Darf man wirklich nirgends ohne Leine?

  • Also bei uns herrscht generelle Leinenpflich. Es gibt nicht einen einzigen Weg oder Fläche, wo man die Leine abmachen darf.
    Ich wohne übrigens am Hamburger Rand. In HH ist das viel lockerer, da darf man sogar ohne Leine im Wald gehen.

    Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
    Google mal "Freilaufflächen" für euren Ort. Manchmal weiß man gar nicht, daß solche existieren.

  • Also bei uns herrscht generelle Leinenpflich. Es gibt nicht einen einzigen Weg oder Fläche, wo man die Leine abmachen darf.

    Hast du dir das von den Leuten, die das unterwegs gesagt haben, schriftlich zeigen lassen? :???:


    In S-H gibt es nämlich keinen flächendeckenden, ganzjährigen Leinenzwang, d.h. eine Gemeinde kann für bestimmte Gebiete Leinenpflicht verhängen, aber grundsätzlich ist z.B. auf Feldwegen Freilauf erlaubt. (Im Wald nicht, aber S-H hat ja viiiel Feld und eher weniger ausgedehnte Wälder. ;) ) Wenn also die Feldwege direkt vor deiner Tür – aus welchen Gründen auch immer – tatsächlich leinenpflichtig sein sollten, würde es vermutlich schon reichen, mal die 'Grenze' zur Nachbargemeinde zu kreuzen...

  • Also hier in RLP wüsste ich von keiner generellen Leinenpflicht. Bei uns im Dorf ist theoretisch eine und auch sonst direkt in den Gemeinden glaub ich. Aber im Feld, den Weinbergen oder im Wald gibt es keine. Und selbst bei uns im Dorf sieht man immer mal wieder wie ein Hund im freilauf ist und so lange Hund hört kümmert das hier auch niemanden. Und ein Yorkie den wir hier haben hört zwar nicht wirklich und geht auch durchaus mal alleine spazieren :hust: aber selbst bei dem wird zwar die Stirn gerunzelt und man schüttelt vllt den Kopf aber sonst? Das liegt aber mehr daran das sie ihn überall hinmachen lassen und auch Haufen direkt auf Türmatten nicht unbedingt weg machen :schweig: Also hier wird das sehr gelassen gesehen

  • Das Problem ist, ich würde das halt gern beweisen. Zb ich gehe durch die Feldmark und da ist jetzt als Beispiel keine Leinenpflicht.
    Dann währe es natürlich gut, wenn ich den Jagdpächter sagen kann: laut §x ist das aber erlaubt.
    Dann hat er mir auch was von“ Betretungsverbot landwirtschaftlicher Flächen „ erzählt. Was ist damit gemeint? Darf mein Hund wirklich keinen Fuß auf ein Feld setzen?
    Klar darf man einen Hund nicht über ein Feld rennen lassen, aber wenn man auf einem Feldweg geht, geht der Hund natürlich bisschen auch mal am Feldrand. Ist das wirklich strikt verboten?
    Hilfreich währen für mich mal paar §

  • Du wirst keinen Paragraphen finden, wo steht, was erlaubt ist. In der Regel steht da ja nur was verboten ist. Wenn der Jagdpaechter behauptet, daß sei verboten, frag doch ihn einfach, woraus er das schließt. Dann kannst du ja nachlesen , ob das stimmt. Das Betretungsverbot landwirtschaftlicher Flächen bezieht sich definitiv nicht auf die Feldwege und man kann einem Hund die Wegtreue durchaus beibringen. Ausserdem würde ich mich an Deiner Stelle genau informieren, welche Befugnisse der Jagdpaechter überhaupt hat. Ich denke, der gute Mensch hat in Dir nur ein gutes Opfer gefunden, das sich leicht verunsichern lässt.

  • Ich denke, der gute Mensch hat in Dir nur ein gutes Opfer gefunden, das sich leicht verunsichern lässt.

    Das glaube ich auch! Solange der Hund nicht über die Äcker brettert und schön auf den Wegen bleibt, würde ich mir gar nichts sagen lassen. Der will dich nur einschüchtern.
    Such mal ein ruhiges Gespräch mit ihm und frag ihn, was er dir konkret vorzuwerfen hat.

  • Du kannst doch morgen mal beim zuständigen OA nachfragen wo du nachlesen kannst wie das bei euch geregelt ist. Die können dir die entsprechenden §§ oder Verordnungen bestimmt nennen......


    Ansonsten ist es "normalerweise" so geregelt, daß ausserhalb bebauter Ortschaften eben keine Leinenpflicht besteht (es sei denn, es ist BuS oder Wald, da gilt das jeweilige Waldgesetz). Es ist doch aber auch selbstverständlich, daß man seinen Hund nicht über Futterwiesen, frisch bestellte Felder o.äh. brettern läßt bzw Hundi das auch nicht als Klo benutzt.
    Ich wurde hier auch mal öfter von so zwei Schlaumeiern angekackt, die meinten daß doch immer und überall Leinenzwang sei und ich meine "blöde Töle" gefälligst anbinden solle. Ich hab dann ganz höflich gefragt, ob sie mir die entsprechende Verordnung zeigen könnten, dann würde ich mich gerne danach richten :hust: . Seitdem fahren oder gehen sie immer gaaaanz schnell woanders lang wenn sie mich sehen....... So kanns auch gehen :lachtot:

  • Ich würde einfach mal bei der zuständigen gemeinde anrufen und fragen ob auf den wegen der gemeinde her der freilauf erlaubt ist.


    Wenn die sagen ja, dann hast du letzten endes nur sorge zu tragen das der hund diesen weg nicht verlässt. Wenn die sagen dies liegt im ermessen des pächters muss man sich entsprechend dran halten.


    Wenn es fall 1 wäre würde ich fragen ob dies schriftlich festgehalten ist oder die dir das schicken können, dann kannst du das beim spazieren dem jeweiligen unter die nase halten

  • Initiative zur Abschaffung der Jagd


    Hier mal ein Link mit den Befugnisse des Jägers in RLP. Vielleicht findest du so schneller die entsprechenden Paragraphen bei Euch in S-H.


    Nur zur Klarstellung. Ich habe weder was gegen Jagd noch gegen Jäger, aber was besseres habe ich nicht gefunden.


    Ich würde es so machen wie Daechsin, nett fragen. Darauf, dass du beim OA eine qualifizierte Auskunft bekommst würde ich mich nicht verlassen. Bei uns sind die komplett Ahnungslos. Wenn man da fragen würde, wo Leinpflicht besteht, würden die sagen überall.

  • Wir wohnen auch im Randgebiet von Hamburg und habe mich hier während des Hauskaufs in diverse Gesetze der einzelnen Ortschaften eingelesen.
    Da habe ich nirgends von einem absoluten Leinenzwang im gesamten Ortsgebiet gelesen. Häufig waren bestimme Naturschutzgebiete genannt und auch der Ortskern.


    Eine Strafe darf ja nur vom Ordnungsamt oder der Polizei auferlegt werden,
    Denke ich. Das würde ich mir dann auch schriftlich geben lassen und nichts einfach so vor Ort bezahlen.


    Den Gegenbeweis liefern, dass es an stelle x erlaubt ist, wird man nicht finden.
    Dazu ist es oft zu Schwierig abzugrenzen und man ist oft eher in einem graubereich unterwegs.


    Und gerade wenn man sich arrangieren muss, hat ein Hund absolut gar nichts auf irgendwelchen Feldern oder Wiesen verloren. Keinen einzigen Schritt. Der Grünstreifen am Feld ist ok, alles andere ist dann tabu.


    Ist man nun schon mal aufgefallen (einfach in der treckerspur übern Feld gelatscht) dann ist die Toleranzgrenze einfach wesentlich niedriger, als bei jemandem, der mit den Hunde nicht auffällig ist.

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