Hund bei einer Scheidung: wer kriegt das "Sorgerecht"?
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Hallo allerseits!
Zu erst einmal: Es geht weder um meine eigene Scheidung (bin nicht verheiratet) noch um meinen eigenen Hund (hab ja leider noch keinen). Stattdessen geht es um den Fall einer Kollegin, mit der ich mich gestern unterhalten habe, und seitdem interessiert mich die Rechtslage dieser Situation.
Folgendes:
Sie und ihr Mann lassen sich nach 6 Jahren scheiden. Er hat einen Hund mit in die Ehe gebracht - ein siebenjähriger Labradormix. Die beiden leben jetzt seit 5 Monaten in Trennung, in dieser Zeit blieb der Hund großteils bei ihr, teilweise aber auch bei ihrem (Noch-)Ehemann.
Das Tier ist sehr auf sie geprägt und auch sie liebt den Hund abgöttisch, aber soweit ich es verstanden habe, gilt der Mann als offizieller Halter (müsste da evtl. nochmal nachfragen). Jetzt hat sie natürlich große Angst, den Hund endgültig zu verlieren, wenn die Scheidung beantragt wird. Sie erwartet, dass der Hund ein großer STreitpunkt sein wird.Hat sie überhaupt eine Chance, dass ihr der Hund zugesprochen wird? Gibt's da nicht irgendne Regelung, dass "Dinge", die zuvor einem Partner gehörten, bei einer Heirat in den Besitze beider Partner übergehen? Gilt ein Hund auch in dieser Beziehung rechtlich als GEgenstand?
Schon mal Danke für die Antworten!
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Hi
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Nachtrag: Okay, anscheinend gibt's das mit dem gemeinsamen Besitz nur bei einer "Gütergemeinschaft": I§I Gütergemeinschaft in der Ehe I familienrecht.net
Was es nicht alles gibt ...
Hmmm, stellt sich die Frage, ob sie mit ihrem Mann sowas vereinbart hat. Aber ich denke eher nicht.
Was denkt ihr, wie ihre Chancen stehen, wenn die beiden keine Gütergemeinschaft ausgemacht haben?
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Hat sie überhaupt eine Chance, dass ihr der Hund zugesprochen wird?
Wenn der Mann den Hund vor der Beziehung schon hatte und der ganze Papierkram auf ihn läuft – nein, vermutlich nicht. Ob jemand eine gute Beziehung zum Tier hat, dürfte dem zuständigen Richter bei der Scheidung ziemlich egal sein.
Soweit ich weiß, wird bei unklaren Eigentumsverhältnissen (also z.B. wenn der Hund während einer Beziehung gemeinsam angeschafft wurde und es dann bei der Scheidung Streit gibt) geguckt, wer im Kaufvertrag unterschrieben hat, wer die Steuern gezahlt hat, wer im Impfpass als Besitzer steht und die TA-Rechnungen beglichen hat, etc. Bei deinem Beispiel müsste das ja aber vermutlich alles oder zumindest größtenteils über den Mann laufen, also kann ich mir nicht vorstellen, dass deine Kollegin da irgendeinen rechtlichen Anspuch auf den Hund hat.
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Ob jemand eine gute Beziehung zum Tier hat, dürfte dem zuständigen Richter bei der Scheidung ziemlich egal sein.
Das sollte es aber nicht!
Aber ich verstehe, was du meinst. Warum gibt es eigentlich bei sowas nicht auch das "Tierwohl" analog zum Kindeswohl? -
Nachtrag: Okay, anscheinend gibt's das mit dem gemeinsamen Besitz nur bei einer "Gütergemeinschaft": I§I Gütergemeinschaft in der Ehe I familienrecht.net
Was es nicht alles gibt ...
Hmmm, stellt sich die Frage, ob sie mit ihrem Mann sowas vereinbart hat. Aber ich denke eher nicht.
Was denkt ihr, wie ihre Chancen stehen, wenn die beiden keine Gütergemeinschaft ausgemacht haben?
Die Gütergemeinschaft wäre in dem Zusammenhang bedeutungslos.
Faktenlage ist und damit bleibt es erstmal grundsätzlich: der Hund wurde von ihm VOR der Ehe angeschafft.
Damit sind solche schönen Sachen wie Zugewinn/Zugewinnausgleich etc. für die Lage irrelevant. -
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Aber ich verstehe, was du meinst. Warum gibt es eigentlich bei sowas nicht auch das "Tierwohl" analog zum Kindeswohl?
Vermutlich, weil die allermeisten Leute für ihr Kind auch keinen Kaufvertrag unterzeichnet haben?
Spaß beiseite – ich kann schon irgendwie verstehen, dass man gefrustet ist, wenn man zusammen mit dem (vermutlich schmerzhaften) Ende einer Beziehung auch noch ein geliebtes Haustier verliert, aber mit den hoch komplexen und folgenreichen Fragen von und Entscheidungen bei Kindeswohl und Sorgerecht finde ich sowas echt nicht vergleichbar.
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Die Gütergemeinschaft wäre in dem Zusammenhang bedeutungslos.
Bist du sicher? In dem verlinkten Artikel hab ich gelesen, dass es in dem Fall keine Rolle spielen würde, ob das Eigentum vor oder während der Ehe angeschafft wurde, es würde trotzdem automatisch in den Besitz beider übergehen.
Oder gilt das nur für Geldbeträge? Puh, diese juristischen Haarspaltereien machen einen ja ganz wirr ...
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Eigentlich sollten die Halter im Sinne des Hundes entscheiden. Wer hat nach der Trennung mehr Zeit für das Tier? Es sind ja beide erwachsene Menschen, die das miteinander besprechen können (auch wenn Trennungen nicht selten unschön verlaufen können...).
Tiere sind keine Sachen, werden aber wie Sachen gehandhabt. Man kauft sie, bezahlt dafür Steuern, besitzt sie usw.
Wie @pardalisa schon sagte, hat der Mann den Hund in die Ehe gebracht und auch finanziert. Dementsprechend kann man davon ausgehen, dass er ihm auch gehört.
Mit Kindern kann man Haustiere nicht vergleichen.Einen Hund kann man auch schlecht fragen, wo er lieber wohnen würde
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Bei mir gab es mal ein kleines Durcheinander mit der Steuer.
Der wirklich nette Mann vom Amt hat mir dringend empfohlen alles auf meinen Namen laufen zu lassen um eben im Fall einer Trennung keine Unsicherkeiten zu haben.
Wer alles bezahlt, auf wen der Hund gemeldet ist, dem gehört der Hund. So die Aussage des Amtes.Mit meinem Partner habe ich auch besprochen, welcher Hund im Falle einer Trennung bei wem bleibt und wir handhaben alle Belege und Eintragungen entsprechend. Wenn man erstmal im Streit ist, ist es meist viel schwieriger sowas zu klären.
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In dem Text ist immer von Vermögen die Rede, darunter verstehe ich Geld oder geldwerte Vermögenswerte wie Immobilien. Ein Hund ist aber normalerweise eher ein Kostenfaktor als ein Vermögen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ich mit der Eheschließung wirklich auf jedes persönliche private Eigentum verzichte, wenn ich eine Gütergemeinschaft eingehe. Meine Bücher, meine CDs, mein Schmuck, meine Kleider.... und meine Haustiere.
Dagmar & Cara
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