Hund bei einer Scheidung: wer kriegt das "Sorgerecht"?
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Bist du sicher? In dem verlinkten Artikel hab ich gelesen, dass es in dem Fall keine Rolle spielen würde, ob das Eigentum vor oder während der Ehe angeschafft wurde, es würde trotzdem automatisch in den Besitz beider übergehen.
Oder gilt das nur für Geldbeträge? Puh, diese juristischen Haarspaltereien machen einen ja ganz wirr ...Scheidungsrecht ist sehr komplex. Und da spielt es sehr wohl eine Rolle, ob VOR der Ehe erworben oder während und ob und was notariell per Vertrag beurkundet wurde.
Wie auch in dem Artikel beschrieben, muss eben per Ehevertrag die Gütergemeinschaft überhaupt erst mal vereinbart worden sein.
Dann wäre die Frage, was in dem Fall geregelt worden ist, ob Gesamtvermögen, was ausgeschlossen wird (zB Oldtimer, Hund, Motorrad, Wochenendhaus)....
Wenn du sagst, es ist fraglich, ob überhaupt irgendwas geregelt worden ist, dann spielt die Gütergemeinschaft in dem Fall keine Rolle.
Vor der Ehe bleibt vor der Ehe und während der Ehe wird als Zugewinn geteilt.
Und selbst wenn es einen Vertrag gibt, der Gütergemeinschaft vereinbart hat, die den Hund einschließt, wird aufgeteilt und zT auch ausgerechnet nach Anteilen, wer was bekommt.
Das kann zB so aussehen, dass er den Hund übernimmt und sie dafür nen gemeinsamen Kredit abbezahlen muss oder auf anteiligen Ehegattenunterhalt verzichten muss oder oder oder.Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass ich von ganzem Herzen wünsche, dass es eine friedliche Scheidung wird und sich beide Parteien während des Verfahrens noch ins Gesicht sehen können.
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Rechtlich ist die Sache klar. Der Hund wurde vom Mann angeschafft und gehört ihm, auch nach der Trennung. Traurig ist, dass die Fronten offenbar so verhärtet sind, dass man nicht miteinander sinnvoll kommunizieren kann. Was spräche dagegen, wenn der Hund sich abwechselnd bei beiden Parteien aufhielte? Ich würde versuchen, hier eine Regelung zu treffen, mit der die Menschen und vor allem der Hund leben können!
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Nachtrag:
Bei meiner eigenen Scheidung (kein Ehevertrag) spielte es für den Richter eine erhebliche Rolle, dass 3 von 4 Hunden im Kaufvertrag mir gehörten, der Impfpass auf mich lief etc.
Obwohl sie während der Ehe gemeinsam angeschafft wurden.
Und ja, da wurde dann aufgerechnet, wie viel die Hunde mich voraussichtlich in ihrem Leben kosten würden etc. Wenn sie bei mir verblieben und ich allein aufkommen muss.
Für die richterliche Entscheidung hat das dann aber keine Rolle gespielt - denn Hunde kann man abgeben.
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Das kann man so pauschal nicht beantworten.
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Ich war mal von meinem Mann ein paar Monate getrennt. Vorher hatten wir Zugewinngemeinschaft (die hat man automatisch wenn nichts anderes vereinbart ist), in den paar Monaten im Trennungsjahr hatten wir Gütertrennung - ich war beim Anwalt um alles zu regeln. Da ich sowohl in den Papieren unseres Hundes als auch im KFZ-Brief eingetragen war gehörte beides mir, obwohl ich die meiste Zeit unserer Ehe nicht arbeiten ging und mein Mann Auto und Hund bezahlt hatte. Auch das Sparbuch das nur auf mich lief bekam ich.
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Das kann man so pauschal nicht beantworten.
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Das kann man ebenso pauschal nicht sagen.
Gütergemeinschaft, Zugewinn etc dreht sich um Geld und Geldwerte Gegenstände.
Ein Hund, es sei denn es ist ein wirklich teurer Hund wird in den meisten Fällen nicht dazu gezählt.
Und da wird dann teilweise - weil es eben kein „Gegenstand“ ist, durchaus zur Rechtsprechung herangezogen, ob Hund vor oder während der Ehe angeschafft wurde und auf wen er eingetragen ist.Einen Hund zum Bestandteil der Scheidungsverhandlungen zu machen, kann übrigens nicht selten nach hinten los gehen, weil Scheidung an sich schon emotional ist und dann da noch mal gegenseitig ein Schippchen Emotionen drauf legen, kann es ungemein erschweren.
Meine persönliche Meinung übrigens: sowohl mein Mann als auch ich haben Hunde in die Beziehung und spätere Ehe mitgebracht.
Und keiner von uns käme auf die Idee, vom anderen den Hund/die Hunde zu verlangen. Sein Hund und meine Hunde. Da gibt’s für mich/uns nichts zum Drüber nachdenken.
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