Auskunft ZTP
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Ja solche Antworten kommen dann.
Mach dich darauf gefasst, man rennt nur gegen Wände. Der Klub wird seine Mitglieder nicht verraten. Denn vielleicht wäre dann der Rausschmiss die Folge. Und welchen Vorteil hätte ein Klub davon, ein zahlendes Mitglied zu kicken?In anderen guten Klubs werden die Ergebnisse ganz öffentlich in der Vereinszeitschrift gedruckt.
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Ich hätte jetzt ganz spontan auch gesagt, dass man das vorher hätte überprüfen müssen.
Selbst wenn die Elterntiere nicht HD-frei sind, kannst du ja nicht nachweisen, dass der Welpe zum Zeitpunkt nicht gesund war.
Die erste Untersuchung eurerseits fand ja mit einem halben Jahr statt - und da wurde auch nichts erkannt.
(Hat der 2. TA denn die alten Röntgenaufnahmen tatsächlich in der Hand gehabt und darauf was gesehen? Oder hieß es einfach, der Hund müsse damals auch schon was gehabt haben? Wenn er anhand der alten Röntgenbilder HD-Befund nachweisen kann, steigen eure Chancen vielleicht ein kleines bisschen. Obwohl das ja immer noch kein Beweis wäre, dass der Hund das zum Zeitpunkt des Kaufes schon hatte. So deutlich scheint es ja noch nicht gewesen zu sein, wenn der 1. TA nichts gesehen hat.)
So oder so denke ich, ihr habt da schlechte Karten.
Wo soll der Verkäufer euch denn getäuscht haben? Der Welpe war (augenscheinlich) gesund und nach der Gesundheit der Eltern habt ihr ja offenbar nicht gefragt.
Ich sag nicht, dass ich das Verhalten des Verkäufers richtig finde. Wenn er jetzt die Unterlagen über die Eltern nicht mehr rausrücken will, kann‘s gut sein, dass euer Verdacht bestätigt würde.
Aber letzten Endes habt ihr selber euch nicht ausreichend informiert und euch gutgläubig übers Ohr hauen lassen.Für‘s nächste Mal: Schaut euch die Ergebnisse von Eltern, Großeltern und Geschwistern VORHER an. Und wenn ein „Züchter“ sowas unter Verschluss hält, kauft man da nicht.
Ich persönlich würde für die Zukunft meine Lehre draus ziehen und die Energie und das Geld jetzt lieber in meinen kranken Hund stecken.
Dem Züchter kommt ihr eh nicht bei.
Dann vermehrt er halt ohne den (zweifelhaften) Verein weiter.
Wenn ihr was bewegen wollt, klärt andere darüber auf, worauf man beim Hundekauf achten sollte. -
Dem Züchter kommt ihr eh nicht bei.
Ich würde einen Anwalt prüfen lassen, wie die Chancen stehen. In der Vergangenheit gab es durchaus schon Fälle, wo Züchter für die Tierarztkosten aufkommen mussten.
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Das ist egal. Wenn gezielt verpaart wird, muss mWn alles getan werden, was man zu dem Zeitpunkt tun kann, um (bekannte) Krankheiten auszuschliessen.
Ob ich da 2 Mixe oder Rassehunde verpaare, war mWn bei den Urteilen egal. -
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Selbst wenn die Elterntiere nicht HD-frei sind, kannst du ja nicht nachweisen, dass der Welpe zum Zeitpunkt nicht gesund war.
Die erste Untersuchung eurerseits fand ja mit einem halben Jahr statt - und da wurde auch nichts erkannt.
(Hat der 2. TA denn die alten Röntgenaufnahmen tatsächlich in der Hand gehabt und darauf was gesehen? Oder hieß es einfach, der Hund müsse damals auch schon was gehabt haben? Wenn er anhand der alten Röntgenbilder HD-Befund nachweisen kann, steigen eure Chancen vielleicht ein kleines bisschen.Die Rechtslage besagt, weil der Hund als Sache gilt, dass ich 2 Jahre Zeit hab, zum reklamieren. Der Züchter ist ein halbes Jahr nach Übergabe in der Beweispflicht, dass der Hund bei Übergabe nicht krank war. Danach kehrt sich die Beweispflicht um und ich muss ihm das nachweisen.
Der 2. Tierarzt hat die ersten Röntgenbilder gesehen und hat darauf hin gesagt, dass er es schon damals hatte.
Und da liegt, so hoffe ich, meine Chance.
Der Hund war, lt. Röntgenbilder, bereits 8 Wochen nach Übergabe krank. Als wir den Hund übernommen haben, war er schon knapp 3,5 Monate alt. -
Im Normalfall steht im Kaufvertrag, dass der Käufer den Hund bei der Übergabe begutachtet hat und als gesund einschätzt, sonst würde er ihn ja nicht nehmen.
Das Problem ist bei HD halt, dass dies eine multifaktorielle Erkrankung ist und man auch einfach sagen kann: Du hast den Hund Treppen laufen lassen, du hast den Hund schlecht gefüttert, du hast den Hund jung überlastet, du hast xyz.
Wenn der Hund 8 Wochen nach Übergabe krank war, heißt es nicht, dass er es dort schon gewesen ist. Das ist ja alles nicht schwarz auf weiß belegbar leider.Es ist echt verzwickt. Ich weiß halt auch nicht, was ihr euch davon erhofft, einen ewigen Rechtsstreit daraus zu machen. Davon wird der Hund nicht gesünder.
Man kann nur aufklären und selbst ganz genau drauf gucken beim nächsten Mal. Und dann eben auch nur da kaufen, wo man schwarz auf weiß alles vorliegen hat.. -
Nur mal so für mich...
Wenn der Hund als Sache gilt, dann könnte der Verkäufer ja auch einfach anbieten, den Hund zurückzunehmen oder gegen einen gesunden Hund auszutauschen, oder? -
Nur mal so für mich...
Wenn der Hund als Sache gilt, dann könnte der Verkäufer ja auch einfach anbieten, den Hund zurückzunehmen oder gegen einen gesunden Hund auszutauschen, oder?
Ja, auch beim Hund kann der Verkäufer dies anbieten und die "Nachbesserung" durch Übernahme der TA Kosten verweigern und es gibt viele Gerichtsurteile, die den Verkäufern recht geben, wenn sie nur die Rückzahlung des Kaufpreises oder einen neuen Ersatzwelpen anbieten.Generell würde ich sagen, ohne anwalt bist du auf den good will der Verkäufer angewiesen. Wenn sie sich weigern, die Unterlagen herauszugeben, kannst du natürlich auf Herausgabe und Schadensersatz klagen.
Die Erfolgsaussichten sind da in der Regel aber recht gering. Es gibt Einzelfälle in denen es Entscheidungen zu Gunsten der Welpenkäufer gab, ab die sind eher die Ausnahme.Für die Zukunft sollte man es wohl als Lehrgeld verbuchen und nirgendwo mehr kaufen, wenn man nicht im Vorfeld die Unterlagen der Elterntiere gesehen hat.
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Ich würde jetzt den Club anschreiben. Mal sehen, was passiert. Bekomme ich keine Antwort, würde ich das nochmal den Anwalt machen lassen.
Das wäre mein erster Weg.
Wenn da überhaupt Röntgen vorgeschrieben ist, dann wahrscheinlich beim Hausarzt ohne Narkose. Du wirst auch nicht beweisen können, dass die Züchter schuld an der HD deines Hundes sind.
Wenn die Elterntiere einer Rasse mit vorgeschriebener HD im Rasseverband, aber überhaupt nicht vorgeröngt worden sind ,weil im Dissidenzverein weiter gezüchtet wird, so folgt der Richter in der Regeln den Vorgaben des jeweiligen Rasseverbandes.
Das heißt, wurde in der Dissidenz nicht vorgeröngt, haftet der Züchter dennoch mit einer 2jährigen Garantie im Sinne einer Sache. Die Sache Hund wurde ja verkauft und somit ist ein Kaufvertrag entstanden.
Bei einer nicht anerkannten Rasse, juristischem Mix?
Ja, auch sogenannte Vermehrer, die 2 Rassehunde einfach miteinander verpaaren, müssen sich an die 2jahre Garantie einer Sache halten.
Wenn der Hund als Sache gilt, dann könnte der Verkäufer ja auch einfach anbieten, den Hund zurückzunehmen oder gegen einen gesunden Hund auszutauschen, oder?
Ja, so steht es im Gesetz auch geschrieben. Entweder Rückabwicklung, oder der Verkäufer muss für die Beseitigung des Mangels sorgen.
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