Darf man wirklich nirgends ohne Leine?
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Wer einfach unabgesprochen auf Feldern oder Wiesen herumläuft hat auch selbst schuld, wenn’s da Ärger gibt.
Das macht man einfach nicht ohne mit dem Eigentümer gesprochen zu haben.
Man rennt ja auch nicht durch fremde Gärten, weils gerade so aussieht, als ob da nix wichtiges wächst und es vielleicht unbenutzt aussieht.Hier bei uns im Dorf treffe ich regelmäßig die Försterin und die winkt mir fröhlich aus dem Auto zu.
Die Landwirte und auch der Jagdpächter grüßen immer - meine Hunde sind fast immer offensichtlich ohne Leine und werden sofort gerufen und an den Rand befördert, wenn jemand kommt.Zwei Dörfer weiter gibts auch einen Hundefreilauf- diese Gebiete meide ich wegen vieler unerzogener Hunde.
Aus welchem Teil von SH kommst du denn? Schreib mir doch eine Nachricht, vielleicht kenne ich ein paar Orte, die du nutzen kannst.
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In Bayern gibt es ein Betretungsrecht, das heißt, alle Teile der freien Natur (Wiesen, Wälder, Gewässer, auch landwirtschaftlich genutzte Flächen) dürfen von jedem betreten werden. Auch als Eigentümer kannst du das nicht einfach verbieten.
Wir wissen das aus leidvoller Erfahrung.
Wie haben eine kleine Streuobstwiese, mit Scheune und Gemüsegarten und einer kleinen Wiese hinten dran.
Bei uns werden regelmäßig nächtens die Obstbäume und die Hochbeete geleert, aber da das Grundstück Außenbereich ist, darf man keinen Zaun machen.
Da kommen echt Leute mit Autos und Eimern und klauen z.B. die Früchte eines ganzen Birnbaums. -
Da kommen echt Leute mit Autos und Eimern und klauen z.B. die Früchte eines ganzen Birnbaums.
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Ja, mein Vater sieht das sehr gelassen, aber ich reg mich immer furchtbar auf.
Vor allem ist das eh zu viel Obst für uns.
Die könnten gerne was abhaben, wenn sie einfach mal fragen würden.
Und wir sind in einer Kleinstadt, man weiß, wem‘s gehört. -
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ich komme auch aus sh
es gibt durchaus möglichkeiten den hund frei laufen zu lassen.
z.b. an nord und ostsee am hundestrand,auch gibt es diverse hundewälder z.b. trappenkamp,heidmühlen,bad schwartau...
das in feld und wald währen der brut und setzzeit angeleint wird,halte ich für selbstverständlich.
trotzdem gibt es in einem ort hier in der nähe zwar diese leinenpflicht im wald,aber niemand hält sich dran.da lassen alle hundehalter ihre hunde im wald und am see frei laufen.... sehr zum ärger des försters und jägers,weil dort viel wild ist was dauerhaft gestört wird.
die geminde juckt das nicht,oton einer mitarbeiterin... mache ich ja selbst....aber es gibt auch wald gebiete da gibt es kein verbot bzw keine daraus hinweisenden schilder.da ist es in der eigenverantwortung des halters ob er seinen hund laufen läßt o. nicht
bei uns rund um den ort u. nachbarorten ist auch kein offizielles verbot.
leider ist es inzwischen hier in sh aber so überlaufen mit touristen und hundehaltern das es kaum noch ruhige gegenden gibt.
wo genau kommst du denn her?
lg
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Ich war bisher tatsächlich erst einmal mit Hund in SH. Aber dort wo wir waren, durfte der Hund an vielen Orten frei laufen. Ich hatte mich vorher bei der Gemeinde informiert (mache ich immer im Vorfeld) und fand die Regelungen nicht allzu einschränkend. Und mein Hund läuft außerhalb der B&S und Läufigkeit i.d.R. frei.
Generelle Leinenverbote sind auch nicht rechtskonform meines Wissens nach. Ich habe dazu jetzt nur ein Urteil aus meinem alten Wohnort, aber vielleicht lassen sich da aus anderen Bundesländern ähnliche finden:
Oberverwaltungsgericht beurteilt generellen Leinenzwang für Hunde als unverhältnismäßig | Nds. Oberverwaltungsgericht -
Ich komme auch aus SH und meine Hunde laufen zu ü90% ohne Leine, wie sämtliche anderen Hunde auch. Da wo wir laufen, treffen wir kaum mal jemanden, wer soll sich da beschweren?
Im Ort selbst sind die Hunde angeleint, das ist selbstverständlich.
Aber ansonsten laufen sie unter Aufsicht frei, wenn es die Gegebenheiten zulassen. -
Ich empfehle die Leinenpflicht über die Internetseite der entsprechenden Stadt/Gemeinde zu checken. IdR findet man dort Antwort.
Dresden zu hat keine generelle Leinenpflicht sondern nur Listenhunde und andere Hunde auf ausgeschilderten Flächen, zwei bestimmten Stadtteilen und bei Menschenansammlungen. Findet sich über eine Suchmaschine
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Gibt es denn nicht sogar ein Recht darauf, dass ein Hund mal freilaufen darf? Nach Rücksprache mit den Bürgermeister ist es absolut verboten.
Sowas sieht die Gemeinde nicht vor.
Weiß jemand ob es ein Urteil dazu gibt.
Ist die Gemeinde nicht sogar verpflichtet Grünflächen zum Hundefreilauf auszuweisen.
Wie ist es rechtlich?Ich weiß nicht, ob es da Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern gibt, aber in meiner Heimatstadt (in Sachsen) wurde vor Jahren entschieden , dass der generelle Leinenzwang im gesamten Stadtgebiet nicht rechtens ist. Man muss die Möglichkeit haben, den Hund auch ohne Leine laufen zu lassen.
Hat nur leider nicht wirklich was geändert (die Stadt hat dann halt einfach 2 winzige Flächen direkt neben mehrspurigen Hauptstraßen als Hundewiesen ohne Leinenpflicht deklariert, Problem gelöst )...
Ich gehöre aber auch zu den bösen HH, die sich nicht an die Verbote halten, weil ich Freilauf sonst komplett streichen könnte
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