Wie findet ihr die Verpflichtung zum Röntgen bei Welpenkauf?

  • Es geht darum, dass Mikkki meint er wuerde entweder den Betrag der Kaution (wie wir hier es nennen!!) fordern oder weniger fuer den Welpen zahlen. Und zwar ohne die Untersuchungen machen zu lassen, die an den Betrag gebunden sind.
    Erklaeren wieso kann er es nicht. Stattdessen kommt er mit dem Eigentum, was an dieser Stelle unsinnig ist.
    Zuechter sind nicht dumm (ok, manche schon). Es gibt mehr als genug die ihre Vertraege von Anwaelten aufsetzen/pruefen und absegnen lassen. Nur weil hier niemand den genauen Wortlaut reinstellt, heisstes nicht, dass es da keine wasserdichten Vertrwege gibt :roll:

  • Aber wasserdichte Verträge die eine Röntgenpflicht beinhalten?


    Für so etwas, oder generell die Pflicht am Hund irgendetwas vornehmen zu lassen, Habe ich noch keinen Beispielfall gesehen.


    Zuchtverbot geht wohl eher in Richtung Urheberrecht?

  • Es gibt keine Roentgenpflicht! Koennte man die durchsetzen, muesste man nicht ueber den Weg 'ihr bekommt Geld zurueck/ich (als als Zuechter) zahle einen Teil der anfallenden Kosten' arbeiten.. Dann wuerde im Vertrag stehen, dass Roentgenaufnahmen + Auswertung bis Alter X Pflicht ist und bei Nichterfuellen eine Vertragsstrafe in Hoehe von Y faellig ist... DA wuerde die Sache mit dem Eigentum greifen.

  • Also, ich als Züchter würde von einem Welpenkäufer Abstand nehmen, der wegen so was anfängt Theater zu machen, muss ich ganz ehrlich sagen. Scheißegal wie das rechtlich aussieht. Wenn ich so was drin hätte, um damit einen Anreiz zu schaffen und dann der Käufer mir quasi deshalb schon mit Anwalt drohen würde, dann würde ich an anderen Stellen auch noch Theater erwarten ... auf so was hätte ich keinen Bock und würde den Welpen dann lieber wem anders verkaufen ... Nur mal so eine persönliche Meinung.

  • So seh ich das auch. Das Problem ist nur, dass die meisten Leute halt nicht genug A*** in der Hose haben, um das gleich zu sagen. Die unterschreiben und kommen dann spaeter an und machen Theater...

  • Also ich kenne hier einen fall in Österreich wo der Aussie Züchter bezüglich Zuchtverbot rechtbekomnen hat vor Gericht
    Was ich davon halte is irrelevant, aber ihm wurde recht gegeben

  • Hi,


    noch als Nachtrag
    Übrigens: Du liest die rechtliche Auffassung eines rechtlichen Laien. Dies ist nur die persönliche Rechtsauffassung eines Nichtjuristen und ist natürlich keine verbindliche Rechtsberatung..Ich mag mich irren.. Wenns wirklich wichtig ist, würde ich eigene Recherche empfehlen oder ggf. einen Rechtsanwalt.

    Joah, dafür war dein erster Beitrag aber schon sehr "selbstsicher"....


    Wie eine Freundin von mir, die Juristin ist, immer sagt: "Aufm Meer und vor Gericht bist du in Gottes Hand". BEVOR es ein rechtskräftiges Urteil zu einem bestimmten Vorfall gibt, ist alles mehr oder weniger Spekulation und Interpretation.



    Die Frage, auf welcher Grundlage du die von dir angesprochene Kaufpreisminderung durchklagen wollen würdest, hast du übrigens auch noch nicht beantwortet.


    Das eine ist es, einen Vertrag zu unterschreiben und sich zu denken "mir wumpe, ist eh nichtig (Kastration)". Das finde ich persönlich menschlich fragwürdig. Aber okay... Muss ja jeder Mensch für sich entscheiden.
    Das andere ist es, abzuleiten, dass man weniger Geld dafür zahlen muss, wie hier beim röntgen, ohne die den dementsprechenden Gegenwert zu erbringen. Das wäre so ähnlich, als würde ich das Pfandgeld beim kassieren einfach weglassen wollen, da ich die Flasche eh nicht zurückbringen werde.

  • Pfand und Kaution ist aber nicht dasselbe.

    Mir klar. Sollte auch nur ein überspitztes Beispiel sein. Deshalb gibt's 2 Namen dafür. :roll:


    Aber wie hier einige Menschen, die züchten, geschrieben haben, "Kaution" ist auch nicht das, was sie verlangen. Sie beteiligen sich an den Kosten, damit wird der quasi der ursprüngliche Kaufpreis niedriger. Und Mikkki wollte ja auch den niedrigeren Kaufpreis "einfordern" - ohne die dementsprechende Leistung zu bringen. Wie jemand geschrieben hat: 1.000 € kostet der Welpe - bei Nachweis des röntgens gibt's 200 € Kostenerstattung. Ich habe Mikkki so verstanden, das von Anfang an nur 800 € bezahlt werden würden bzw die 200 € nachträglich eingefordert werden würden. Und da würde mich einfach die Grundlage dazu interessieren.

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