Darf man wirklich nirgends ohne Leine?

  • muss man sich immer neu schlau machen
    Und genau aufpassen wann und wo man ist


    Es gelten verschiedene Dinge
    Bund, Land, Kommune
    Dann die entsprechenden Grünflächenverordnung etc
    Dann gibt's fristen wie B&S zeit, Badesaison etc
    Sperre bei bestimmten Festen, Veranstaltungen...
    Unterschiedliche freilaufbereiche mit u ohne Prüfung


    Manchmal kann man bei der Stadtverwaltung zb Infoblätter bekommen


    Zusätzlich noch drauf achten was noch andere Bereiche wie zb
    Strassenverkehrsrecht, bundeswaldverordnung etc so regeln


    Oder jedesmal Schulgeld zahlen wenn man erwischt wird...

  • Also kann es in NRW auch Gemeinden geben, in denen in Feld und Wald generell Leinenpflicht gilt?


    Bzw. bei @KiraTheMittelspitz in Brandenburg auch Gemeinden, in denen im Wald keine generelle Leinenpflicht ist?


    Edit: Sorry, Beitrag übersehen!

  • Für Storkow kann ich nur sagen, dass hier mWn ganzjährig Leinenpflicht gilt - glaube ich... :???: Dran halten tut sich keiner so wirklich, im Wald und Naturschutzgebiet laufen viele Hunde frei rum :pfeif: In knapp 5 Monaten Hundehaltung ist mir bisher auch noch niemand vom Ordnungsamt begegnet, also denke ich, dass hier schlicht nicht kontrolliert wird.


    Ich halte mich an unübersichtlichen Stellen an die Leinenpflicht, aber wenn ich eine Wiese gut überblicken kann, lass ich Dino frei laufen. Teki kann/darf ja noch nicht.

  • @Ixabel
    Es gibt die Bestimmungen des Brandenburger Waldgesetzes, in dessen Paragraph 15, Absatz 8, stehe: "Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen der Ausübung der Jagd- sowie für Polizeihunde".
    Hier kann man also nur auf freie Wiesen und Felder und auf ausgewiesene Hundeplätzen ohne Leine laufen lassen.

  • Berlin: Hier dürfen wir Hunde an der Straße freilaufen lassen, nicht aber auf Grünflächen. xD
    (Die Zusammenfassung stimmt nicht bis ins Detail, aber so ungefähr ist das bei uns. :hundeleine04: )

  • Bei uns ist kein Leinenzwang, wenn der Hund abrufbar ist, außer im Ortskern. Selbst in der Brut- und Setzzeit besteht hier kein Leinenzwang (habe am Donnerstag auf dem Ordnungsamt angerufen, weil ich das irgendwie nicht glauben konnte), wenn der Hund abrufbar ist.

  • Also kann es in NRW auch Gemeinden geben, in denen in Feld und Wald generell Leinenpflicht gilt?

    Ist mir nicht bekannt. In Parkanlagen ist es von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Aber in den Feldern dürfen die Hunde überall in NRW unangeleint laufen.
    Wälder ist wieder so eine Sache wegen Jagdtrieb.

  • Also kann es in NRW auch Gemeinden geben, in denen in Feld und Wald generell Leinenpflicht gilt

    Im Wald gilt das landesforstgesetz, welches ganzjährig den Freilauf auf den Waldwegen erlaubt (Ausnahme: Naturschutzgebiet, da ist auch auf den Wegen Leinenzwang). Da kann keine Gemeinde generellen leinenzwang anordnen!
    Auf Feldwegen gelten die jeweiligen Festsetzungen im Landschaftsplan der Gemeinde. Zumeist wird hier aber auch der Freilauf auf den Wegen erlaubt (im Naturschutzgebiet auch wieder genereller Leinenzwang).

  • Teilweise schon, aber generell gilt in ganz NRW, daß Hunde in bebauten Gebieten angeleint sein müssen.

    So streng sind die Gesetze in NRW tatsächlich gar nicht. Nur GROSSE Hunde (über 20 kg oder 40 cm) müssen generell in bebauten Gebieten angeleint sein. Also laut Gesetz dürfen kleinere Hunde z.B. in Wohngebieten auch ohne Leine laufen. Das ist ein bisschen bescheuert, aber erlaubt kleinen Hunden zusätzliche, wohnortnahe Leinenfreiheit. :pfeif:


    Aber ALLE Hunde müssen in Fußgängerzonen und an anderen Stellen mit viel Publikumsverkehr angeleint sein. Und das macht ja auch Sinn.

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