eigentümer des Hauses zu überzeugen. Immerhin ist eure Vermieterin damit einverstanden, das muss reichen.


    Jetzt mal angenommen, ihr seid die Eigentümer der Wohnung und wollt einen Hund. Müsst ihr dann auch die Erlaubnis der Verwaltung haben um in EURER Wohnung, die IHR bezahlt einen Hund halten zu dürfen? Wo käme man denn dann hin...ich finde das etwas dreist von der Verwaltung.

    Oder bin ich hier die einzige die so denkt? :ka:

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