Welpe stellt sich später als Listenhund raus was kann man tun?

  • @PapaGizmo Einfach mal OA anrufen und fragen? Kann natürlich passieren das die in einem solchen Fall selber nix wissen und einfach nur auf die jeweiligen Bestimmungen für Listenhunde hinweisen. Aber schaden tut ein Anruf nicht.

    Gleiches gilt zB für Bayern, wo die Haltung bestimmter Rassen generell verboten ist.

    Das ist so ja garnicht ganz richtig. Man kann auch in Bayern ein Listenhund (Liste 1) halten, also ein generelles Verbot seh ich da nicht.

    In Bayern hättest du keine Chance, den Hund behalten zu können.

    Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (+Führungszeugniss +bestandener Wesenstest) ist das auch in Bayern möglich. Wobei das berechtigte Interesse das ist, warum es in Bayern am meisten scheitert. Aber berechtigte Interessen wären unter anderem Begleithunde nach Sozialgesetzbuch X (also Blindenhunde, Epelepsihunde, usw.)

    Kauf doch einfach an einer vernünftigen Stelle einen Hund. Problem gelöst

    klingt irgendwie als wären Hunde eine Kaufhausware... Was die Fellfarbe passt nicht? Da haben wir hier noch ein anderes Modell. Was die Nase ist zu lang? Schauen sie doch mal in Gang zwei, da haben wir Möpse. Ich weiß nicht...

    Man sieht auch schon beim Welpen, ob da ein Staff oder Pitti mitgemischt haben, ich zumindest.

    Ich nicht, ich sehe nur große Kulleraugen, dicke Tatzen und viel Knuffeligkeit. Meine alte Hündin sollte nach Meinung von Hundekennern und zweier Tierärzten auch ein großer Hund werden, Und die kennen sich aus sollte man denken, aber sie hat es nicht über 20cm geschafft.
    :D

    auch Tiere die nicht vom Züchter sind verdienen ein tolles Zuhause

    Eben.

    Und die meisten Boxer/Labbimischlinge sind in Wirklichkeit Staffs.

    Ernsthaft? Ich würde ja eher sagen, dass die meisten Staffmischline unter Boxer/Labbimischling laufen. Anstelle in jedem Boxermischling gleich einen Staff zu sehen.

  • Hey :winken:
    wurde ja schon gesagt, am sichersten fährst du, wenn die Eltern bekannt sind oder der Hund gar nicht nach Liste aussieht.


    Bei unserer Gemeinde langt es, wenn ich die Papiere in Kopie beim Anmelden dabei habe. Da steht die Rasse dann drin.
    Wenn er aus dem Tierheim ist, wird in den Papieren vom Tierheim ja auch eine Rasse/Mischung angegeben. Das reicht hier bei uns aus.


    Fällt nichts vor, fragt auch keiner nach.


    Mir ist noch was eingefallen, was ich auf einer Website zu Einreisebestimmungen gelesen hatte, dass in anderen Ländern, in die man zb in Urlaub fährt, manchmal nur nach Optik geurteilt wird.


    Hunde, die wie Listenhunde aussehen, brauchen ihren Abstammungsnachweis, um nachzuweisen, dass sie keine Listenhunde ist oder die Bestätigung eines TA.


    Zb in Frankreich wird empfohlen: "Wenn Sie und/oder Ihr Tierarzt nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen." Quelle Haustiere: Einreisebestimmungen - Frankreich in Deutschland (Offizielle Website der Französischen Botschaft)


    Also, falls ihr mit Hund mal in ein anderes Bundesland auf Besuch fahrt oder ins Ausland in den Urlaub... wärt ihr mit einem Hund, der optisch nicht nach Listenhund schlägt, besser beraten.

  • Das ist so ja garnicht ganz richtig. Man kann auch in Bayern ein Listenhund (Liste 1) halten, also ein generelles Verbot seh ich da nicht.


    Nein, kannst du als Privatperson nicht, weil du in der Praxis die geforderten Auflagen nicht erfüllen kannst, weil das berechtigte Interesse bei Kat 1 bei Privatpersonen generell als nicht gegeben angesehen wird.
    Listenhunde der Kat 1 gelten in Bayern per Rasse als unwiderlegbar gefährlich, da hilft kein Gutachten, kein Wesenstest kein nichts und die Haltung unwiderlegbar gefährlicher Hunde ist in Privathand nicht genehmigungsfähig.


    Die Einzelfälle, die in der Anfangszeit vor Gericht erfolgreich durchgeklagt wurden (Staff 12+ seit über 10 Jahren in der Familie) kannst du an einer Hand abzählen.


    Die Kat 1 Hunde, die in Bayern rumlaufen werden illegal gehalten.

  • Nein, kannst du als Privatperson nicht, weil du in der Praxis die geforderten Auflagen nicht erfüllen kannst, weil das berechtigte Interesse bei Kat 1 bei Privatpersonen generell als nicht gegeben angesehen wird.
    Listenhunde der Kat 1 gelten in Bayern per Rasse als unwiderlegbar gefährlich, da hilft kein Gutachten, kein Wesenstest kein nichts und die Haltung unwiderlegbar gefährlicher Hunde ist in Privathand nicht genehmigungsfähig.


    Die Einzelfälle, die in der Anfangszeit vor Gericht erfolgreich durchgeklagt wurden (Staff 12+ seit über 10 Jahren in der Familie) kannst du an einer Hand abzählen.


    Die Kat 1 Hunde, die in Bayern rumlaufen werden illegal gehalten.

    Weißt du zufällig, wie das bei einem Umzug ist? Also von Irgendwo nach Bayern, wie das dann gehandhabt wird?

  • Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (+Führungszeugniss +bestandener Wesenstest) ist das auch in Bayern möglich. Wobei das berechtigte Interesse das ist, warum es in Bayern am meisten scheitert. Aber berechtigte Interessen wären unter anderem Begleithunde nach Sozialgesetzbuch X (also Blindenhunde, Epelepsihunde, usw.)


    Das gilt NUR für Kat 2

  • Weißt du zufällig, wie das bei einem Umzug ist? Also von Irgendwo nach Bayern, wie das dann gehandhabt wird?


    In Bayerm darfst du Kat 1 Hunde als Privatperson nicht halten.
    Es gibt keinen Bestandsschutz.
    Wenn du nach Bayern ziehst und einen Pit, Staff, AmStaff oder Tosa Inu bzw einen Mischling mit einer dieser Rasse besitzt, musst du den Hund abgeben.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!