Vanessa Bokr - Meinungen und Erfahrungen

  • Murmelchen

    Ich kenne hier das TSG so, dass nur bei medizinischen Notfällen ein Tier (Hund, Katze, Pferd, Haustier) euthanisiert werden darf. Sorry, falls das naiv klingt, aber ich kenne hier keinen TA, der anders handeln würde. (offen gesagt, möchte ich auch keinen solchen kennen, außerdem wäre es strafbar)

  • Und dennoch wird es gemacht. Muss uebrigens nicht mal in DE sein, wenn man hier keinen TA findet.


    Zu meinen sowas passiert nicht (gerade bei Privathunden! Da fehlt die 'Kontrollinstanz' naemlich) ist einfach naiv. Sorry!

  • Das TSchG spricht von „Vernünftigem Grund.“


    Ob eine verhaltensbedingte Tötung auf Veranlassung einer Privatperson auf einem vernünftigem Grund beruht oder nicht, das Risiko, diese Einschätzung zu treffen, trifft in der Regel den Tierarzt. Sehr unschön geregelt. Der Tierarzt, der Rechtssicherheit haben möchte, sollte es daher ablehnen.


    Nichtsdestotrotz ist es nicht prinzipiell verboten.

  • Naja, die TA in meinem Raum halten sich an das TSG, trotz Naivität bin ich da sicher. Ausland weiß ich um andere Bedingungen


    Das TSchG spricht von „Vernünftigem Grund.“

    ....



    Es ist einfach ein Problem gewisse Hunde unterzubekommen. Die TH sind eh voll, passende Einrichtungen fuer auffaellige Hunde sind ebenfalls voll. Also was tun, wenn die Besitzer sich nicht mehr in der Lage sehen den Hund zu halten? Zu VB geben? Einen Zwinger kaufen (wenn es einen Garten gibt!) und den Hund da versauern lassen? Ihn an irgendwen abgeben und riskieren dass da was passiert?

  • Ich wollte ehrlich gesagt nicht in der Haut einer Tierärztin stecken, vor der ein völlig verzweifelter Mensch steht, dessen Hund die eigene Unversehrtheit bzw. die der Familie ernsthaft bedroht (ggf. auch von betreuungsbedürftigen Familienangehörigen), der aber keinen gescheiten Platz für diesen Hund findet. Und jetzt erwägt, den Hund töten zu lassen.


    Wie gesagt: Es muss ein vernünftiger Grund vorliegen. Wenn die Tötung aus einem vernünftigem Grund erfolgt, ist sie nicht tierschutzwidrig. Was genau ein vernünftiger Grund ist, ist bei verhaltensbedingten Tötungen Ermessen im Einzelfall, das Risiko trägt der Tierarzt. Aus meiner Sicht ein Unding, aber alle denkbaren Lösungen sind da nicht schön.


    Eine Behörde kann die Tötung anordnen, wird das aber in den meisten Fällen erst tun, wenn schon etwas passiert ist. Tierschutzvereine haben die Möglichkeit, es über eine Ethikkommission zu regeln. Als Privatperson kann man nur hoffen, dass der Haustierarzt das Risiko trägt. Oder andere Möglichkeiten finden.


    Die Hürden hängen aus gutem Grund hoch, aber auch das bringt nunmal Probleme mit sich.

  • Öhm, wenn ich jetzt ernsthaft möchte, dass mein Hund stirbt ohne jegliche medizinische Instanz, dann kann ich es zur Not auch selber tun und nicht einer Fremd Person diese Bürde aufhalsen (was ich auch extrem unfair finden würde).

    Genau deshalb möchte ich keines dieser Tierchen, denn ich suche meine Hunde nach Verträglichkeit aus :smiling_face_with_hearts:


    Phonhaus

    Nimm den Facepalm nicht persönlich

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