-
-
Das jetzige Haus mit Hof und Grundstück ist durch sie ja auch total runtergerockt - die Vermieterin hat das doch vor knapp 2?? Jahren mal kurz besichtigt und war erschüttert.
VB hat halt nicht viel Respekt vor Regeln und fremdem Eigentum - soweit ich weiß stand deshalb schon vor 2?? Jahren die Kündigung im Raum.....
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Vanessa Bokr - Meinungen und Erfahrungen* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
VB hat halt nicht viel Respekt vor Regeln und fremdem Eigentum
Na immerhin kann sie jetzt ihr eigenes Eigentum verkommen lassen. Ist nur fraglich, ob jemand die Hunde da raus holen wird. Ich befürchte ja, die wird einfach noch viel mehr Hunde aufnehmen. Die hat sich ja an die auferlegte Obergrenze noch die gehalten. Wird sie also vermutlich auch jetzt nicht. Und jetzt hat sie Platz..
-
Gibt es in D eine gesetzliche Grundlage den Hund einzuschläfern wenn es keinen akut konkreten Anlass gibt. Kein Platz ist ja nun eigentlich kein Argument.
Wer nimmt denn die Hunde? Und was passiert, wenn es keine geeigneten (!) Abnehmer gibt? Wen möchtest du dieser dauerhaften Gefahr aussetzen?
Sorry, aber wir reden hier von Hunden, die zu einem nicht geringen Teil eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Wir reden nicht von der Auflösung eines ganz normalen Tierheim.
Und ja, gefährliche Hunde dürfen eingeschläfert werden.
-
Alleine "Am Dach ist eine Menge zu tun".. Ne, so wie das aussieht ist das überhaupt gar nicht mehr zu gebrauchen. Das kannste neu machen. Und durch das jahrelange der Witterung ausgesetzt sein, wird vermutlich auch der Dachstuhl einen weghaben.
Das war auch mein Gedanke...... und die Preise für Baumaterialien werden absehbar auch nicht günstiger.
MMn wäre die Einschläferung für einige wenn nicht sogar viele Hunde dir einzige wirkliche und gnädige Lösung
-
Edit Frage schon beantwortet
-
-
Gibt es in D eine gesetzliche Grundlage den Hund einzuschläfern wenn es keinen akut konkreten Anlass gibt. Bei den Beisvorfällen in der Vergangenheit wurde das ja nicht angeordnet. Kein Platz ist ja nun eigentlich kein Argument in Deutschland. Und Wirbeltiere dürfen ja nicht Grundlos getötet werden.
Die Hunde werden einer Überprüfung unterzogen, der Ethikkomission vorgestellt und wenn die zum Entschluss kommt, dass es für diese Hunde keine Unterbringung mit vertretbaren Lebensbedingungen gibt, hat man seine rechtliche Grundlage.
-
Wenn sie selbst in dem Ding wohnen will, muß sie es als Neukäuferin ´ziemlich rundum energetisch sanieren, jedenfalls Dach und Heizung.
Have fun - ich wette nochmal, das bleibt bei Wohnwagen!
-
Bitte erklär Deinen Verwirrungsmili irgendwas wolltest du mir damit ja sagen und ich verstehe immer nicht was mit denen gemeint ist.
Ich denke, unsere Beiträge haben sich überschritten.
Offen gestanden bin ich auch etwas angenervt von dem Jugendamtskommentar (die haben ja nur ein Kind unterzubringen), auch wenn du den vermutlich nicht so gemeint hast. Nur ein Kind hat auch Gefühle. Auch für nur ein Kind ist die Inobhutnahme eine traumatische Erfahrung. Auch für nur ein Kind ist es aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels unglaublich schwierig geworden, eine passende Unterbringung zu finden. Inzwischen geht es kaum noch um den richtigen Platz, sondern nur noch darum, dass das Kind überhaupt einen Platz hat.
-
Wenn man der Unzahl an Kommentaren glauben kann, die unter dem Beitrag stehen hat sie extrem viele Unterstützer. Die Menschen sind echt blauäugig
-
Ich habende gefragt ob es eine gesetzliche Grundlage gibt weil die Hunde ja schon mal als nicht gefährlich genug zum einschläfern eingestuft wurden nach den jeweiligen Vorfällen der Hunde.
Nicht das ich nicht möchte das das passiert, oder das ich die jemandem aufbürden möchte.
Ich glaube einfach das das in Deutschland nicht so einfach ist und das deswegen so wenig passiert im Falle Bork.
Wie ist den da die Konkrete Gesetzeslage?
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!