Zwergspitz zieht ein :)
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dich mit- inzwischen gelöschten - Reaktionen zu äußern.
Wenns gelöscht wurde, @Hektorine ... dann hatte das doch seinen Grund ...
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Wenns gelöscht wurde, @Hektorine ... dann hatte das doch seinen Grund ...
Die Postings des TE, ja.
Aber welche Postings von den Usern hier er so beantwortet hat, die wüsste ich gerne. Denn da sehe ich nichts gelöschtes, bis er ausfällig wurde. -
Aber welche Postings von den Usern hier er so beantwortet hat, die wüsste ich gerne. Denn da sehe ich nichts gelöschtes, bis er ausfällig wurde.
Und wozu genau willst Du das jetzt erklärt wissen? (eine rein rhetorische Frage)
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Da der Hund ja schon vier Monate alt ist, handelt es sich aufgrund der geringen Körpergröße in dem Alter ja schon um einen Junghund. Dementsprechend erzogen und trainiert sollte der Hund deshalb auch schon sein. Das heißt: Fragt die Vorbesitzerin wie oft der Hund raus muss zum Pieseln und Häufchen machen und geht etwas häufiger raus, weil ein Umzug in ein neues Heim als Stressfaktor das Ganze wieder etwas einbrechen lassen wird. Beim Thema Alleinbleiben: Orientiert Euch an dem wie es der Vorbesitzer trainiert hat. Der weiß doch was der Hund schon kann! Auch, was er bezüglich Spaziergänge und Leinenführigkeit geübt hat. Es ist sinnvoll daran anzuknüpfen, denn der Wechsel in ein neues Heim wird eh schon sehr aufregend sein. Da ist es sinnvoll zumindest das Training und den Tagesablauf an dem zu orientieren, was der Hund schon kennt.
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Ich gehe davon aus dass der Vorbesitzer einiges antreniert hat, da sich der Züchter sehr Interessiert gibt und vieleI Infos hat.
Alles werden wir dann aber bei der Übergabe besprechen, also wie oft Gasi gehen etc.Der Hund musste ja aufgrund der Tetanusdpritze 21Tage in „Karantäne“ sein, laut CH gesetzt, auch lait EU Gesetz.
Da weiss ich halt nicht wie das ganze abläuft in der Karantäne.... -
Seit wann gibt es eine Tetanusimpfung für Hunde und seit wann hat die Schweiz bezüglich Tetanus eine Quarantänevorschrift? Vor allem wozu? Das macht überhaupt keinen Sinn.
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Seit wann gibt es eine Tetanusimpfung
Er hat das verwechselt mit der Tollwutimpfung ...
Das hatte er schon einige Seiten vorher geschrieben und es ist tatsächlich so, dass Du erst 21 Tage nach der (Tollwut-) Impfung mit dem Hund durch den Zoll kommst. Versuchst Du es vorher, wird der Hund eingezogen und kommt in Quarantäne. -
Ja, aber da macht es genauso wenig Sinn den Hund in Quarantäne zu stecken. Dann wartet man eben noch die 21 Tage ab und der Hund zieht erst danach in die Schweiz.
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Ja, aber da macht es genauso wenig Sinn den Hund in Quarantäne zu stecken. Dann wartet man eben noch die 21 Tage ab und der Hund zieht erst danach in die Schweiz.
Aber das hat er doch gesagt, dass er das so macht (hat er beantwortet, als die Frage aufkam, warum der Hund bei der Übernahme schon älter ist). Er meint nur die 21 Tage Wartezeit mit der in "" gesetzter Quarantäne. Er meint nicht, dass der Hund jetzt beim Zollamt festsitzt oder dort festsitzen soll.
Gefunden:
Wieso 4 Monate, ganz einfach Importrecht von der Schweiz. Wir hollen den Hund in DE ab, wegen der Tollwutimpfung muss eine gewisse zeit, glaubs 21Tage vergehen, bevor man den Hund importieren darf.
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