Welpe stellt sich später als Listenhund raus was kann man tun?

  • ich wohne in BaWü, nahe der Grenze zu Bayern. Viele landen in unseren Tierheimen, weil eine Chance auf Vermittlung in diesem Bundesland gegeben ist....
    Eine Freundin von mir arbeitet im Tierheim, daher kriege ich das bissle mit. Sie dürfen die Hunde teilweise aber auch nur unter Auflagen abgeben. Ist echt schlimm....

  • Bezüglich der Haltung von Listenhunden und Hunden, die phänotypisch (also der Optik nach) in diese Kategorie fallen (und die keine Papiere haben, die eine andere Rasse belegen),muss man zwischen Bundes-, Länder- und Gemeindeebene differenzieren.


    Es ist bundesweit verboten, Listenhunde und deren (vermutete) Mixe nach Deutschland einzuführen. Das heißt, dass ich selbst im listenfreien Niedersachsen keinen solchen Hund aus dem Ausland einführen darf. Hier darf ich aber beim deutschen Züchter ohne Probleme einen solchen Hund kaufen.


    Bundesländer und Stadtstaaten haben jeweils ihre eigenen Hundeverordnungen mit sehr unterschiedlicher Auslegung des "berechtigten Interesses". Während in NRW die Aufnahme eines Hundes aus einem Tierheim nach Erfüllung sämtlicher Auflagen als Solches gilt (Kauf von privat aber verboten ist), kann man in Hamburg oder Bayern die Haltung von Listenhunden komplett vergessen. Das wird nix.


    Auch wenn die Hundeverordnungen der Gemeinden nichts besagen - es gelten die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Ist z.B. das Führen eines zweiten Hundes zusätzlich zum Listenhund im Bundesland verboten, gilt das auch, wenn dazu nichts in der Gemeindeverordnung zu finden ist.


    Das Einzige, wo Gemeinden ihr eigenes Süppchen kochen dürfen, ist bezüglich der Hundesteuersatzung. In Niedersachsen erheben z.B. viele Gemeinden "Kampfhundesteuer", obgleich es ein listenfreies Bundesland ist. Dagegen kann man allerdings am Ehesten erfolgreich (freundlich) angehen - in meiner Gemeinde ist die erhöhte Steuer abgeschafft worden...


    Ich hoffe, ich konnte Licht ins Dunkel bringen.

  • Wenn ich im Tierheim (andere seriöse Quelle) einen Pudel hole ist der auch nicht nächstes Jahr ein Staff.

    Ehrlich gesagt, ist uns etwas ganz ähnliches vor 15 Jahren passiert.


    Meine Eltern haben sich einen Welpen aus dem Tierheim geholt. (trächtige Hündin ausgesetzt, Welpen standen dann zur Vermittlung.) Mutter war der Optik nach ein Schäferhund-Mix.


    Aber der Hund meiner Eltern? Der sah vor allem im ersten Lebensjahr SEHR nach Staff aus. So sehr, dass wir auf einen Urlaub (ich glaube in den Niederlanden?) verzichtet haben, weil dort die Regelungen bzgl. Kampfhund-Mixe so krass schienen.


    Ich finde die Frage also absolut berechtigt und verstehe nur bedingt, warum viele hier sich nicht vorstellen können, dass es zu so einem Szenario mit einem Tierschutz-Welpen kommen kann.

  • Wie man als Privatmensch das durchboxen können will, dass man einen Hund der Kategorie 1 halten dürfte, ist mir schleierhaft... solange bei diesen Rassen "die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet wird"....

    Hab ich das vergessen zu schreiben? Ne, hab ich eigendlich. Aber gerne nochmal: Führungszeugnis ohne Einträge, die an einer Eignung zweifeln lassen, ein Wesenstest und ein Berechtigtes Interesse. Zum Beispiel Blindenhunde oder was besser passen könnte sind Rettungshunde. Aber dann wird es schon eng. :/


    Aber egal geht ja nicht um Bayern :D



    Blindenhund und Epilepsiewarnhund auch nicht?

    Nein. Wieso auch? Seit wann werden denn besonders gern Hunde der Kat. 1 (Bayern) als Assistenzhunde ausgebildet in DE?

    In dem Fall geht es nicht um den modischen Trend das Blindenhunde unbedingt Labradore zu sein haben. Sondern einzig und alleine um das berechtigte Interesse des Halters und es ist ein berechtigtes Interesse für einen Blinden von seinem Blindenhund geführt werden zu können. Das modische Gutdünken hat da kein Einfluss drauf oder auch eine Eignung der Rasse. Gerade bei Epelepsiewarnhunden kommt es auf das Gespür des Einzeltieres an und nicht auf FCI-Rassetabellen.

    Nein es geht mir nicht nur um das aussehen ich denke das gehört ein wenig dazu aber das Wesen und die Sympathie muss stimmen.

    Genau, klick muss es machen. Und wenn es klick gemacht hat... nun dann versucht man alles unter einen Hut zu bekommen. :D Solange man sich nicht nur aufs Herz verlässt...

    Ich fände rein vom Rassemix den Boxer x Labrator tatsächlich gut.

    Ich kannte mal einen, der hatte sehr starke Ähnlichkeit mit einem etwas hochbeinigen American Bulldog ^^ aber leicht hatte der Hund das nicht, war gerade die Zeit als das so ganz extrem war mit den Kampfhunden. Die wurden auf offener Strasse bespuckt, also Halter und Hund. Halter hat man gleich in die Zuhälterschublade gesteckt...


    Ich will damit sagen, wenn es wie Listenhund aussieht, muss man auch mit Reaktionen seiner Mitmenschen rechnen, als wäre es ein Listenhund. Fängt beim OA an und hört beim Nachbarn auf.


    Hab gerade mal in die HundeVO von Hessen reingeschaut und bin kurz drüber geflogen und es scheint so das Hessen doch eher listenhundefreundlich ist.


    PS: In Hessen gilt auch das ein Blindenhund nicht unter die HundeVO fällt.

  • Ok, ich gehe also davon aus, dass du keinen einzigen Kat. 1 Hund kennst, der legal in Bayern wohnn darf.
    Aber hey...hauptsache man wiederholt sich und schmeisst den netten Begriff 'berechtigtes Interesse' in den Raum. Als ob die Behoerden in Bayern da dann sofort zustimmen :roll:
    Aber passt schon!


    Btw. hat es nix mit einem Trend zu tun! Aber das weisst du sicher ;)

  • Wo gehen diese Hunde eigentlich dann hin?
    Gibt es da eine Auffangstation? Ein Tierheim, welches diese Hunde ein Leben lang betreut?

    Ich habe hier in Bayern in einem Tierheim gearbeitet, da gab es auch hin und wieder den Fall, dass Listis von Privatpersonen illegal angeschafft und dann eingezogen worden sind. Da es schlichtweg unmöglich ist diese Hunde hier zu vermitteln, versucht man diese in Tierheime in anderen Bundesländern unterzubringen.
    Was allerdings auch nicht ganz einfach war, so dass hin und wieder auch etwas getrickst wurde um die Hunde aus Bayern rauszubekommen.

  • In dem Fall geht es nicht um den modischen Trend das Blindenhunde unbedingt Labradore zu sein haben. Sondern einzig und alleine um das berechtigte Interesse des Halters und es ist ein berechtigtes Interesse für einen Blinden von seinem Blindenhund geführt werden zu können. Das modische Gutdünken hat da kein Einfluss drauf oder auch eine Eignung der Rasse. Gerade bei Epelepsiewarnhunden kommt es auf das Gespür des Einzeltieres an und nicht auf FCI-Rassetabellen.

    Selbst wenn man angibt, den Hund als Assistenzhund/Blindehund ausbilden lassen zu wollen, wird das in Bayern nicht unter "berechtigtes Interesse" fallen, weil es zig geeignetere Rassen gibt und das Interesse, dafür unbedingt einen Listenhund zu benötigen, als unberechtigt gewertet wird. Dasselbe gilt für Hamburg.
    Es gibt KEINE Gesetzeslücke - nach einer solchen haben bereits zig Leute gesucht und deren Hunde sind am Ende im Tierheim gelandet. Das ist bittere Realität.

  • Ok, ich gehe also davon aus, dass du keinen einzigen Kat. 1 Hund kennst, der legal in Bayern wohnn darf.

    Ich kenne einen Sprengstoff-Staffmix in einem Privaten Sicherheitsdienst.


    Aber hey... hauptsache erstmal... nein, dass muss jetzt nicht sein.
    Passt scho.


    Und was den Trend angeht... primär geht es mir eher um die theoretische Möglichkeit nicht darum welche Hunderasse als ganzes tatsächlich geeigneter ist, zu einem Blindenhund zu werden. ;)

    Selbst wenn man angibt, den Hund als Assistenzhund/Blindehund ausbilden lassen zu wollen, wird das in Bayern nicht unter "berechtigtes Interesse" fallen, weil es zig geeignetere Rassen gibt und das Interesse, dafür unbedingt einen Listenhund zu benötigen, als unberechtigt gewertet wird.

    Ausbilden lassen wird nicht funktionieren. Er müsste schon fertig ausgebildet sein. Da haste recht. :)

  • Thema Rettungshunde: es gibt nicht wenig Organisation die Listenhunde ausschließen (THW Thüringen/ASB Rettungshundestaffel HH Eimsbüttel nur um zwei Beispiele zu nennen), ferner schließen Versicherungsgeber (z.B. R+V) einiger Staffeln Haftpflichtansprüche durch Listenhunde aus.


    Als Listenhunde werden bei den beiden genannten Organisationen AmStaff, Bullterrier, Pitbull, Staffordshire Bullterrier und Mix aus den genannten Hunden gesehen.

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