Wie findet ihr die Verpflichtung zum Röntgen bei Welpenkauf?
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Ah, ok.
Die Kaution wird einbehalten um eine Handlung sicherzustellen, die sich auf eine Zeit nach der Eigentumsübertragung bezieht. Auf eine solche Sicherstellung kann es aber keinen Rechtsanspruch geben, das das Eigentumsrecht einen solchen Anspruch auf Durchführung der Handlung nicht zulässt. Folgerichtig kann auch die damit verbundene Kaution keine rechtliche Bindung entfalten. Müsste so passen.
Alternativ denkbar ( ich glaubs eher nicht): Die Kaution steht in Zusammenhang mit einem zweiten vereinbarten Rechtsgeschäft und gilt deshalb.
Grund weshalb ichs nicht glaube: Das recht am Eigentum wirkt stärker..LG
Mikkki
Aber das doch dann nur, wenn man es als Kaution deklariert? Was ich in meinem Posting auch ausgeführt habe, dass das die falsche Bezeichnung wäre für eine nachträgliche Kaufpreisminderung bzw. einfach eine Prämie für eine Vorlage der Bescheinigung.
Ich wüsste nicht, was daran rechtlich nicht zulässig sein sollte an so einer Vertragsklausel. Kein Zwang, mit dem "igentum" Hund etwas zu machen.
Magst du noch mal bitte mein Posting lesen? -
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Hi
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Und bezüglich der Nichtigkeit solcher Klauseln. "Meine" Züchterin hat in ihren Verträgen auch eine Klausel, die so mancher nicht unterschreiben mag oder meint, das wäre nichtig. Die Klausel besagt, dass der verkaufte Welpe nur im Verein X zur Zucht eingesetzt werden darf, so er denn eine ZZL erhält. Da gab es in Fins Wurf eine Rüdenkäuferin, die das nichtig fand und ihren Rüden zum Decken in den Kleinanzeigen anbot. Das ging vor Gericht und die Züchterin hat das Verfahren auch gewonnen.
Von solchen Fällen (bzgl. vertraglich verbotener Zuchteinsätze für einen verkauften Hund etc.), in denen der Züchter dann doch recht bekommen hat, habe ich jetzt auch schon öfter gehört. Wenn der Vertrag vernünftig aufgesetzt ist und Vetragsstrafen vereinbart sind, scheint so manches vor Gericht doch Gewicht zu haben ... -
Hi,
denkbar wäre für mich
Vertrag 1 Einigung über den Übergang des Eigentums zu einem bestimmten Preis X.Vertrag 2: Einigung über eine wie auch immer geartete Kostenbeteiligung am Röntgen ( möglich auch Prämie die über die Kosten des Röntgen hinausgeht)
Wichtig fände ich, dass Vertrag 1 und 2 an keiner Stelle miteinander gekoppelt sind. Eine vereinbarte Kaufpreisminderung würde ich für problematisch erachten. ( Schrieb ich bereits)
LG
Mikkki
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Hi,
noch als Nachtrag
Übrigens: Du liest die rechtliche Auffassung eines rechtlichen Laien. Dies ist nur die persönliche Rechtsauffassung eines Nichtjuristen und ist natürlich keine verbindliche Rechtsberatung..Ich mag mich irren.. Wenns wirklich wichtig ist, würde ich eigene Recherche empfehlen oder ggf. einen Rechtsanwalt. -
Der Welpe kostet Betrag X, sagen wir mal 1000,- Das ist auch der empfohlene Welpenpreis vom Verband.
Der Züchter verspricht: Wird der Hund geröntgt und ausgewertet, zahle ich 200,- zurück, hat der Welpe faktisch nur noch 800,- gekostet.
Wenn du Prüfung abc führst, zahle ich nochmal 100,- zurück
Usw.
Dann kannst du dich entscheiden, entweder du entscheidest dich, zu sagen...Pfft, ich zahle das was alle anderen auch zahlen, und hakst die 1000,- mit der Welpenabholung ab.
Oder du denkst dir... verdammt, wenn das die Generationen an Welpenkäufern vor mir genauso gemacht hätten, hätte ich jetzt nicht so eine hohe Chance auf diesen tollen Welpen den ich gerade auf dem Schoß habe. Wie nett vom Züchter, dass er mir diesen schönen Anreiz liefert.
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Dies gilt auch beispielsweise bei einem Hauskauf auf Kredit. Solange man den Kredit bezahlt, hat die Bank keinerlei Rechte über das Eigentum wie auch immer zu verfügen.
...Hauskauf ist ein gutes Beispiel dafür, dass Eigentum keineswegs immer heißt "damit kann ich machen was ich will".
Man kann ein Haus erwerben an dem man nur eingeschränkte Eigentumsrechte hat. Wenn sich der Vorbesitzer im Vertrag z.B. Wohnrecht zusichern lässt, dann ist das völlig rechtens. Es gibt also durchaus die Möglichkeit, Eigentumsrechte per Vertrag einzuschränken.
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Hi,
denkbar wäre für mich
Vertrag 1 Einigung über den Übergang des Eigentums zu einem bestimmten Preis X.Vertrag 2: Einigung über eine wie auch immer geartete Kostenbeteiligung am Röntgen ( möglich auch Prämie die über die Kosten des Röntgen hinausgeht)
Wichtig fände ich, dass Vertrag 1 und 2 an keiner Stelle miteinander gekoppelt sind. Eine vereinbarte Kaufpreisminderung würde ich für problematisch erachten. ( Schrieb ich bereits)
LG
Mikkki
Kann es sein, dass du keinerlei Ahnung hast, wovon wir hier schreiben?
Niemand 'zwingt' den neuen Halter zum roentgen. Was also hast du mit deinen Eigentumsrechten?Tja und deswegen formuliert man es anders und so Leute wie du koennten lange versuchen Betrag X einzuklagen
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Es ging jetzt nicht nur um deinen ganz speziellen Vertrag @Murmelchen
Es gibt auch noch andere Züchter und andere Verträge, die nicht als Erstattung des Kaufpreises, sondern als „Kaution“ formuliert sind.
Und um einen Vertrag mit Kaution ging es.
Warum das jemand tun sollte? Vielleicht macht es steuerlich einen Unterschied, dass eine Kaution nicht zum Kaufpreis gehört.
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Das Ganze erinnert mich an die Diskussion, ob man seine Kinder impfen lässt oder nicht. Keiner möchte, dass das Kind an Kinderlähmung, Pocken usw. erkrankt, aber einen Beitrag zur Ausrottung dieser Krankheiten leisten? Nö, das können mal schön die anderen machen.
Beim Hund hätte man gern alle Vorfahren top ausgewertet, sucht bewusst nach Züchtern, wo dies der Fall ist und man die Ergebnisse am Liebsten schön übersichtlich präsentiert auf den homepages findet (was ja grundsätzlich super ist), aber selber was beitragen? Nö, können mal schön die anderen machen.
Ich glaube ehrlich, dass es den Leuten nicht unbedingt ums Geld geht, sondern wirklich die Angst um das Tier im Vordergrund steht, kann ich total nachvollziehen. Ich war auch ein Nervenbündel als Oliv in Narkose lag. Aber manchmal heiligt der Zweck die Mittel und da sollte man dann eben doch mal über seinen Schatten springen.
Den Vergleich mit dem Impfen finde ich nicht passend.
1. Für einen Impfung muss niemand in Narkose.
2. Die Wahrscheinlichkeit dass eine Impfung den geimpften Hund vor Erkrankung und Weitergabe der Infektion schützt, ist weitaus höher, als dass aufgrund einer HD Aufnahme eine Entscheidung gefällt wird.Eine gewisse Anzahl lässt sowieso Röntgen wegen besonderer Belastung des Hundes, Sympathie zum Züchter oder eigenem Sicherheitsbedürfnis.
Den verbleibenden Rest kann man jetzt natürlich mit allen möglichen nichtigen, nicht-nichtigen und teils-nichtigen Klauseln drangsalieren.
Bei manchen Rassen wäre sicher auch ein Herzultraschall, Genetests etc. sinnvoll.
Und manche Rassen haben sehr begrenzte Genpools und Popular Sires sind ein Problem.
Da müsste dann jeder Verantwortungsvolle Hundekäufer einsehen, dass er seine Hündin mal für einen Wurf ausleihen sollte. Im Interesse der Rasse.
Irgendwann ist der Kaufvertrag dann so dick wie ein kleines Heft. Manche Züchter haben dann eh nicht die Zeit allen Fällen hinter zu rennen — und der Rest finanziert Abwälte und hält Gerichte auf Trab.
@Murmelchen
Salvatorische Klausel: ich geziehene mich nicht auf deinen Vertrag im Speziellen, da du deinen Käufern ja die Freiheit lässt, ob sie Röntgen wollen und die Erstattung bekommen. -
Es geht darum, dass Mikkki meint er wuerde entweder den Betrag der Kaution (wie wir hier es nennen!!) fordern oder weniger fuer den Welpen zahlen.
Erklaeren wieso kann er es nicht. Stattdessen kommt er mit dem Eigentum, was an dieser Stelle unsinnig ist.
Zuechter sind nicht dumm (ok, manche schon). Es gibt mehr als genug die ihre Vertraege von Anwaelten aufsetzen/pruefen und absegnen lassen. Nur weil hier niemand den genauen Wortlaut reinstellt, heisstes nicht, dass es da keine wasserdichten Vertrwege gibt -
- Vor einem Moment
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