01.04.07 haltet ihr euch an den Leinenzwang?
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Das hier habe ich grad gefunden. Aus der Satzung der Stadtordnung.
GEFAHRENABWEHRVERORDNUNG
zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Bereich der Tierhaltung auf dem Territorium der Stadt Wernigerode
Auf der Grundlage des § 94 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und
Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat
in seiner Sitzung am 04.05.2006 für das Gebiet der Stadt Wernigerode folgende Gefahrenabwehrverordnung
erlassen:
§ 1
Haustiere und andere Tiere müssen so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet
wird. Es ist darauf zu achten, dass Tiere nicht durch langandauerndes Bellen, Heulen oder ähnliche
Geräusche die Nachbarn generell stören. Die besonderen Belange der Landwirtschaft bleiben
hiervon unberührt. Es besteht Badeverbot für Haustiere in den Gewässern der Stadt Wernigerode.
§ 2
Hundehalter und die mit der Führung von Hunden Beauftragten sind verpflichtet zu verhüten,
dass ihr Tier:
a) unbeaufsichtigt umherläuft,
b) Personen oder Tiere gefährdet, anspringt, anfällt oder beißt.
c) die der Öffentlichkeit vorbehaltenen Flächen verunreinigt oder beschädigt. Bei Verunreinigungen
ist der Hundehalter zur Säuberung verpflichtet. Seine Reinigungspflicht geht der des Anliegers
vor.
§ 3
Auf öffentlichen Straßen und Plätzen sind Hunde an einer Leine bis zu 2,00 m Länge zu führen.
Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde, mit Ausnahme von Blindenhunden, nicht mitgenommen
werden.
§ 4
Bissige Hunde müssen in der Öffentlichkeit einen bisssicheren Maulkorb tragen.ist ein Ackerweg, oder Acker ein öffentlicher Platz?
Naja auch egal. Stand lediglich dabei, dass ein Verstoss 10€ kostet. Das nehme ich doch gern mal auf mich, falls tatsächlich jemand mal kontrollieren sollte. Dafür kann mein Hund wenigstens seinen Spass haben.
LG Meli
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Hi
hast du hier 01.04.07 haltet ihr euch an den Leinenzwang?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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also in naturschutzgebieten dürfen hunde ja grundsätzlich nur auf dem gehweg freilaufen und das auch nur wenn sie "zuverlässig"hören.allein an dieser aussage sieht man ja dass die,die die gesetze machen nicht wirklich ahnung von hunden haben denn JEDER Hund kann mal aus irgendeinem grund nicht hören obwohl er davor 10 jahre lang immer gehört hat.
Also versteh ich das richtig dass ich meinen hund auf dem feld weiter laufen lassen darf solange dort kein schild übers gegenteil steht? -
Also, da ein Acker nicht von der Stadt gepflegt wird, sondern von einem Landwirt ist es in meinen Augen kein öffentlicher Platz. Natürlich kann sich der Bauer dann noch aufregen..
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Zitat
Also versteh ich das richtig dass ich meinen hund auf dem feld weiter laufen lassen darf solange dort kein schild übers gegenteil steht?Nein! Wohl doch nicht. Wenn es auch sonst für deinen Ort kein Gesetzesblatt gibt wo das festgehalten ist, dann kannst du ihn flitzen lassen.
Aber ich zahl dann doch lieber vielleicht irgendwann mal 10€ Strafe, bevor mein dicker sich nicht mehr austoben darf.
LG Meli
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Da sind alle öffentlich zugängige Plätze, wie Marktplatz, Parks usw. mitgemeint. Acker ist Privatbesitz und da kann dann nur der Besitzer was dagegen sagen. Wenn ich meinen Hund auf einer Weide rumtoben lasse und der Besitzer hat nichts dagegen, diese auch nicht in Naturschutzgebiet ist, dann kann keiner was sagen.
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naja den bauer hasst benny zwar aber er ist eigentlich ganz okay und ist selber mit seinen hunden dort,da gehen fast alle hunde ohne leine und der hat noch nie was gesagt.war gerade mal auf der webseitre meiner stadt und hab da nichts über leinenzwang gefunden.
dann ist aber das argument mit den kaninchen und vögeln quatsch,also ich habe noch nie bei uns auf dem marktplatz nen kaninchen gesehn und im ort ist ja sowieso überall leinenzwang. -
Zitat
Wenn bei euch kein allgemeine Leinenpflicht herscht, dann warst du im Recht. Es muss endweder von der Stadt oder halt Dorf, ein allgemeines Verbot oder ein Hinweisschild sein.
Soweit warst du im Recht !!!bei uns werden die schilder von hundehaltern oft verschleppt.
das schützt aber nicht vor strafe wenn da vorher schilder standen, denke ich,oder?
also ich finde es mit dem leinenzwang nur in wäldern oder natruschutzgebieten richtig! :x
bei uns ist nämlich auch auf einer wiese der zwang, obwohl da nie tiere brüten.da finde ich es echt quatsch! :irre:p.s habe auch gehört das nicht nur schilder gelten, sondern auch wenn in der zeitung die daten für den zeitraum des leinenzwangs standen.
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Das wäre toll, wenn das vor Strafe schützen würde. Dann würden hier einige Schilder verschwinden
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Ich wohne zum Glück auf dem Land und es herrscht im Feld kein Leinenzwang. Im Wald achte ich ohnehin drauf, dass mein Hund in meiner Nähe bleibt und wir haben bei uns sehr nette Förster und Jagtpächter.
Nehme ich meinen Hund mit in die Stadt und gehe dort in die Parks, wo Leinenzwang herrscht, halte ich mich schon dran, allerdings, wenn dann freilaufende Hunde auf uns zukommen, lasse ich ihn je nach Situation auch von der Leine.
Gruß Silly -
Zitat
ist ein Ackerweg, oder Acker ein öffentlicher Platz?Ja, sofern er nicht unter das Betretungsverbot nach dem Natur-Schutzgesetz fällt.
D.h., ab 1.April beginnt die Landwirtschaftliche Nutzzeit. Während der Nutzzeit (Vegetationsphase) dürfen landwirtschaftliche Nutzflächen nicht mehr betreten werden.
Hab ich bereits in anderen Threads schon mehrfach (mit Links zu Gesetzestexten) erörtert.Schönen Tag noch
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