01.04.07 haltet ihr euch an den Leinenzwang?
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Ich halte mich nicht dran. Auch wenn viele dass anders sehen, aber mein Hund ist ein 12 Jahre alter, leicht gebrechlicher Rüde, der einfach nur seine Ruhe haben will. Warum an die Leine? Nein, das mache ich nicht.
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- einen Hund wie einen tollwütigen Fuchs abknallen darf wenn er nicht an der Leine geführt wird oder auf Zuruf sofort zum Herrchen/Frauchen kommt.
wenn er an der Leine ist brauchst du ihn doch nicht mehr herrufen
Ein Jäger/Förster darf einen wildernden Hund abschießen. Nicht aber wenn er "nur" ohne Leine läuft, das ist eindeutig noch kein wildern. Wenn der Hund beim Herrchen/Frauchen bleibt (also nicht aus dem Einwirkbereich entfernt), und/oder abrufbar ist, wird kein guter Förster/Jäger einen Grund sehen den Hund abzuschießen.Schönen Tag noch
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Dann kommste mal zu mir und dann siehste wie das OA die Felder abfährt und nach unangeleinten Hunden sucht.
Das muss ja ein Anblick sein Ist mir noch nie aufgefallen, dass hier einer vom Ordnungsamt rumgefahren ist. Vielleicht sind die sich für diese Aufgabe zu schade oder sie haben das Geld nicht nötig :^^:
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Also bei uns in Niedersachen herrscht ja nun auch dieser Leinenzwang in der Brut und Setzzeit...und ich halte mich schon daran...aber nicht weil mich eventuell jemand erwischen koennte vom OA,sondern wirklich weil ich der Meinung bin,dass mein Hund einen erheblichen Schaden anrichten koennte,wenn sie Nester o.ä. aufstöbert.
Mir fällt das auch sehr schwer..und ich würde Singa viel lieber laufen lassen...aber gut die paar Monate überstehen wir auch...
LG
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Also bei uns in Niedersachen herrscht ja nun auch dieser Leinenzwang in der Brut und Setzzeit...und ich halte mich schon daran...aber nicht weil mich eventuell jemand erwischen koennte vom OA,sondern wirklich weil ich der Meinung bin,dass mein Hund einen erheblichen Schaden anrichten koennte,wenn sie Nester o.ä. aufstöbert.
Ja und die verlassenen Jungtiere, oder verletzte Alttiere landen dann alle bei uns in der Wildtierpflegestation. Wir bekommen sehr häufig Hundeopfer...
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Ich wurde mit 13 Jahren auch schon mal vom OA angehalten.
OA: Weißt du, was du gerade falsch machst?
Ich: Tut mir leid, ich darf nicht mit fremden Menschen reden. TschüssDie Gesichter
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Ich wurde mit 13 Jahren auch schon mal vom OA angehalten.
OA: Weißt du, was du gerade falsch machst?
Ich: Tut mir leid, ich darf nicht mit fremden Menschen reden. TschüssDie Gesichter
Sehr gut
Das hätte ich gerne live gesehen.
Warst du auch schnell genug weg?
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wenn er an der Leine ist brauchst du ihn doch nicht mehr herrufen
* schon klar *
Ein Jäger/Förster darf einen wildernden Hund abschießen. Nicht aber wenn er "nur" ohne Leine läuft, das ist eindeutig noch kein wildern.* und genau hier beginnt das Problem, es reicht aus, dass der Förster den Eindruck hat, der Hund würde wildern, wenn er z.B. hinter einem Reh herläuft, ohne dem etwas zu tun. *
Wenn der Hund beim Herrchen/Frauchen bleibt (also nicht aus dem Einwirkbereich entfernt), und/oder abrufbar ist, wird kein guter Förster/Jäger einen Grund sehen den Hund abzuschießen.
* das ist klar! Deshalb haben wir unseren alten Westi überall ohne Leine laufen lassen, weil er nie mehr als ca. 5 Meter von unserer Seite gewichen ist und auf Zuruf auch sofort ankam. Das ging problemlos sogar in belebten Fussgängerzonen. Witzigerweise war er nur bei Mardern nicht abrufbar, aber das kommt ja nicht so häufig vor. *
Schönen Tag noch
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Wie schauts aus mit der Schleppleine.????
Meine Bekannte hat ihren Hund an eine 15 bis 20 Meter Schleppleine.
Und da sieht man auch nicht immer ob der Hund an der Leine ist. Was für eine Ausrede hätte der Jäger den da???????????
Im großen und ganzen laße ich ihn von der Leine und wo ich meine ihn an der Leine zu nehmen mache ich es. Und natürlich im Straßenverkehr, da ist er auch an der Leine.
LG
Hanne -
Zitat
Wie schauts aus mit der Schleppleine.????
Meine Bekannte hat ihren Hund an eine 15 bis 20 Meter Schleppleine.
Und da sieht man auch nicht immer ob der Hund an der Leine ist. Was für eine Ausrede hätte der Jäger den da???????????
Im großen und ganzen laße ich ihn von der Leine und wo ich meine ihn an der Leine zu nehmen mache ich es. Und natürlich im Straßenverkehr, da ist er auch an der Leine.
LG
HanneLeinenzwang heißt, eine höchstens 2Meter lange Leine zu haben....in Der Stadt bzw. Fussgängerzonen nur 1 Meter.
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