Unser Junghund zerstört alles
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und hat da knapp 4-6m²
Und er bräuchte MINDESTENS 6m²
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Und er bräuchte MINDESTENS 6m²
Na wenn es nach Zwingermaßen geht, dann bräuchte er in Österreich scheinbar sogar 15m² + Hundehütte (hat Google zumindest auf die Schnelle ausgespuckt).
Das wäre dem Wusel aber zu viel Platz zum Wuseln, deshalb ist der Raum ja begrenzt, sonst könnte ich mir den Spaß ja sparen -
wie überheblich kann man eigentlich sein?
Die Leute die hier groß tun dass sie nie Probleme hatten, haben halt hoch nicht den Hund (oder die Rasse) erwischt wo es eben nicht einfach klappt. Alles was ich denen wünschei ist ein kleines Wolfhund/Husky/Basenji Welpi oder ähnliches um festzustellen dass eben nicht immer alles easypeasy ist wenn man nur keinen Aufwand drum macht..LG
Mitglied das mit dem ersten Hund null Probleme hatte und mit dem zweiten seit anderthalb Jahren im Alleine bleib Thread mitschreibt, deren Hund noch vor einem Jahr bei drei Minuten kurz in den Keller gehen DURCH die Tür wollte und der heute morgen vier Stunden alleine war und videoübetwacht nur geschlafen hat
;Also es mag ja überheblich sein und falls ich oder die Leute die so tun sich mal Hunde dieser rassen anschaffen und keine Probleme haben heißt es dann es wären ganz besonders leichtführige Exemplare. Kennt man alles.Warum ist es so wichtig zu betonen?
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Fest steht, dass ein Hund in einem Kennel seinen Bedürfnissen nicht ordentlich nachkommen kann. Vor allem Stichwort ,,Bewegungsfreiheit''.
Für die Unterbringung eines Hundes gilt § 2 Nr. 1 TierSchG. Hiernach ist der Hund seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen unterzubringen.
Unterbringung meint hier die Gewährung von Aufenthalt und Obdach (Lorz/Metzger, TierSchG-Kommentar, 6. Auflage 2008, § 2 Rn. 35).
Angemessen meint in erster Linie verhaltensgerecht. Die Unterbringung muss dem Tier die Ausübung seiner elementaren und artgemäßen Verhaltensbedürfnisse ermöglichen (von Loeper in: Kluge-TierSchG Kommentar, 1. Auflage 2002, § 2 Rn. 35).Was angemessen ist, konkretisiert die Tierschutzhundeverordnung. Für die Unterbringung von Hunden in geschlossenen Vorrichtungen legt § 6 Abs. 2 Tierschutz-Hundeverordnung Mindestgrößen fest, die Hundeboxen i.d.R. nicht erfüllen.
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Ich hab noch nie einen Tierschutzbeauftragten auf einem Hundeplatz gesehen? Du?
Da geht im Übrigen um dauerhaften Aufenthalt (sprich wo der Hund lebt) und davon redet ja keiner, aber manche verstehen das ja scheinbar nicht
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Ich hab noch nie einen Tierschutzbeauftragten auf einem Hundeplatz gesehen? Du?
Da geht im Übrigen um dauerhaften Aufenthalt (sprich wo der Hund lebt) und davon redet ja keiner, aber manche verstehen das ja scheinbar nicht
genau deswegen betrete ich unter anderem auch keine Hundeplätze.
Aber: zwischen hundeplatz, wo der Hund vielleicht mal 2 Stunden sitzt, ist der Unterschied zu einem tagtäglichen Ritual deutlich erkennbar.
Gibt auch genug Beiträge wo es um ein paar Stunden geht. Denn wenn ich einen Hund für ein paar Stunden in dem Zwinger parken würde, gäbe es die gleichen Anforderungen.
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Ich packs mal in den Spoiler, da es auch wieder um Zwinger/Kennel geht
Vorschrift für Deutschland laut Tierschutzgesetz: Hunde bis 50 cm mindestens 6qm Grundfläche, bis 65 cm mindestens 8qm Grundfläche, über 65 cm mindestens 10 qm Grundfläche. Näher spezifiziert wird außerdem:
"Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den
überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche
mindestens sechs Quadratmeter betragen."Daraus geht eindeutig hervor, dass die Mindestgröße eines Zwingers/Kennels nach deutschem Tierschutzgesetz 6qm beträgt, unabhängig davon, wie lang der Hund da drin sitzt. Außerdem geht aus dem Beitrag von @Clumberine nicht hervor, wie groß der Kennel war - "keine kleine Box" sagt nichts darüber aus, wie viel Quadratmeter dem Hund tatsächlich zur Verfügung standen. Daher finde ich es hier absolut angebracht und wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Unterbringung (möglicherweise - vielleicht waren es ja 6qm) nicht dem Tierschutzgesetz entsprach und daher nicht nachgeahmt werden sollte.
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Hab jetzt nur den Eingangspost gelesen. Besorg dir einen Zimmerkennel, mach da eine ordentliche Gewöhnung und gut ist! Der Hund muss in erster Linie vor sich selbst geschützt werden! Nicht auszudenken, was er sich so in deiner Abwesenheit alles antun könnte...
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Hab jetzt nur den Eingangspost gelesen. Besorg dir einen Zimmerkennel, mach da eine ordentliche Gewöhnung und gut ist! Der Hund muss in erster Linie vor sich selbst geschützt werden! Nicht auszudenken, was er sich so in deiner Abwesenheit alles antun könnte...
Und darin wird der Hund dann verfrachtet während man arbeiten geht? Da kann ich nur noch den Kopf schütteln.
Anstatt Zeit zu investieren oder andere Wege zu finden, wird das Problem wortwörtlich aus den Augen geschafft. Wieso nicht eine andere Lösung finden? Betreuung für den Hund,- während man abwesend ist?
Das stellt es mir echt alles auf. Hund angeschafft,- klappt nicht wie man will, Problem ist der Hund, nichts er Besitzer. Alles klar!
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Und darin wird der Hund dann verfrachtet während man arbeiten geht? Da kann ich nur noch den Kopf schütteln.
Anstatt Zeit zu investieren oder andere Wege zu finden, wird das Problem wortwörtlich aus den Augen geschafft. Wieso nicht eine andere Lösung finden? Betreuung für den Hund,- während man abwesend ist?Das stellt es mir echt alles auf. Hund angeschafft,- klappt nicht wie man will, Problem ist der Hund, nichts er Besitzer. Alles klar!
Dann schüttel mal...
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