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Jeder einzelne derzeit bei HHF untergebrachte Hund müsste gutachterlich geprüft werden; Besteht er diese Prüfung, muss er einen Platz woanders haben (nicht erst gefunden werden, sondern HABEN - denn wer soll diesen Platz suchen? Das Vet-Amt? Wo soll der Hund weiter untergebracht werden bis ein solcher Platz gefunden ist?)
Dieses Procedere für wie viel Hunde derzeit bei der HHF?
80?
Was ist mit den Hunden, die nach gutachterlicher Einschätzung euthanasiert werden sollen?
Shitstorm, mediale Aufmerksamkeit, Druck durch die Öffentlichkeit ... Aufschieben und weitere Untersuchungen/Gegengutachten, die die Unterbringungsdauer verlängern... etc.
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Ich persönlich glaube, es würde viel weniger solcher Hunde geben, wenn es eine gesetzliche Unterhaltspflicht für den Halter geben würde.
Das Tierschutzgesetz sieht für diese Problematik durchaus eine Ausnahme vor:
" §16a Tierschutzgesetz: Die zuständige Behörde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen ... Sie kann insbesondere in Tier, das nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes mangels Erfüllung der Anforderungen des § 2 erheblich vernachlässigt ist oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeigt, dem Halter fortnehmen und so lange auf dessen Kosten anderweitig pfleglich unterbringen, bis eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung des Tieres durch den Halter sichergestellt ist; ist eine anderweitige Unterbringung des Tieres nicht möglich oder ist nach Fristsetzung durch die zuständige Behörde eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung durch den Halter nicht sicherzustellen, kann die Behörde das Tier veräußern; die Behörde kann das Tier auf Kosten des Halters unter Vermeidung von Schmerzen töten lassen, wenn die Veräußerung des Tieres aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist oder das Tier nach dem Urteil des beamteten Tierarztes nur unter nicht behebbaren erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden weiterleben kann."Aber einen Shitstorm sondersgleichen würde das sicherlich geben.
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Hi
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Dazu muss die Behörde aber eben wollen, und in der Ecke will sie das offenbar nicht. Ich möchte mir die Reaktion auf sowas auch lieber nicht vorstellen...
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Ich denke auch für einen sehr abgeklärten Tierarzt, auch wenn er rein rational so einem Beschluss zustimmt,
wäre es psychisch hoch belastend im Akkord 120 Hunde einzuschläfern.
Drei Tage lang wäre er nur mit Einschläfern beschäftigt, wenn‘s reicht. Das sind ja alles keine Hunde, die sich entspannt behandeln lassen.
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Genau so: das ist einfach nicht mehr vorstellbar. Und beweist dann ja irgendwie, dass man ein Problem nur in eine gewisse Größenordnung hochtreiben muss, dann ist man ziemlich sicher - einfach, weil es so groß ist. Verrückt, aber es scheint ja zu klappen.
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Das Tierschutzgesetz sieht für diese Problematik durchaus eine Ausnahme vor:
" §16a Tierschutzgesetz: Die zuständige Behörde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen ... Sie kann insbesondere in Tier, das nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes mangels Erfüllung der Anforderungen des § 2 erheblich vernachlässigt ist oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeigt, dem Halter fortnehmen und so lange auf dessen Kosten anderweitig pfleglich unterbringen, bis eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung des Tieres durch den Halter sichergestellt ist; ist eine anderweitige Unterbringung des Tieres nicht möglich oder ist nach Fristsetzung durch die zuständige Behörde eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung durch den Halter nicht sicherzustellen, kann die Behörde das Tier veräußern; die Behörde kann das Tier auf Kosten des Halters unter Vermeidung von Schmerzen töten lassen, wenn die Veräußerung des Tieres aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist oder das Tier nach dem Urteil des beamteten Tierarztes nur unter nicht behebbaren erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden weiterleben kann."Aber einen Shitstorm sondersgleichen würde das sicherlich geben.
Eine erhebliche Vernachlässigung gem. der Anforderungen des §2 liegt ja scheinbar nicht vor, oder ist schlichtweg Ermessenssache (dann ist das der einzige Punkt, den man diskutieren bzw. an dem man angreifen könnte bei der Behörde, wenn ein Ermessen nicht pflichtgemäß erfüllt wird). Und die schwerwiegenden Verhaltensstörungen sind nicht auf ihre Haltung zurückzuführen, sie nimmt ja schwer gestörte Tiere auf, da kann man ihr oder ihrer Haltung diese Störungen schwerlich zur Last legen. Und schon gibt es kein "DAS TIER" mehr, das man einschläfern dürfte nach diesem Paragraphen.
Gottseidank. Ansonsten dürfte man nämlich sämtliche Tierheimhunde problemlos einschläfern, wenn sie dort wegen Verhaltesnstörungen abgegeben wurden.
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sie nimmt ja schwer gestörte Tiere auf,
Ja, das klingt natürlich anch einem Pluspunkt.
Ich kann mir vorstellen, daß es noch andere, weniger bekannte, und somit eben nicht so deutlich für die Öffentlichkeit sichtbare Menschen gibt, die das tun. Die kennen ihre Grenzen, sie können auch mal NEIN sagen, was ebenfalls im Sinne vom Tierschutz ist!, wenn kein Platz vorhanden ist, und sie arbeiten auch wirklich mit diesen Hunden, damit sie wieder in die Gesellschaft integriert werden können.
da kann man ihr oder ihrer Haltung diese Störungen schwerlich zur Last legen.
Das sehe ich ein bißchen anders.
Manch ein Hund mag beim alten Halter nicht richtig "funktioniert" haben, was da auch immer schief gelaufen ist. Es muß nicht immer so schlimm sein, wie es eventuell dargestellt wird, oder wie es bei den Menschen ankommt.
Ich habe schon das Gefühl, daß ihre Art der Haltung, ihr Umgang mit diesen Hunden, wie die Hunde miteinander leben und agieren, das negative Verhalten doch noch verstärken
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Ich habe schon das Gefühl, daß ihre Art der Haltung, ihr Umgang mit diesen Hunden, wie die Hunde miteinander leben und agieren, das negative Verhalten doch noch verstärken
Da geb ich Dir natürlich recht..... Besser wirds damit natürlich net, weil sie auch keine Zeit fürs einzelne Tier hat, überhaupt zu trainieren - und die Gruppenhaltung ohne Management innerhalb der Gruppe ist sicher auch net hilfreich....
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Nicht zu vergessen: Der Umgang mit den Hunden, wenn sie dann überhaupt trainiert werden, basiert auf Dominanz.
Sie dominiert den Hund, nutzt dafür die ihr zur Verfügung stehenden Mittel, und unterdrückt unerwünschtes Verhalten.
Ich habe immer noch das Video mit dem Rottweiler vor Augen, der bei Kinderwagen ausgelöst hat ... jegliche Orientierung des Hundes zum Kinderwagen wurde mindestens mit derbem Leinenruck abgestraft, alle Bemühungen des Hundes, Hilfe in dieser Situation vom Menschen zu bekommen (Calming Signals) wurden völlig ignoriert, bis der Hund in seiner Not schließlich seine Aggression Richtung Mensch wandte.
Daraus wurde dann von V.B. der Schluss gezogen, dass dieser Hund nicht mehr therapierbar wäre.
Mir hat sich echt der Magen gedreht beim Ansehen dieses Videos.
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Ähm, ja.... ich hoffe, sowas wird dann nicht an nette Familien abgegeben als "therapiert"... Klingt eher nach wandelnder Zeitbombe!
Ich hab ein gewisses Verständnis für "Deckeln", denke, viele Hunde, die dort landen, wurden halt beim Vorbesitzer einfach vermenschlicht und verhätschelt, und brauchen erstmal deutliche Grenzen, weil sie dadurch gelert haben, sich durchzusetzen. Grenzen im Sinne von: Was geht, und was geht nicht im Umgang mit mir Mensch. Aber bei sowas - aua.....
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Ähm, ja.... ich hoffe, sowas wird dann nicht an nette Familien abgegeben als "therapiert"... Klingt eher nach wandelnder Zeitbombe!
Neinnein - da hat sie in ihrem Konzept schon eine konkrete Vorstellung, zu wem sie Hunde hingibt die sie für "therapiert" hält.
Die Interessenten für solche Hunde werden von ihr "instruiert", wie dieser Hund nach der Übernahme zu händeln ist.
Nur wer sich darauf einlässt bekommt auch einen solchen Hund.
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