Chihuahua greift Dobermann-Mischling an
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Möglich ist es also durchaus.
Eigentlich schlimm, dass es folglich so laufen könnte:
- Hat man seinen großen Hund im Griff und sichert ihn bei einem Angriff durch einen Kleinhund so, dass dem Kleinen nichts passiert, ist man wahlweise ein Spinner oder selbst schuld.Na, eigentlich lese ich den Artikel schon ein wenig anders. Der Kläger und somit der HH des grossen Hundes hat eine kleinen Anteil an Mitschuld angerechnet bekommen. Dadurch wurde der Schadensausgleich für die Kosten an die Versicherung um 25 % gemindert. Es wurde weder festgelegt "selbst schuld" (dann nix 75 % Ausgleich), noch hat ihn wer zum Spinner erhoben.
Man kann sich jetzt streiten, ob der Versicherung noch die restlichen 25 % der geforderten Schadenssumme zugestanden hätten. Jupp, doch, finde ich schon. Aber der Geschädigte wurde nicht bestraft (vom Biss abgesehen).
Ich glaube, ihr verwechselt "Kampf" und "Angriff".
Das sind zwei verschiedene Dinge, egal ob der Angegriffene freiwillig oder unfreiwillig friedlich bleibt.Jepp, attackiert bzw. angegiffen wurden wir auch schon das ein oder andere Mal von kleinen Hunden. Aber einen Kampf hat es nicht gegeben. Mit einem Chi wäre er auch ziemlich schnell beendet. Verstehe auch nicht, warum man immer auf die Gefährlichkeit von kleinen Hunden hinweisen muss. Katzen können auch sehr gefährlich werden oder noch kleiner:
KIllermäuse (oder so etwas ähnliches). Uns ist mal so ein Kleinteil auf dem Feld begegnet. Weiss nicht, was es wirklich gewesen ist, sah fast aus wie ein Hamster, war aber grau. Das hat sich mit einem Riesengetöse auf meinen Hund gestürzt, auf die Hinterbeine gestellt und in die Nase gebissen, eine winzige Schramme hat er abgekommen. Irgendwie haben wir wohl seinen Weg gekreuzt, es gestört, k/A. Es ist nur ganz kurz zum "Kampf" mit meinem Grossen gekommen, konnte schlichten: "Spuck's wieder aus, bitte, komm, sei lieb, kriegst was besseres".
Wir haben es in der Saison dann noch häufiger gesehen (es hatte also alles den Happs gut überstanden) und ich konnte meinen Grossen überzeugen, das freche Ding einfach sein zu lassen, ihm aus dem Weg zu gehen (wer weiss, was da an noch wesentlich kleinere Wesen in und an dem Ding hätten für einen Schaden anrichten, Krankheiten übertragen können).
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Das hat nicht zwangsläufig nur etwas mit der Größe zu tun. Mit Terrier bist du nämlich auch gern mal der Arsch, weil sind ja ALLE bissig und aggressiv. Und wenns zum Streit kommt, muss der Terrier ja provoziert haben.
Die Teilschuld bekommt man zu 99% immer. Das ist Teil der Gefährdungshaftung, wie im Straßenverkehr. Du bewegst dich mit einer erlaubten potentiellen Gefahrenquelle (Hund, Pferd, KFZ) in der Öffentlichkeit. Es kann also immer durch das Mitführen dieser "Gefahr" zu Schäden unbeteiligter Dritter kommen. Hier kommt es nicht darauf an, ob eine Handlung unerlaubt ist, sondern es hängt vom Grad des Verschuldens ab. Schuld bist du schon allein aus dem Grund, dass du den Hund mitführst. Ein Tier ist immer eine potentielle Gefahr, gnauso wie ein KFZ können dadurch unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Und dennoch ist die Haltung erlaubt. Der Halter/Fahrer des Hundes/KFZs zieht für sich einen persönlichen Nutzen aus der möglichen Gefährdung anderer resultieren und deswegen muss er auch für mögliche dadurch entstandene Schäden aufkommen.
Edit: Unabhängig davon kann das Gericht auch nur das zusprechen, was in der Klage beantragt wurde. Wurde keinen weiteren Sicherungsmaßnahmen beantragt, entscheidet das Gericht auch nicht darüber. Dazu müsste man sich jetzt an das OA wenden.
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Oder steht das nur nicht dabei, weil es in dem Artikel nur um das Schmerzensgeld geht
Es geht doch gar nicht um Schmerzensgeld, sondern einfach nur um die Behandlungskosten, die die Versicherung vorgelegt hat und sich wiederholen möchte.
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und wird dafür bestraft.
Womit?
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Schadenersatz muss der Geschädigte auch zivil selbst geltend machen. Die Versicherung fordert hingegen im Regelfall Regress (Rückforderung aus SchadenE). Das sind zwei verschiedene Prozesse, da zwei unterschiedliche Kläger und Angelegenheiten.
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Als ich das gestern in unserer Tageszeitung gelesen habe musste ich gleich an die unversicherten Minis aus dem DF denken.
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Nanana. Ich glaube nicht, dass das die Mehrheit ist. Ich kenne keinen einzigen Klein(st)hundehalter (und ich kenne viele), die keine Hundehaftpflichtversicherung haben.Das kommt einfach auf den gesunden Menschenverstand an, der kann Großhundehaltern genauso fehlen.
Meine Äußerung bezog sich auf einen ganz bestimmten Fall
Allerdings ist es laut meiner Schwester z.B. in NRW so, dass kleine Hunde keine Haftpflicht brauchen, während es für Großhunde Pflicht ist. Zumindest einige Politiker scheinen in diesem Punkt also ein Brett vorm Kopp zu haben.
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Woher weißt Du, wie viele unversichert sind?
Dackelbenny meint ganz sicher die Hunde einer bestimmten Userin, es sind zwei.
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Hier ging es lediglich darum, dass er eingegriffen hat und das laut Richter nicht tun hätte sollen.
Damit hat er netterweise dem Chi das Leben gerettet
Normalerweise trägt man eine Mitschuld, wenn man mit den Händen in kämpfende Hunde faßt.
Das war aber schon immer so, ich habe schon einige Gerichtsurteile zu solchen Fällen gelesen.Ich halt auch.....
Darum lieber treten und niemals mit den Händen in Kopfnähe fassen.
Treten ist ja bei so nem Kleinteil auch richtig gefährlich, aber eigentlich müsste man aufgrund von diesem und dem anderen Thread jeden angreifenden Kleinhund 20 Meter weit wegschießen, damit man nicht der Depp ist. Würde ich jetzt nicht tun, weil ich das nicht über mich bringen würde. Also würde ich wohl auch reingreifen...... Ich finde es eine Unverschämtheit von dem Chi Halter, dass er seinen Hund nicht selbst abgepflückt hat.
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