Wie findet ihr die Verpflichtung zum Röntgen bei Welpenkauf?

  • Der Hund kostet immer dasselbe.

  • noch nachträglich:


    Sollten die Geschäfte gekoppelt werden, Beispiel Du bekommst 200 Euro Kaufpreis erstattet wenn Du röntgen lässt kann es m.E. zu Problemen kommen aus den geschilderten Gründen. Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf das Geld und wird seinen Wunsch nach röntgen nicht durchsetzen können. Da ihm aber auch keine Kosten entstehen wenn der Hund möglicherweise nicht geröntgt wird, halte ich es für mehr als fragwürdig, dass er das Geld behalten kann.
    nach wie vor die Einschätzung: Nichtig..

    Es hat aber nichts damit zu tun, ob dem Züchter dadurch Kosten entstehen.


    Durch die vorhandenen Ergebnisse hat er einen Vorteil (jetzt nur rein rechtlich gesehen) - und für diesen Vorteil zahlt er Geld.
    Das ist doch ein ganz normales Rechtsgeschäft. :ka:
    Und aus meiner Sicht auch ganz unabhängig vom Eigentum...



    Ich kann ja jetzt auch zu meinem Nachbarn gehen und ihm 300 Euro anbieten, wenn er mir die Untersuchungsergebnisse seines Hundes zur Verfügung stellt.
    Und er kann mir dann die Untersuchungsergebnisse aushändigen - und bekommt im Gegenzug die 300 Euro.


    Oder er lehnt ab und gibt mir keine Untersuchungsergebnisse - dann hat er aber keinerlei Anspruch auf meine 300 Euro.



    Viele Grüße
    Sandy

  • Wenn mir der Hund gefällt und der Züchter, würde ich eine Kaution ohne mit der Wimper zu zucken hinterlegen.


    Einem Röntgen mit 12 Monaten würde ich allerdings nicht zustimmen, frühestens ab dem 15 Monat, lieber noch zwischen 1,5 -2 Jahren.

  • Ich weiß nicht, wie die konkrete Rechtslage in DE ist, ich kann aber zu der in Österreich was beitragen, es wird in DE vermutlich ähnlich sein :klugscheisser:


    Grundsätzlich ist es so, dass es für den Einsatz einer „Kaution“ oder „Pfand“ in diesem Zusammenhang keine rechtliche Grundlage gibt, da man keine Kaution für etwas einbehalten kann, was einem nicht (mehr) gehört, daher ist die Aufnahme einer solchen in den Kaufvertrag tatsächlich nicht rechtens.


    „Umschreibungen“ sind aber - wie so oft - möglich.
    So steht es jedem Züchter frei, im Kaufvertrag festzuhalten, dass er sich an den Kosten für das Röntgen zur Kontrolle von HD/ED/wasauchimmer mit einem Betrag X beteiligt (dass dieser Betrag X vermutlich von Vornherein auf den Kaufpreis draufgeschlagen wurde, ist irrelevant, solange das nicht nachgewiesen werden kann - was sehr schwierig bis unmöglich werden wird, weil man das als Käufer vielleicht zwar vermutet, aber ja nicht weiß. Und vielleicht möchte sich der Züchter ja tatsächlich beteiligen, soll es ja auch geben.)


    Die Bedingungen, wann der Verkäufer einen Preisnachlass gewährt, setzt der Verkäufer fest. Wenn der Züchter daher in Kaufvertrag festhält, wenn im Zeitraum von X Monaten ein Röntgen zur Kontrolle von HD/ED/wasauchimmer vorgelegt wird, erstattet er vom Kaufpreis Betrag X zurück, ist das ebenfalls rechtens.


    Beispiel Versicherung: Es gibt Versicherungen, da erhält man x % Rabatt, wenn man sich bereiterklärt, jährlich eine Gesundheitsuntersuchung durchführen zu lassen. Ist man damit nicht einverstanden, nimmt man die normale Prämie und erhält keinen Rabatt. Genauso verhält es sich mit dem Kaufpreis des Welpens. Röntgen = Rabatt. Kein Röntgen = kein Rabatt.

  • Hmm,


    ich persönlich würde mich nicht in den Sumpf einer auflösend bedingten Kaufpreisminderung begeben wollen, aber es gibt natürlich Literatur dazu unter den soeben benannten Stichwörtern. Und wenn wir hier nicht zu einer einheitlichen Meinung kommen sollten, kann ich damit auch leben..


    LG


    Mikkki

  • PS:
    Ein Rabatt ist eindeutig ein zweites Rechtsgeschäft und damit völlig unproblematisch.
    Seh ich auch so.. Vor allem ist schön daran, dass keine Frage aufkommen kann wie sich der KP zusammensetzt.


    LG


    Mikkki

  • Bedeutet du kannst keine rechtl. Grundlage nennen, wieso es z.B. deiner Ansicht nach 2 Vertraege braucht. Oder? ;)


    Und nochmal:
    Das wird schon so formuliert, dass es rechtlich passt.
    Und wem das nicht passt, der kauft da nicht. Oder er spricht es an und man versucht sich zu einigen. Ist ganz einfach. Das Getue wie hier geschrieben (ich wuerd unterschreiben und danach Theater machen) ist einfach nur peinlich, meine Meinung!

  • Hi,
    Murmelchen: Les Dir doch bitte den Beitrag von Schokokekskruemel durch. Da steht alles genau beschrieben drin.
    Die Einbehaltung einer Kaution ist nicht rechtens.. Die Gründe sind aber prägnanter formuliert als ich es wohl geschafft hab. Hektorines Bauchgefühl trügt, wie o.a.


    LG


    Mikkki

  • es geht einfach nicht zu beurteilen ohne die Relaxation.

    Wäre das vielleicht mit anderen, schonenderen Mitteln möglich? (da fehlt mir das medizinische Wissen) Und ich sage auch nicht, dass es mit jedem Hund so funktionieren würde.

    Ich versteh halt irgendwie nicht, alle wollen nen gesunden Hund, viele schimpfen auf Züchter, aber beitragen wollen viele dann nicht

    Elterntiere wurden untersucht - das ist für den Käufer toll, hat aber keine emotionale Auswirkung für den Käufer des Welpen. Den eigenen Hund unter Narkose zusammensacken oder danach durch die Gegend eiern zu sehen ist emotional eine ganz andere Geschichte.
    Selbst Angst zu haben, dass der eigene Hund vielleicht ausgerechnet der ist, der einen Narkoseschaden davon trägt oder gar nicht mehr aufwacht (auch wenn die Gefahr sehr sehr gering ist) ist eben was anderes als: Der Züchter hat die Untersuchungen mit seinen Hunden machen lassen.


    lass dir doch mal vom Tierarzt zeigen, wie ein Hund zum HD-Röntgten positioniert werden muss. Da wird dann schnell klar, wieso das mit Medical Training ohne Narkose nicht funktioniert..

    Das lässt kein Hund richtig mit sich machen. Selbst die, die im Platz gern ihre Beine nach hinten strecken bekommen sie nicht so weit überdehnt. D.h., das ist sehr unangenehm bis schmerzhaft. So was lässt kein Hund hilflos auf dem Rücken liegend zu. Zumindest nicht, wenn das vernünftig durchgeführt werden soll.

    Mit meinen Hunden könntest du das machen. Meine Hündin hat sich das problemlos gefallen lassen. Meine Seniorin davor auch. Ohne Narkose. Und nein, die waren dabei nicht angespannt. Haben allerdings Schmerzmittel und Muskelrelaxantien bekommen - nur eben ohne Narkose, ohne Sedierung.


    Von Seiten der Mediziner wäre es eben optimal, hier eine andere, schonendere Lösung zu finden. Und vielleicht kommt das bald - schließlich werden Techniken und Wissen immer umfassender.

  • Das Geld fürs Röntgen ist eine Beteiligung an den Kosten. Ein Entgegenkommen des Verkäufers, das dazu anregen soll, dass das Röntgen auch durchgeführt wird. Weil reines Vorschreiben erfahrungsgemäß nichts bringt. Der Kaufpreis ist immer derselbe,ob mit Röntgen oder ohne Röntgen.
    Das ist weder eine Kaution noch ein Rabatt :roll: ich frag mich echt, wie man bei dem Kauf eines Haustieres an Rabatte denken soll.
    Es ist auch völlig egal, ob man einen zweiten Vertrag oder eine Klausel in den bestehenden Vertrag einbringt.
    Wenn einem Züchter sowas wichtig ist und er darauf großen Wert legt und der Käufer sagt, ne ich unterschreibe diesen Vertrag so nicht, dann kommt kein Verkauf zustande. So einfach ist die Kiste.
    Und wer nicht einsehen will, dass das Röntgen des älteren Tieres ebenfalls wichtig ist, dann will man da auch keinen Hund kaufen.
    Solche Diskussionen sind der Grund, wieso verantwortungsvolle Züchter, die Wert auf alle Ergebnisse legen, alles Testbare vor der Abgabe testen lassen. Bei Gentests ist das zum Glück sehr einfach. Bei Augenuntersuchungen oder eben Röntgen ist man (leider) auf den Käufer angewiesen.

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