Vanessa Bokr - Meinungen und Erfahrungen

  • Wenn das vetamt jetzt schon die Faxen dicke hat, erteilen sie ihr einfach die Genehmigungen nach §11 nicht. Egal ob Trainer-11er, Pensions-11er oder Tierheimähnliche Einrichtungs-11er.

    Damit ist das Feuer doch auf jeder Ebene gelöscht. Bzw zumindest die Arbeitsgrundlage weg.

    Der wurde ihr doch eh entzogen dachte ich? Deswegen kam dann ja Norman ins Boot, weil sie es gar nicht mehr durfte!?

    Oder hab ich das falsch im Kopf?

  • Der wurde ihr doch eh entzogen dachte ich? Deswegen kam dann ja Norman ins Boot, weil sie es gar nicht mehr durfte!?

    Oder hab ich das falsch im Kopf?

    Der 11er für das Führen von Tierheimähnlichen Einrichtungen wurde ihr entzogen.

    Den Platz hat offiziell Norman bekommen.

    Keine Ahnung wer das am neuen Standort übernimmt. Vielleicht einer ihrer Fans offiziell.... vielleicht der Hausmeister :zany_face: .


    Der 11er als Hundetrainerin hat sie weiterhin.

  • Das mit den drei Pferden ist auch ein bißchen strange, einmal gehören die schon länger ihren Mitarbeitern, ein anderes Mal hat sie sie samt Besitzer gleich noch mit übernommen. Auf jeden Fall haben die auf den ersten Block wenigstens sehr stabil aussehende Holzzäune. Das dürfte bei so einer Hundemeute auch nötig werden. Bin gespannt, über wie viele verletzte Pferde und bei lustigen Spielchen an- oder totgeschlagene Insassen sie dann in Zukunft launig berichten wird.

  • Wenn das vetamt jetzt schon die Faxen dicke hat, erteilen sie ihr einfach die Genehmigungen nach §11 nicht. Egal ob Trainer-11er, Pensions-11er oder Tierheimähnliche Einrichtungs-11er.

    Damit ist das Feuer doch auf jeder Ebene gelöscht. Bzw zumindest die Arbeitsgrundlage weg.

    Der wurde ihr doch eh entzogen dachte ich? Deswegen kam dann ja Norman ins Boot, weil sie es gar nicht mehr durfte!?

    Oder hab ich das falsch im Kopf?

    Trotzdem müssen ALLE bei Umzug neu beantragt werden. Heißt, es kann ihr passieren dass sie nichtmal den Trainings11er behalten kann.

  • Ich habende gefragt ob es eine gesetzliche Grundlage gibt weil die Hunde ja schon mal als nicht gefährlich genug zum einschläfern eingestuft wurden nach den jeweiligen Vorfällen der Hunde.

    Nicht das ich nicht möchte das das passiert, oder das ich die jemandem aufbürden möchte.

    Ich glaube einfach das das in Deutschland nicht so einfach ist und das deswegen so wenig passiert im Falle Bork.

    Wie ist den da die Konkrete Gesetzeslage?

    16a Abs 1 Tierschutzgesetz. Die Behörde kann das Tier fortnehmen und veräußern. Ist eine Veräußerung nicht möglich, kann sie das Tier einschläfern.

  • Ich bin auf Grund der Berichte bisher auch davon ausgegangen, dass die Kinder zum größten Teil bei Ihrem Vater leben - aber selbst wenn nicht, finde ich die Spekulation darüber ob sie entzogen werden müssten usw. ziemlich anmaßend und würdelos.


    Was die Dimension des neuen Geländes betrifft, bin ich einfach etwas fassungslos 😦 … das zu stemmen und zu sanieren ist nahezu unmöglich mit den Mitteln eines so kleinen Vereins.

    Mir tun hier alle leid! Hunde, wie Menschen, die scheinbar die Bodenhaftung verloren haben. 🙁

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