01.04.07 haltet ihr euch an den Leinenzwang?

  • Leinenzwang ab 01.04.? Das ist das erste, was ich höre. Und wir leben schon seit 14 Jahren mit kurzer Unterbrechung mit Hund.
    Wie begründet sich denn dieser Leinenzwang?

  • Also ich bin der Meihnung, das Leinenzwang, nur an ausgeschilderten Wegen und Parkanlagen, bzw. in Naturschutzgebieten gilt :???: Ich habe vorher in der Nähe von Bremen gewohnt, da war die Kontrolle sehr stark, um diese Zeit. Da hieß es dann bei nicht angeleint, 30 € und bei Wiederholungsfall kann es bis zu 5000 € mit Anzeige gehen.
    Doch hier kann ich den Hund, hund sein lassen. Da gibt es keine Naturschutzgebiete und auch keine doofen Schilder :D

  • Zitat

    wegen der brut und setzzeit der vögel...


    Aha, danke.
    Muss das extra ausgewiesen sein oder gilt das generell jedes Jahr?
    Wie lange geht das?
    Sorry, wenn ich vielleicht etwas :irre: erscheine, aber das ist mir absolut neu. Auch alle anderen Hundehalter hier im Ort scheinen diese Regelung nicht zu kennen. :D
    Askja hat im Moment nur einen von mir persönlich verordneten Leinenzwang, da sie das erste Mal läufig ist. :roll:
    Aber den haben wir gestern gebrochen! :shocked:

  • Dieses Jahr haben die Vögel und auch die Hasen und Rehe schon früh für Nachwuchs gesorgt.
    In den Wiesen, teilweise dicht am Weg, können Hasenbabys liegen. Hasen haben keine Höhlen, sondern legen ihre Jungen an verschiedenen Plätzen in die Wiesen und suchen sie zwei bis dreimal am Tag zum Säugen auf.
    Kommt in der Zwischenzeit ein Hund und schnüffelt nur mal an dem Baby, ändert sich der Geruch und das Kleine muss verhungern, weil die Mutter nicht mehr säugt. Das Selbe gilt für Kitze.


    Vögel, klar, brüten z.T. auf dem Boden. Also auch gefährdet.


    Darum herrscht in dieser Zeit Leinenzwang. Die Strafe kann nur von einem staatlichen Förster oder einem anderen Staatlichem Beamten verhängt werden. Und dazu müsste sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs des Hundehalters befunden haben.


    Und kein Jäger darf einen freilaufenden Hund erschießen. Wo kommen nur immer die Storys her?
    Er darf einen Hund nur im akuten Fall des Hetzens oder Jagens erschießen, wenn er keine andere Möglichkeit hat, Gefahr vom Wild abzuwenden.
    Klar, dass es A*******er gibt, die das anders handhaben und durch falsche Zeugen damit auch durchkommen, aber dürfen tun sie es deshalb nicht.


    Da ich nicht nur Hunde mag, sondern alle Tiere, achte ich schon besonders auf Snoop. Er läuft zur Sicherheit an der Schleppe, da es für Freilauf erziehungstechnisch noch nicht langt und darf den Weg nicht verlassen. Ich denke, so kann ich guten Gewissens mit dem Hund laufen.


    LG Christine

  • Also mein Polizist hat mir erklärt, das das Datum in den Städten und Dörfern unterschiedlich sein kann. Das Datum zählt für Naturschutzgebiete und speziell ausgewiesen Flächen. Also es müssen Schilder aufgestellt sein. Da wo man einen Hund an die Leine zu halten hat, Parks und Grünflächen oder Änlichen, müssen Hinweisschilder aufgestellt sein. Dann können die Kummunen auch Selbständige eine Leinenpflicht aufstellen, das erfährt man aber im Rathaus. Wälder ohne bestimmte Schilder sind in diesen Zeiträumen auch Leinenpflichtig.Wenn sie nicht eh mit Naturschutzschildern gekennzeichnet sind.

  • :ua_zunge: Dann war ich heut also doch im Recht, als mir so eine ziemlich alte Damen mit Fahrrad erklären wollte, dass ich meinen Hund an der Leine zu führen habe.
    Das war eine Ackerfläche mit kleinem Wäldchen, wo nirgends auch nur ein Hauch von einem Hinweisschild zu sehen ist.


    :D

  • Wenn bei euch kein allgemeine Leinenpflicht herscht, dann warst du im Recht. Es muss endweder von der Stadt oder halt Dorf, ein allgemeines Verbot oder ein Hinweisschild sein.
    Soweit warst du im Recht !!!

  • Bei uns stand das im Amtsblatt, dass es für alle Grünfläche im Außenbereich und alle Wälder gilt. Und damit ist es auch ohne extra Schilder gültig. (Stellt euch mal vor, überall müssten Schilder stehen, für den Fall, dass jemand die Rechtslage nicht kennt "Müll hinschmeißen verboten!" oder so...)
    Am besten fragt man mal im Rathaus, da kann man sich Info holen.


    LG Christine

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