Auseinandersetzung zwischen Hunden - danach Feindschaft?
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Hi
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Das gibt es - nennt sich unsichtbarer Zaun...
Halte ich persönlich so gar nichts von...Halte ich auch nichts von. Ausser Stromschlag gibt es dann keine Korrektur.
Diese Geräte sind was für faule Menschen, die sich nicht die nötige Zeit für die Erziehung nehmen wollen. -
Wenn man schon mit solchen Hilfsmitteln arbeitet, sollte der Auslöser auch im richtigen Moment kommen, damit der Hund es auch verknüpfen kann. Dazu muß der HH aber anwesend sein.
Der Auslöser kommt dann schon richtig und zeitnaher, als ein Mensch jemals den Knopf bedienen könnte. Der Hund soll nur die Nähe zum Zaun mit dem *zong* verknüpfen. Ähnlich, wie das Vieh. Nur dass es beim Viehzaun eine Berührung mit dem Zaun erfordert, während der Teletact schon vorher auslöst.
Halte ich auch nichts von. Ausser Stromschlag gibt es dann keine Korrektur.
Also ich halte davon ebenso gar nichts. Der Stromschlag ist die Korrektur. Es soll nur erreicht werden, dass der Hund sich dem Zaun nicht nähert und das wird erreicht (in den meisten Fällen, würde ich vermuten).
Das ist auch nicht viel anders, wie ein Teletact mit dem Rückruf zu verbinden. Ob mit Rückruf oder mit Zaun (oder alternativ mit dem Bellen), das spielt doch keine Rolle.
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Diese E-Halsbänder in Verbindung mit einem das Gebiet/den Garten umschließenden speziellen Kabel nennt sich "unsichtbarer Zaun".
Dabei wird durch das Kabel kein Stromschlag ausgelöst, sondern ein Signal an das Halsband gesendet.
Dieses kann - je nach Modell - unterschiedlich stark eingestellt werden, hat aber auch (zumindest bei einigen Modellen) eine "Vorwarnstufe", bei der zunächst durch leichtes Kribbeln angezeigt wird, dass die Zaunnähe erreicht wird. Ein "Schlag" kommt dann erst, wenn die (eingestellte) Grenze überschritten ist.Gemäß deutschem TSchG sind auch diese E-Halsbänder in Verbindung mit einem solchen impulsauslösenden Kabel verboten.
Insofern:
Diese Geräte sind was für faule Menschen, die sich nicht die nötige Zeit für die Erziehung nehmen wollen.
Nein. Diese Geräte sind etwas für Menschen die meinen, über dem Gesetz zu stehen. Punkt.
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Nein. Diese Geräte sind etwas für Menschen die meinen, über dem Gesetz zu stehen. Punkt.
Du glaubst aber nicht, wie oft diese Geräte trotzdem benutzt werden, zumal man sie ja auch "nur" auf kribbeln einstellen kann.
Ich könnte dir aktuell 3 Hunde nennen, die mit einem teletact rumlaufen. -
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Das Fatale am unsichtbaren Zaun ist, dass es sehr schnell zu Fehlverknüpfungen kommt.
Wenn der Hund z.B. wegen ballspielender Kinder zum Zaun durchstartet und folglich welche gewischt bekommt, kann es sein, dass er den Strafreiz nicht mit dem Durchstarten zum Zaun verknüpft, sondern mit der Anwesenheit spielender Kinder...
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Ich könnte dir aktuell 3 Hunde nennen, die mit einem teletact rumlaufen.
Auch wenn das Strafgesetzbuch in minderschweren Fällen keine Anzeigepflicht für solche Delikte vorsieht, gebietet es doch die Zivilcourage, zumindest die Betroffenen anzusprechen und auf das Einstellen dieser Gesetzesübertretung zu pochen.
Das nur als allgemeiner Hinweis, und keinesfalls persönlich auf dich bezogen, @Lorbas
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Auch wenn das Strafgesetzbuch in minderschweren Fällen keine Anzeigepflicht für solche Delikte vorsieht, gebietet es doch die Zivilcourage, zumindest die Betroffenen anzusprechen und auf das Einstellen dieser Gesetzesübertretung zu pochen.
Das nur als allgemeiner Hinweis, und keinesfalls persönlich auf dich bezogen, @LorbasWie komm ich denn dazu, andere Menschen auf irgendetwas hinzuweisen?
Solange jeder ein teletact ganz legal im I-Net bestellen kann......... -
Hund einfach rauslassen und das E-Halsband löst in Zaunnähe aus; weiß ich nicht ob das geht
Das Modell "unsichtbarer Zaun" gibts hier in der Gegend mehrfach, und neulich erst sind wir an einem Grundstück vorbei, wo er frisch neu verlegt wurde. Tatsächlich haben alle, die das verwenden, garkeinen Zaun.
Nur Wiese/Grundstück/Hof, dann Gehweg, dann Straße - daher scheint diese Variante, damit der Hund nicht abhaut, extrem beliebt zu sein. -
Auch wenn das Strafgesetzbuch in minderschweren Fällen keine Anzeigepflicht für solche Delikte vorsieht, gebietet es doch die Zivilcourage, zumindest die Betroffenen anzusprechen und auf das Einstellen dieser Gesetzesübertretung zu pochen.
Das nur als allgemeiner Hinweis, und keinesfalls persönlich auf dich bezogen, @Lorbas
Und hier ein kleiner rechtlicher Hinweis.
In D ist es genau genommen nicht verboten, seinen Hund ein ERG tragen zu lassen.
Unter Strafe steht hier nur der Gebrauch des Geräts.
Sprich so lange da niemand auf die Fernbedienung drückt, kann der Hund den Empfänger 24 Stunden um den Hals tragen und es besteht kein anzeigbarer Verstoß.Der Knackpunkt liegt hier in der Formulierung im Gesetz.
Natürlich sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass der Halter das ERG angelegt hat, um es zu verwenden, aber wie gesagt, streng genommen liegt in D der Verstoß erst vor, wenn der Impuls ausgelöst wird.
In A und CH ist die Gesetzeslage anders. -
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