Vanessa Bokr - Meinungen und Erfahrungen

  • Zitat

    Worauf bezieht sich dein "Mit Recht"?

    Sorry, das war mißverständlich. Hierdrauf:


    Zitat

    ... ist halt eine Grauzone (über die sich andere Länder wie gesagt scheckig lachen)

  • Zitat

    3. mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen und klären, wie ich nun verfahren soll, welche Möglichkeiten es geben könnte

    ...und wenn dir das, mit jedem Recht, sagte: "Ihr Hund - Ihr Problem"? An dieser Stelle wird es doch erst spannend. Was tust du dann?

  • Die Erwartungen, wer sich mit welchem zeitlichen und finanziellem Einsatz um einen aus dem Ruder gelaufenem Hund kümmern soll, finde ich schon spannend.


    Ich stelle mir das gleiche Szenario gerade mit einem aggressivem Schafbock vor ... (Für diejenigen, die keine Nutztierehaltung kennen: So einen fährt man zeitnah zum Metzger. Und da würde niemals jemand auf die Idee kommen, dass das keine gute Lösung ist.)

    Das gibts auch anders. Meine Mutter hat als ich klein war einen „aus dem Ruder gelaufenen“ Ziegenbock aufgenommen, Max. Der war schwierig, aber auch ein Lehrer. Es gibt „Welten“ in denen Tiere anders wahrgenommen werden. Klar, sind das Ausnahmen! Aber es werden durchaus mehr.


    Ich ziehe mich hier jetzt wieder raus u hoffe es war nicht allzu offtopic.


    Lg

  • Oh, ich habe durchaus auch schon einen aggressiven Bock erzogen. Er blieb für andere Menschen aber durchaus eine Gefahr, wenn die das nicht auch umsetzten.


    Klar, kann man machen. Aber, wenn niemand sich eines solchen Tieres annehmen möchte oder kann, es aber nicht mehr vom Besitzer gehalten werden kann, weil sonst die Beschädigung von Menschen oder eine nicht tiergerechte Haltung im Raum steht, dann muss eine Lösung her.

  • Dann würde ich hier ansetzen wollen und die Nicht-Zuständigkeit des Veterinäramtes infrage stellen. Denn welche Stelle soll denn sonst zuständig sein, wenn jemand sein Tier nicht mehr tierschutzgerecht versorgen kann?

    Wer sagt, dass so ein Tier nicht mehr tuerschutzgerecht versorgt werden kann? Wie stellst du dir das vor, soll das Vetamt dann generell einspringen, wenn man schnell einen Hund loswerden möchte?

    Habe ich geschrieben, dass das Vetamt einspringen soll? Ich habe geschrieben, dass ich das Veterinäramt für die richtige Anlaufstelle halte, wenn ich meinen Hund nicht mehr tierschutzgerecht so unterbringen kann, dass meine eigene Sicherheit, die Sicherheit meiner Mitbewohner oder die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist. Dann würde ich denken, dass eine Behörde sich dieser Sache annehmen muss, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist bzw. eine Haltung unter Tierschutzgesichtspunkten unmöglich ist. Dass ich als Halter eine Lösung trotzdem bezahlen muss, das steht doch außer Frage.

  • Wer sagt, dass so ein Tier nicht mehr tuerschutzgerecht versorgt werden kann? Wie stellst du dir das vor, soll das Vetamt dann generell einspringen, wenn man schnell einen Hund loswerden möchte?

    Habe ich geschrieben, dass das Vetamt einspringen soll? Ich habe geschrieben, dass ich das Veterinäramt für die richtige Anlaufstelle halte, wenn ich meinen Hund nicht mehr tierschutzgerecht so unterbringen kann, dass meine eigene Sicherheit, die Sicherheit meiner Mitbewohner oder die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist. Dann würde ich denken, dass eine Behörde sich dieser Sache annehmen muss, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist bzw. eine Haltung unter Tierschutzgesichtspunkten unmöglich ist. Dass ich als Halter eine Lösung trotzdem bezahlen muss, das steht doch außer Frage.

    Ist aber nicht die richtige Anlaufstelle und muss gar nichts. Sonst würden ja Gefahrenhunde auch direkt eingezogen werden. Das passiert aber nicht, es gibt Auflagen. Die Öffentlichkeit schützt du durch einen Maulkorb und eine kurze Leine

  • flying-paws
    Der Vergleich hinkt, denn den Bock darfst du schlachten, weil die Verwertung des Fleischs ein vernünftiger Grund ist und nicht, weil der Bock aggressiv ist.
    Hunde isst man in Deutschland halt nicht und ich finde es auch richtig, dass wir einen höheren Standard anlegen, wenn wir Tiere nur zum Vergnügen, zum Sport oder als Gesellschaftstier halten.

  • Habe ich geschrieben, dass das Vetamt einspringen soll? Ich habe geschrieben, dass ich das Veterinäramt für die richtige Anlaufstelle halte, wenn ich meinen Hund nicht mehr tierschutzgerecht so unterbringen kann, dass meine eigene Sicherheit, die Sicherheit meiner Mitbewohner oder die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist. Dann würde ich denken, dass eine Behörde sich dieser Sache annehmen muss, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist bzw. eine Haltung unter Tierschutzgesichtspunkten unmöglich ist. Dass ich als Halter eine Lösung trotzdem bezahlen muss, das steht doch außer Frage.

    Ist aber nicht die richtige Anlaufstelle und muss gar nichts. Sonst würden ja Gefahrenhunde auch direkt eingezogen werden. Das passiert aber nicht, es gibt Auflagen. Die Öffentlichkeit schützt du durch einen Maulkorb und eine kurze Leine

    Ich dachte, es geht um einen Hund, den ich eben nicht mehr halten kann, weil er z.B. auf die Kinder massiv losgeht oder ich den Hund nicht ausführen kann, weil ich ihm körperlich nicht gewachsen bin. Also tatsächlich Gefahr in Verzug ist? Der Hund also quasi schon im Badezimmer lebt und eben nicht mehr tierschutzgerecht versorgt werden kann.

  • Ist aber nicht die richtige Anlaufstelle und muss gar nichts. Sonst würden ja Gefahrenhunde auch direkt eingezogen werden. Das passiert aber nicht, es gibt Auflagen. Die Öffentlichkeit schützt du durch einen Maulkorb und eine kurze Leine

    Ich dachte, es geht um einen Hund, den ich eben nicht mehr halten kann, weil er z.B. auf die Kinder massiv losgeht oder ich den Hund nicht ausführen kann, weil ich ihm körperlich nicht gewachsen bin. Also tatsächlich Gefahr in Verzug ist? Der Hund also quasi schon im Badezimmer lebt und eben nicht mehr tierschutzgerecht versorgt werden kann.

    Puh, da weiß ich gerade gar nicht, wo ich anfangen soll...

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