Wie findet ihr die Verpflichtung zum Röntgen bei Welpenkauf?
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Der Züchter nimmt eine Summe X, und wenn der Hund geröntgt wird, erhält der Kunde Summe X zurück...
Ich finde das in Ordnung. -
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Hi
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Hi,
meine Ideen wären:
1.der Welpe kostet 1000 Euro, dies ist nicht verhandelbar..
2. Sofern der Hund geröntgt wird, beteiligt sich der Verkäufer mit einer Prämie sagen wir 200 Euro.
Die rechtsgeschäfte haben nichts miteinander zu tun.LG
Mikkki
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Der Preis ist eh nicht verhandelbar, ob du ihn jetzt röntgen lässt oder nicht.
Oder wie man so gern sagt...
"Kann man da noch was am Preis machen?"
- "Klar, wir können die Nullen farbig ausmalen. Welche Farbe hätten's denn gern?" -
Ich nehme so eine "Kaution" zwar nicht bei meinen Welpen - aber sehe eine ganz einfache Lösung für das Problem:
1.) ich kaufe den Welpen und lasse röntgen, kriege das Geld also zurück
2.) ich kaufe den Welpen, lasse nicht röntgen und krieg das Geld nicht zurück
3.) mimimimi, Züchter sind alle kacke, ich kaufe einfach woandersEhrlich ... ich verstehe diese Diskussion überhaupt nicht. Freie Marktwirtschaft. Jeder kann kaufen wo er will ... wird doch niemand gezwungen.
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noch nachträglich:
Sollten die Geschäfte gekoppelt werden, Beispiel Du bekommst 200 Euro Kaufpreis erstattet wenn Du röntgen lässt kann es m.E. zu Problemen kommen aus den geschilderten Gründen. Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf das Geld und wird seinen Wunsch nach röntgen nicht durchsetzen können. Da ihm aber auch keine Kosten entstehen wenn der Hund möglicherweise nicht geröntgt wird, halte ich es für mehr als fragwürdig, dass er das Geld behalten kann.
nach wie vor die Einschätzung: Nichtig.. -
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Wenn ich Züchter würde würde ich den Vertrag so formulieren dass der Besitzer eine Prämie für das Röntgen bekommt. Kommt auf das Gleiche heraus hört sich aber wahrscheinlich besser an ( man wird quasi belohnt).
An sich finde ich es gut, wenn Leute ihre Hunde Röntgen lassen. Es stimmt alle wollen möglichst gesunde Tiere vom Züchter aber wenige wollen wirklich was dafür tun. Und manchen ist es wahrscheinlich gar nicht bewusst wie wichtig es ist auch Hunde zu Röntgen die nicht in die Zucht gehen.
Züchter die sich dafür einsetzen würde ich immer positiv bewerten, egal mit welchen Mittel sie es versuchen. -
Hi,
Czarek: Ich versteh dich grad gar nicht mehr. Jetzt soll der Welpe stets dasselbe kosten , egal ob ein interner Zusammenhang zum Röntgen geknüpft werden soll oder nicht??LG
Mikkki
Einstein51: Und wenn man die vereinbarungen jetzt noch in 2 unabhängigen Verträgen unterbringt, ist alles gut..
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Einstein51: Und wenn man die vereinbarungen jetzt noch in 2 unabhängigen Verträgen unterbringt, ist alles gut..
Und wieso es in EINEM Vertrag ungültig wäre, dafür hätte ich immer noch gerne einen Beleg, eine Quelle, einen Paragraphen. Weil mir dein Bauchgefühl nicht reicht. Meins sagt nämlich was anderes.
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Hi,
meine Ideen wären:
1.der Welpe kostet 1000 Euro, dies ist nicht verhandelbar..
2. Sofern der Hund geröntgt wird, beteiligt sich der Verkäufer mit einer Prämie sagen wir 200 Euro.
Die rechtsgeschäfte haben nichts miteinander zu tun.LG
Mikkki
So kenne ich das...ohne Ahnung von Rechstwirksamen Verträgen zu haben.
Der Züchter nimmt Summe x (und kalkuliert ein, das Röntgen der Nachzucht zu erstatten).
Der Welpenbesitzer, der HD nach Vorschrift röntgen lässt, der bekommt das Geld erstattet.
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Ehrlich gesagt verstehe ich nicht so ganz, warum man darüber diskutieren muss, ob die Kaution rechtlich sicher ist oder nicht.
Meine Meinung dazu:
Der Begriff "Kaution" könnte - rein aus rechtlicher Sicht - vielleicht tatsächlich falsch (bzw. richtig im Rechtssinne) ausgelegt werden.
Deshalb würde ich auch die Variante, dass ich einen Kaufpreis X ansetze und dann davon nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse die vorher vereinbarte Summe ausbezahle.Da sehe ich eher weniger Problem - ich kann ja auch zu meinem Nachbarn gehen und ihm 300 Euro dafür anbieten, wenn er mir die Untersuchungsergebnisse seines Hundes gibt.
Aber ganz unabhängig davon, was die Rechtssprechung sagt, verstehe ich nicht, wie man auf die Idee kommen kann, die Kaution oder den "Nachlass" dann ohne Untersuchung einzufordern.
Wenn ich etwas unterschreibe und mir über die enthaltenen Vereinbarungen vollumfänglich bewusst bin (also es sich nicht um absichtlich geschickt "versteckten" Sachen handelt), sehe ich mich nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch an diese Vereinbarungen gebunden.
Und dann gibt es für mich zwei Möglichkeiten:
Entweder Röntgen und die vereinbarte Summe erhalten.Oder - wenn ich aus bestimmten Gründen nicht röntgen möchte oder kann (wenn der Hund z.B. tatsächlich ein zu hohes Narkoserisiko hätte) - dann würde ich aber auch überhaupt nicht auf die Idee kommen, die Kaution / den Nachlass irgendwie einzufordern.
Die Untersuchung nicht vornehmen zu lassen, aber trotzdem das vereinbarte Geld zurück haben wollen, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen - rechtliche Auslegung hin oder her...
Wenn ich das bewusst so unterschrieben habe, rüttle ich daran auch im Nachhinein nichts mehr.Viele Grüße
Sandy -
- Vor einem Moment
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