Welpe stellt sich später als Listenhund raus was kann man tun?
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Und nein wir werden keinen Welpen ausm Kofferraum oder so kaufen...
Den Eindruck hatte ich ehrlich gesagt auch nicht bei deinem Beitrag- ich dachte von Anfang an, dass es um einen Tierschutzwelpen geht.
Gerade bei TS Welpen muss man auch dreimal hingucken bei der vermittelnden Organisation, manchmal handelt es sich um reine Tarnorganisationen für Vermehrer. -
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Hi
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Nicht unbedingt, da gibt es unterschiede in den gemeinden.
Bei den listenhunden bei uns ist es so, das man den hund anmelden muss, bevor man ihn kauft und alle erforderlichen nachweise vorlegen muss, die bezugsquelle ist da egal (auch bei mixen).
Stellt sich das im nachgang raus, 4 wochen frist vor Abnahme
Ist es in NRW nicht so, dass du ein besonderes privates bzw. öffentliches Interesse nachweisen musst, um einen solchen Hund halten zu dürfen? Oder verwechsel ich da jetzt was?
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Und unser Problem ist dass uns die breite Schnute so gefällt ^^
mir auch, ich mag die Quadratschädel megagern!
Was Du auch tun kannst: frag beim Zoll an, bei Euerer Zollbehörde.
Die Leute können Dir sagen, wohin sie die beschlagnahmten Welpen bringen, so kannst Du dirket mit einer Pflegestelle oder einem Tierheim Kontakt aufnehmen. Die Pflegestellen kennen sich auch recht gut aus mit dem Papierkrieg etc. und kann Dich vielleicht auch beraten, wie Du was machen musst für eine erfolgreiche Übernahme.Ja bitte lass uns wissen, wie was wo
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Also bei meiner wohnortgemeinde nicht, und der gemeinde wo ich arbeite (1 ort weiter) nicht. Hab von beiden grad je einem vom OA hier sitzen, einer mit staff-labbi mix.
Die unterscheiden sich allerdings mit haltungssachen wie versicherung, führen im öffentlichen raum.
Wie es da in 'großstädten' aussieht ka., wir sind hier eher kleinstädtisch
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Ja deswegen Frage ich habe selbst eine Dame aus Darmstadt kennen gelernt die Ihren Hund wohl aus Italien hatte.
Der wurde trotz Orga Papieren als Dogge Mischling später als Listenhund bezeichnet leider habe ich keinen Kontakt mehr und weiß nicht wie es aus ging.
Und sowas sollte man frühzeitig regeln damit man garnicht erst in die Betrüger Kiste gesteckt wird.
Und unseren Ämtern kann man ja prinzipiell nicht mehr trauen da muss man sich meiner Meinung nach absichern.
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Also bei meiner wohnortgemeinde nicht, und der gemeinde wo ich arbeite (1 ort weiter) nicht. Hab von beiden grad je einem vom OA hier sitzen, einer mit staff-labbi mix.
Die unterscheiden sich allerdings mit haltungssachen wie versicherung, führen im öffentlichen raum.
Wie es da in 'großstädten' aussieht ka., wir sind hier eher kleinstädtisch
Danke für die Info, spannend! Ich hätte jetzt gedacht, dass Verordnungen des Landes über denen von Städten bzw. Gemeinden stehen. Weiß da jemand mehr, ob das so üblich ist? Oder kann das "private Interesse" von jeder Gemeinde anders interpretiert werden?
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Ich wollte nur mal da lassen, dass ich es wirklich prima finde dass Du Dir im Vorfeld Gedanken machst.
Ich bin jedes Mal wieder von die Naivität einiger Hundehalter überrascht, die sich ohne Sinn und Verstand einen Mischlingswelpen (insbesondere bei denen die schon mit 8Wochen aussehen wie ein Listi-Mix) holen und dann ganz „überrascht“ sind dass bei dessen Entstehung sehr wahrscheinlich ein Listenhund mitgewirkt hat. Ups, doch kein Collie
Auch dass ihr eine Vorliebefür eine bestimmte Optik habt finde ich absolut legitim. Ich lieeeeebe Bollerköppe auch. Inzwischen. Früher war ich der absolute Schäferhund Mensch.
Aber gerade bei eurer optischen Vorliebe würde ich von einem Tierschutzhund ohne belastbaren Papiere Abstand nehmen. Auch das gehört zu Tierschutz. -
Danke für die Info, spannend! Ich hätte jetzt gedacht, dass Verordnungen des Landes über denen von Städten bzw. Gemeinden stehen. Weiß da jemand mehr, ob das so üblich ist? Oder kann das "private Interesse" von jeder Gemeinde anders interpretiert werden?
Die gemeindliche Verordnung kann nichts erlauben, was die Verordnung des Landes verbietet.
Sie kann aber zusätzliche Auflagen für das Gemeindegebiet erlassen bzw Punkte genauer definieren.Das Thema "berechtigtes Interesse" ist Auslegungssache, wenn es nicht in der Verordnung explizit definiert ist, was als solches anerkannt wird, deshalb haben viele Gemeinden festgelegt, was sie als "berechtigtes Interesse" gelten lassen.
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Hab mal bei uns in die Hundesteuer Satzung geschaut von Listenhunden steht da garnix...
Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich
300,00 €Als gefährliche Hunde gelten:
1. Hunde, die auf Angriffslust oder auf über das natürliche Maß hinausgehende
Kampfbereitschaft oder auf Schärfe oder auf andere gleich wirkende
Zuchtmerkmale gezüchtet oder ausgebildet oder abgerichtet wurden,
2. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
3. Hunde, die in gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder
4. Hunde, die andere Tiere hetzen oder reißen.Heißt das es gibt keine Listenhunde bei uns?
Erreiche da heute niemanden mehr aber werd da morgen mal fragen.
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Landeshundeverordnung??
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