Welpe stellt sich später als Listenhund raus was kann man tun?

  • Nützt das ganz realistisch etwas?Haben die Mitarbeiter tatsächlich die Kompetenz, so etwas zu bestimmen?
    Klingt jetzt blöd aber wenn sich der Mitarbeiter irrt, ist es dann immer noch das Problem des Halters, bezw. leider das des Hundes. Oder hätte man bei sowas tatsächlich eine realistische Chance?
    Sorry für die blöde Frage :ops:


    Auf der knallhart juristischen Schiene nützt es vielleicht nichts. Ich weiß es nicht. :ka:
    Aber überall dort, wo es Ermessensspielräume gibt, kannst du damit belegen, dass du dich im Vorfeld informiert und bemüht hast und besten Willens warst. Zudem kannst du hiermit deine Glaubwürdigkeit schützen. Denn die Aussage, „am Telefon wurde mir aber gesagt ...“ wird doch eher als Schutzbehauptung gewertet.

  • Klingt jetzt blöd aber wenn sich der Mitarbeiter irrt, ist es dann immer noch das Problem des Halters, bezw. leider das des Hundes. Oder hätte man bei sowas tatsächlich eine realistische Chance?

    Zumindest hat man "schriftlich vom Amt" einen Hinweis und der kann letztendlich nicht einfach so weggewischt werden.


    Gibt ja auch noch Amtsleiter die dann unterschriftlich bestätigen können/müssen. Die müssen für "verzapften Unsinn" gerade stehen!

  • Ich würde erst einmal beim OA und beim Vet-Amt anrufen oder vorstellig werden, um eine Orientierung zu haben. Am besten mit einem kurzen Fragenkatalog. Brauch ich einen Gutachter oder einen Gen-Test? Kann ich mich auf die Angaben des Tierheims verlassen? Was ist, wenn jemand "Listi" schreit....


    Danach alles schriftlich geben lassen - am besten von mehreren. Denn es gibt ja nun einmal leider die Möglichkeit: Zwei gefragt, fünf Meinungen bekommen.


    Außerdem bitte mit Verweisen auf rechtliche Verordnungen.


    Notfalls einen Anwalt befragen, der darauf spezialisiert ist. Eben alles im Vorfeld abklären, damit es im Nachhinein keine Probleme gibt.

  • schau doch mal auf der gemeindeseite eures OAs nach. Hab bei uns mal grade gegoogelt 'hundehaltung plz' und da kamen die infos. Dort steht für unsere region wie in so einem fall zu handeln wäre (informationsblatt).


    Ansonsten wenn es nur zur info ist, einfach mal kurz anrufen und fragen.


    Bei uns ist es so, sollte sich herausstellen das der hund von der liste ist, man 4 wochen zeit hat die hier erforderlichen unterlagen einzureichen. Tut man dies nicht, wird der hund eingezogen und in einer pflegestelle untergebracht. Bei vorlage der unterlagen dann kann man ihn wieder holen. Bei nicht vorlage geht der hund in vermittlung oder TH

  • @PapaGizmo


    Zu dem Thema kann ich das Forum kampfschmuser.de - Das Hundeforum für echte Hundefreunde. Seit 1999. empfehlen .


    Da gibt's viele User, die tief in der Materie stecken. Und zudem auch unzählige bsp.hafte Threads von Hundehaltern, die mit falsch/nicht gemeldeten Listenhunden erwischt wurden und entsprechende Konsequenzen tragen müssen (bzw. eher der Hund...).


    In Hessen ist es meines Wissens recht einfach, die Erlaubnis zur Haltung eines Listenhundes zu bekommen, in NRW z.B. darfst du solche Hunde nur aus dem Tierheim übernehmen, Hunde aus einer anderen Quelle werden knallhart eingezogen.

  • Wir schauen zur Zeit nach einem 2t Hund und haben eine Podenco Maus zuhause...


    Wir schauen überall also selbst Ausland etc.


    Ein Welpe sollte es schon sein unsere Maus war ein misshandeltes Stückchen elend ohne sozialverhalten mit Angst vor allem und schon ein Jahr alt. Mittlerweile ist sie 7 und wir haben uns entschieden ihr einen Gefährten dazu zu holen.


    Beim 2t Hund wollen wir von allerdings vom Anfang starten.


    Und unser Problem ist dass uns die breite Schnute so gefällt ^^


    Aber ich selbst habe bei Auslandshunden die über Orgas vermittelt wurden schon einiges negatives gelesen.


    Deswegen wäre es einfach mal interessant zu wissen wie man sich absichern kann.


    Ich möchte keinesfalls wissentlich einen Listenhund anders anmelden und würde auch die Auflagen erfüllen wenn es wirklich so sein sollte.


    Aber wenn man es eben nicht zweifelsfrei weiß muss es ja Möglichkeiten geben sich abzusichern.


    Was ich bisher raus lesen konnte war Anruf bei Stadt und OA und gleichzeitig schriftlich um selbst nicht als "Betrüger" da zu stehen.


    Und mit 7 Monaten den Phänotyp bestimmen lassen und ggf. versuchen umzumelden.


    Werde mich diesbezüglich aber mal schlau machen vielleicht meldet sich auch hier noch jemand...


    Natürlich gebe ich Rückmeldung wenn ich was in Erfahrung bringen kann.


    Und nein wir werden keinen Welpen ausm Kofferraum oder so kaufen...

  • Bei einem Listenmix aus dem Ausland hast du nochmal ganz andere Probleme.
    Es gibt ein Importverbot für bestimmte Rassen und deren Mixe.
    Stammt der vermeintliche Listenmix aus dem Ausland, hats du wirklich ein absolutes Problem, denn dann geht es um illegalen Import und das ist eine ganz andere Nummer als "ich hab bei Bauer Schorsch nen Mischling gekauft und der ist jetzt ein Pitbull".
    Da darfst du davon ausgehen, dass der Hund eingezogen und die Haltergenehmigung verweigert wird.

  • @Maren12


    Nicht unbedingt, da gibt es unterschiede in den gemeinden.


    Bei den listenhunden bei uns ist es so, das man den hund anmelden muss, bevor man ihn kauft und alle erforderlichen nachweise vorlegen muss, die bezugsquelle ist da egal (auch bei mixen).


    Stellt sich das im nachgang raus, 4 wochen frist vor Abnahme

  • Bei Hunden aus dem Ausland bitte noch bedenken, dass der Import der "üblichen" 4 Rassen nach Deutschland verboten ist. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass so ein Hund ein Listenhund ist, dann wurde er illegal eingeführt. Ich habe bisher leider noch keine verlässliche Aussage dazu gefunden, was genau das dann für dich als Hundebesitzer bedeutet, wenn der Hund quasi über Dritte eingeführt wurde, aber ich würde da nichts riskieren und so einen Hund nur im Inland kaufen.

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